Einhaltung des Flugsektors

Darius

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

ich hätte gern mal eine Frage :)

1) Meines Wissens darf man doch als Segelpilot (mit Genehmigung des Grundstückeigentümers) auf jeder geeigneten Wiese fliegen. Klar muss man dabei auf die üblichen Regeln achten. Also z.B. nicht über Passanten oder über Häuser fliegen etc.. Allerdings dürfte das Fliegen über Wiesen und Wälder auch in größerer Entfernung unproblematisch sein, oder? (Ähnlich dem Hangfliegen)

2) Wenn ich nun auf unserem Platz fliege ist das ja doppelt gegeben. Bedeutet das Gelände hat eine Aufstiegsgenehmigung mit entsprechenden Vorgaben. Leider hat der Flugsektor recht enge Grenzen!

Zizat aus der Aufstiegsgenehmigung:

20. Alle Flugmodelle dürfen, ausgehend von der Mitte der Start und Landebahn,
---- nach Osten bis zu einer Entfernung von 200m,
---- nach Süden bis zu einer Entfernung von 250m und
---- nach Westen bis zum Biotop Nr. 96 betrieben werden.
Nordwestliche Grenze des Flugsektors ist die Start- und Landebahn. Der vom Luftamt zugelassene Flugsektor ist einzuhalten und gilt für alle Flugmodelle. Die gedachte in östliche und westliche Richtung verlängerte Linie des Schutznetzes stellt die nördliche Grenze des Flugsektors dar und darf nicht überflogen werden.

Leider gehen über dem Wald Richtung Westen (Entfernung ca. 800m) oft Hammerbärte ab :cry: .

Ich frage mich jetzt, ob die Auftiegsgenehmigung hier auch für Segler greift! WEIL, wenn ich wohl 50m neben dem Platz starte und NICHT zum Flugplatz gehöre, dürfte ich das doch... oder sehe ich hier etwas falsch??
 

Börny

User
1. Ja, die Aufstiegserlaubnis greift auch für Segelflugmodelle.
2. Wenn Du 50m neben dem Platz startest, weil Du nicht zum Flugplatz gehörst, machst Du Dir bestimmt viele Freunde dort.


Holm & Rippenbruch,
Börny
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

leider unterscheiden die erteilten Aufstiegserlaubnisse nicht zwischen
- Motor- und Segeleflugmodellen
- größer oder kleiner 5kg

und so ist es rechtlich zutreffend, dass Du beim Start von der Wiese nebenan mit einem Segler unter 5kg ganz legal mehr darfst, als wenn Du vom Platz aus startest. Ich gehe davon aus, dass das in Absprache mit den Piloten auf dem Platz erfolgt.

Das Problem das sich aber trotzdem ergeben kann ist, dass nette Mitbürger das beobachten und den Unterschied der Startstelle und die Konsequenzen nicht erkennen und Meldung an die zuständige Behörden machen, der Flugsektor würde nicht eingehalten. Eine entsprechende Anwort (bei uns ans Regierungspräsidium) wird dann dort nach dem Motto aufgenommen, könnte ja jeder behaupten und so weiter ...

Hans
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Darius

Da stellt man sich schon die Frage nach der Gleichbehandlung.
Allerdings kommt es auf den individuellen Fall an, denn die Einteilung eines Flugsektors kann u.U. andere Gründe als die der Lärm-Emission haben. z.B. luftrechtliche Gründe.

Vielleicht muss man das Gesetz auch nur zu seinen Gunsten auslegen:

Der Verein erweitert sein Gelände durch Anpachtung eines Grundstückes (schmaler Streifen würde ja genügen) neben der bestehenden Startbahn, für die die AE besteht. Dort wird dann genehmigungsfreier Modellflug betrieben. In Eurem Fall wäre das besonders reizvoll, denn ihr seid ja auch im Bereich des LA Südbayern, also Segler und E-Flug mit personenbezogener AE bis 25 kg.

Nur mal so als Gedanke... ;)
 

Darius

Vereinsmitglied
Hallo Leute,

danke für das schnelle Feedback. Leider ist es wohl tatsächlich so, dass wir damit einen schönen Teil des Fluggebiets nicht nutzen können :cry: :cry:

@Claus, Gleichbehandlung ist das sicher nicht mehr, aber im Interesse der Ruhe im Verein, werden wir wohl nix weiter anpachten ;)

Aber mal anders gesprochen, denkst Du es ist möglich einen Teil des Geländes als Fluggebiet für genehmigungsfreien Modellflug zu deklarieren? Also ähnlich, wie ich das auf Deutschlands schönstem Flugplatz gesehen habe :D

Andererseits ist das dann im Widerspruch zu Hans' Ausführung, da man den "Täter" nicht zweifelsfrei ermitteln kann...
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Darius,

ich habe extra aufgeführt, das ich vom RP Baden-Württemberg weiß, dass die das in einem - allerdings sehr speziellen Fall - nicht gerne sehen.
Ich denke das ist eben zu sehr einzelfallabhängig, um es zu verallgemeinern.

Ich fliege übrigens in einem Verein, in dem auf einem Flugplatz Motorflug, Heil und Seglerbetrieb räumlich getrennt betrieben wird. Da gibt es soviel Platz, dass es kein Problem ist und frequenztechnisch ist es getrennt. Wenn das geht ist das eine prima Lösung, da sich die unterschiedlichen Flugstile nicht in einem Luftraum in die Quere kommen.

Hans
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Darius

Ich würde mal stark vermuten, dass ihr nur eine Flurstücknummer habt und die wird in der AE wohl aufgeführt sein. Dazu wird im Lageplan das Gelände genau eingezeichnet sein. Deshalb ja auch der Gedanke mit der Erweiterung.

"Täterermittlung" gibt es ja nur wenn es "Opfer" gibt. Für mich scheint es daher fraglich, ob die bloße Tatsache das ein nicht hörbares Flugmodell außerhalb eines zwar bekannten aber nicht unbedingt relevanten Flugsektors auftaucht, zu "Ermittlungen" führt. So lange es sich nicht um "hörbare" Modelle handelt. Aus Naturschutz oder anderen Gründen, könnt Ihr Euch da ja auch selber beschränken.

Im Grundsatz geht es bei dem Gedankengang darum aufzuzeigen, Gesetze und Verordnungen aus anderer Perspektive zu betrachten. Wir haben ja an anderer Stelle schon oft über das latente Problem der möglichen genehmigungsfreien Modellfliegerei in der Nähe von Modellflugplätzen diskutiert. Das nicht klar geregelte Verbot, könnte man sich als Verein zu Nutze machen. Denn die Frequenzaufteilung etc. wird ja nicht geändert.
 
Hallo,
letzterer Vorschlag ist eine Möglichkeit, aber erst kann man die bestehende AE durchschauen ob die nicht erst ab 5 Kg Segler gillt. Viele alte AEs haben da im Geltungsbereich Einschränkungen. Sollte jedenfalls auf der ersten Seite stehen, also erst mal komplett lesen.

Der Betriebsluftraum hat keine Sicherheitsrelevante Gründe in Bezug auf Luftfahrt und Luftrecht. Erstens gibt es im Luftrecht keine Rechtsgrundlage, zweitens ist der Modellflugbetriebsluftraum nie in Luftfahrtkartenmaterial verzeichnet und kann daher keine Schutzfunktion ausüben.
Eine Höhenbegrenzung ist in der Hinsicht jedoch etwas ganz anderes.... (diese hat immer Luftfahrtgründe zB Kontrollierter Luftraum)
Im übrigen wurde diese Sachlage im Urteil des Schopfheimer Unfalles bestätigt. Wenns noch einer haben sollte, hier bitte reinstellen, ist sehr interessant.

Der B.-Luftraum dient dem Umfeld/Naturschutz und der Geräuschkontrolle für Behörde Umfeld und Betreiber.
Der soll auch das Überfliegen von Gehöften und stärker frequentierten Straßen oder Bahnlinien verhindern.
Grundlage ist der Gummisatz Öffentl. Sicherh. u Ordnung.

Gruß
Eberhard
 
Orginal von Hans Rupp:

leider unterscheiden die erteilten Aufstiegserlaubnisse nicht zwischen
- Motor- und Segeleflugmodellen

Hallo Hans.
Das ist so nicht ganz richtig.
ich kenne einen Verein,
der hat eine AE bei dem
Modelle mit Verbrennungsmotor einen Radius von 300 m und
Modelle ohne Verbrennungsmotor einen Radius vom 1000 m
um den Platz einhalten müssen( können)
bis 25 Kg

Hat den Vorteil, das man nach Schleppen mit dem Segler ausklinkt und in dem motorlosen Sektor fliegt

Gruß Uli
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich greife mal den Gedanken von Eberhard auf, sehe aber auch das Zitat aus der AE.
Das Zitat ist eindeutig, alle Flugmodelle.
Aber:
Darf eine AE etwas regeln, was vom Verordnungsgeber als nicht regelungswürdig angesehen wird? Oder ganz bewußt nicht eingeschränkt wird? Ich beziehe mich auf die Segler unter 5 kg.
Ich meine Nein.
Nach dem Zitat aus der AE bestehen ja auch Sektorgrenzen für einen Slowflyer oder Shocky. Das kann ja nicht wirklich gemeint sein.
 
Hallo,
um das Spekulieren zu beenden, da hilft nur das Luftamt anrufen und nachfragen, das lässt sich damit ganz einfach klären. Südbayern sollte mit dem Anruf auch keine Probs haben.
Welche Grundgedanken hinter dem derart eingeschränkten Flugsektor lagen, lässt sich vermutlich auch aus dem Gutachten ersehen.
Wenn das zB Straßen Bahnlinien oder Gehöfte sind, ist klar, das es für jedes Flugmodell gelten muss.
Das Thema Shocky ist dann eh hypothetisch, gesteuert kommen die erst gar nicht an die Grenze des B.-Luftr.

Insofern, ist auch der Wildflieger gefordert, seinen gesunden Menschenverstand anzustrengen. Auch, wenn er was den § 16 angeht, an sensiblen Stellen fliegen dürfte. Auch er muss das Gefährdungspotential seines Tuns zur sicheren Seite hin abwägen. 3 kg E-Segler im vollen Stadion fliegen is nischt... hoffe ich zumindest...

Gruß
Eberhard
 
Ich hab' mir das mal angeschaut, mit Google Earth.
Das Gelände müßte es hergeben, daß vor dem Platz noch Thermik gesucht werden kann. Einen Flieger in 800 m Entfernung würde ich zwar nicht sicher erkennen können, aber ich gehe davon aus, daß die Bärte bereits vor dem Wald stehen.

Eine 2. Steuerstelle relativ nah zum Hauptplatz ist nicht gut. Fliegt mal über einem Sender mit Nachbarkanal, wenn Ihr selbst 150 m entfernt seid.

;) Mal geht's, mal geht's nicht ..

Fazit: Änderungsantrag stellen
 

Darius

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

interessante Disskussion! Ich möchte nur klarstellen, dass ich dem Vorstand verprochen habe den Flugsektor einzuhalten! Und wir auch erstmal KEINEN Änderungsantrag stellen werden!

Ich möchte einfach nur wissen, was Sache ist, was geht und was nicht...

Auf jeden Fall werde ich im Luftamt anrufen, wird aber noch ein paar Tage dauern...

Klar gibt es bei uns am Platz auch Thermik und man kann gut segeln. Ich bin halt der Meinung, dass die Grenzen eher zu eng sind und wenn man es genau nimmt stoßen sicher viele Modellpiloten im Flug schnell an diese Grenzen.

Gibt es denn für uns nicht etwas ähnliches, wie den kontrollierten Luftraum bei den Manntragenden? Ich meine, wenn man dort am Wald kreist, ist man in der Regel 200-300m hoch...
 
Ich war mal zur Flugleiterschulung, welche seinerzeit noch von Herrn Kreuzberg geleitet wurde. Da diskutierten wir auch das Thema Flugsektor. Und das Ergebnis dieser Diskussion war ziemlich klar und verständlich zugleich. Wir haben z.B. einen Flugsektor von 300 Meter Radius RichtungN/O/S. In Richtung Westen dürfen wir nicht fliegen, da sich hier der Vorbereitungsraum und ein Landwirtschaftsweg befinden.
ABER:
Wer kann bitte schön einschätzen, wann ein Modell 300 Meter entfernt ist. NIEMAND!
Wozu dient diese Regelung? Der Sicherheit. Es soll nämlich verhindert werden, dass ein Modell zwischen den Leuten oder auf dem Weg einschlägt. Wenn ich aber mit einem Segler in 100 oder 200 Meter Höhe über den Weg fliege, dann wird das Modell niemals dort einschlagen können. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit mehr als gering. Es ist also gar nichts dagegen zu sagen, den Flugsektor in ausreichender Höhe zu verlassen. Im Tiefflug sieht das schon ganz anders aus.

Und ich würde selbst bei ganz bösen Menschen 20 gute Gründe finden, den Flugsektor kurzzeitig auszuweiten.

Das ist, wie gesagt, nicht meine Weisheit, sondern das Ergebnis der Diskussion mit einem Rechtsanwalt, welcher im Flugrecht wohl zu Hause sein dürfte!

Das soll auch nicht heißen, dass der Flugsektor nicht eingehalten werden muss/sollte. Aber die Suppe wird echt nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Und wer sollte denn ernsthaft eine Anzeige wegen Verlassens des Flugsektors machen? Das ist doch Quatsch. Oder?

Gruß Mirko
 

Ticmic

User
W. Holzwarth schrieb:
Ich hab' mir das mal angeschaut, mit Google Earth.
Das Gelände müßte es hergeben, daß vor dem Platz noch Thermik gesucht werden kann. Einen Flieger in 800 m Entfernung würde ich zwar nicht sicher erkennen können, aber ich gehe davon aus, daß die Bärte bereits vor dem Wald stehen.

Eine 2. Steuerstelle relativ nah zum Hauptplatz ist nicht gut. Fliegt mal über einem Sender mit Nachbarkanal, wenn Ihr selbst 150 m entfernt seid.

;) Mal geht's, mal geht's nicht ..

Fazit: Änderungsantrag stellen

Hallo Zusammen,

hier meine Fragen zu dem Thema:

1.) Wo steht dieser Radius von 300 m geschrieben ?
2.) Was kann man beim Änderungsantrag denn maximal heraus holen ?

Danke im voraus für Eure Antworten.
 
Hallo Christian,
ruf mich unter 06295/1573 an, da spielt so viel rein, das geht sinnvoll nur im direkten Gespräch. Ähm Di bitte nicht, bin da fast den ganzen Tag weg.

Gruß
Eberhard
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten