Endlich Klarheit Grenze Spielzeug/Modellflug

Hallo,

endlich Klarheit zur Grenze zwischen Spielzeug und Modellflug.

Auskunft aus dem Büro des Bundesratspräsidenten Dr. Harald Ringstorff.

Gruß
Jo
 

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Unter 5 Kg = Spielzeug

Über 5 Kg = Modellflug

Ob diese Aussage so richtig ist?

§16 LuftVO

Es hat sich ja nix geändert, von der Erlaubnisspflicht-Seite her( außer die Sache mit dem Flugplatz)

Wichter ist wohl, ob das " Spielzeug" versichert ist.

Gruß Uli
 
Zuletzt bearbeitet:
air-uli schrieb:
Unter 5 Kg = Spielzeug

Über 5 Kg = Modellflug

Ob diese Aussage so richtig ist?
...
Gruß Uli

Diese Aussage ist mit Sicherheit nicht richtig. ;)

Man muesste allerdings den Wortlaut der Anfrage kennen. Hier ging es anscheinend um die Aufstiegsgenehmigung und da gibt es tatsächlich eine 5kg Grenze.

:) Jürgen
 
Ich sehe das nicht so.....

Ich sehe das nicht so.....

Sehr geehrter Herr Dr. Ringstorff,
am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.

Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, Lenkdrachen, Kinderdrachen, bis hin zum harmlosen, ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist, unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.

Nun soll ein Antrag das Modellfliegen auf dem Flugplatz wieder ermöglichen. Aufgrund der nun, durch die Änderung der bewährten Regelung, herbeigeführten Situation ist aber ein Antrag für Modellflug auf Segelflugplätzen eigentlich nicht mehr möglich. Diese Erweiterung ist nämlich in der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) § 54 gar nicht vorgesehen, weil es bisher nicht erforderlich war. Genauso wenig wie eine Erweiterung auf Kinderdrachen, dies ist nun auch verboten, sogar außerhalb der Betriebszeiten.

M. E. müsste auch dringend eine Trennung von Modellflugspielzeug und Flugmodellen festgelegt werden. Regelungen zum Umgang Modellflugspielzeug haben im Luftrecht nichts verloren. Zur Zeit ist alles, auch das 10 Gramm Spielzeug, als Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG klassifiziert.

Es ist schwer vorstellbar, dass heutzutage (Ehrenamtskampagne, Stärkung der Familie, Förderung der Bürgerfreundlichkeit, Entbürokratisierung...) der Gesetzgeber Sportvereinen, durch überzogene Forderungen, unnötige Kosten und Hindernisse bei der Jugendarbeit auferlegt. Modellflug wird in den Luftsportvereinen vor allem von Kindern und Jugendlichen ausgeübt, dies ist eine historisch gewachsene Struktur. Ich denke nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, dies zu vernichten.
Soweit die Anfrage.
Der Mitarbeiter ist offensichtlich nur suboptimal informiert und war auch noch so frei dies niederzuschreiben.

Andererseits hat er mir auch geschrieben, dass die angebliche Klarstellung eine Änderung war.

Gruß
Jo
 
Anschuldigungen??

Anschuldigungen??

Och Uli,

was sind denn das für Anschuldigungen.

Du schreibst einen Politiker an und ein armer Sachbearbeiter muss antworten. Mehr nicht. Wenn die Antwort daneben ist, war es der Sachbearbeiter, wenn Sie gut ist heimst der Politiker die Lorbeeren ein.

Auch wenn das so manche Vorstellungsvermögen übersteigen sollte. ;-)

Gruß
Jo
 
Hat mal jemand die Anfrage gelesen?

Hat mal jemand die Anfrage gelesen?

Das ist keine Anfrage, da gar keine Frage formuliert ist. Auf was sollte denn, wer auch immer, jemand antworten? Ob die Antort nun fachlich korrekt ist, sei dabei mal völlig außen vor gelassen...wobei ich da nichts falsches lesen kann. Es wird ja nur nicht darauf eingegangen, dass dies auf Flugplätzen nicht so ist (Erlaubnisfreiheit bis 5 Kg).

Mirko
 
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