Hallo,
grundsätzlich NEIN. Deine Halterhaftpflichtversicherung übernimmt in jedem Fall.
Aber, wenn zwischen einem Schadensereignis und einer vom Hersteller nicht eingehaltenen Spezifikation ein kausaler Zusammenhang NACHGEWIESEN, nicht nur unterstellt wird, kann sie sich bei dir wieder schadlos halten. Dazu muss aber Grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Ein 5 Zellen Betrieb ist dagegen durchaus üblich. Von grober Fahrlässigkeit kann man da kaum reden.
Technisch ist die Frage ursächlich, betreibst du die 5 Zellen an einer Anlage die das darf, oder die auf 6 Volt limitiert ist.
Und verwendest du eine spannungsbegrenzende Weiche, oder direkt am Empfänger. Das wäre immer zuerst zu klären.
Ach so, je nach Hersteller würde ich bei Vorwürfen nach Schadensereignis möglicherweise auch den Spieß umdrehen und den dann möglicherweise damit konfrontieren, das zB seine Empfängerbauart keinen ausreichenden Schutz vor Überspannungen induktiver und elektrostatischer Art bietet. Insbesondere ein häufig geflogenes Fabrikat das sich selbst auf 6 Volt begrenzt, hat da schon nachweis und reproduzierbar Schwächen dieser Art gezeigt... Da wird es jedoch sehr Einzelfallspezifisch.
Gruß
Eberhard