Hallo Zusammen.
jetzt bin ich zu Hause.
Fakt ist, das Modellflug-Gelände,besser FBP (Fluggeländebezugspunkt =(Mitte Start und Landebahn) liegt 1165 m von der nächsten Bebauung( Gehöft als Mischgebiet angnommen) weg.
Laut den vorliegenden Tabellen darf man :
1 Modell( Koben motor)
Ohne Pause :
87dB/25m laut(leise ) sein
Mit Pausen:
über 87 dB/25m --genauen Wert gibt es nicht, da de Tabelle bei 825m endet
1 Modell( Turbienen)
Ohne Pause
und mit Pause
über 95dB/ 25m da die Tabellen bei 1000m und 725m enden
Will man mehrere Modelle gleichzeitig fliegen,
muß man folgende Werte abziehen.
2 Modelle 3dB
3 Modelle 5dB
4 Modelle 6dB
5 Modelle 7dB
6 Modelle 8dB
Zu beachen ist auch die max.Lautstärke, die ein Modell verursachen darf
Aus der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge
Lärmpegel in 25m Entfernung
9.4 Lärmgrenzwerte
9.4.1 Der in Übereinstimmung mit dem in diesem Abschnitt beschriebenen Lärmmessver-
fahren ermittelte Lärmpegel darf
a) bei Flugmodellen mit Kolbenmotor(en) (Propellerflugzeuge und Hubschrauber)
sowie Flugmodellen mit Elektromotor(en) den Lärmgrenzwert von 82 dB(A),
b) bei Flugmodellen mit Strahltriebwerk(en) (Strahlflugzeuge und Hubschrauber)
den Lärmgrenzwert von 90 dB(A)
Wenn ich den Antrag stellen müßte, unter diesen Umstäden und Annahmen.
Würde ich keine Ruhezeit beantragen, mit gleichzeitig 3 Modellen ( 87dB(A)/25m - 5dB= 82dB(A)/25m (= max.Lautsärke)
Und dann die Abstufung mit 4,5 und 6 Modellen)
Bei Turbinen : Gleichzeitg 3 Modelle, dann komme ich auch auf die 90dB(A) die max. erreichen darf.
Und 5 Modelle ohne Verbrennungsmotor, da sie kein Lärm machen.
Achtung: ist das nicht der Fall, ist d bei der max.Beantragten Anzahl von Modellen schluß( 3 Segler und 3 E-Flugzeuge in der Luft= kein Start von Verbrennungsmotor-Modelle) Also aufpassen.
Dann würde ich keine neue Platzzulassung beantragen, sondern nur eine Erweiterung. Denn der Platz ist ja schon zugelassen.
Es ändert sich
nur der Lärmwert.
Ob sich das Luftamt darauf einlässt ist eine andere Sache.
Man kann nur das Genehmigt bekommen, was auch beantragt!!
Falls das Luftamt eine komplete Platzzulassung durch ziehen möchte,
dann bringt da alles rein, was ihr haben möchtet.
Streichen kann man vielleicht was, muß aber begründet sein ( wie bei der Steuererklärung)
Und falls es soweit kommt, beantragt 2(zwei) Lufträume.
Einen für die Verbrenner( Flugradius 400m)
Und einen für die nicht Verbrennungs-Motormodell( Flugradius 1000m)
denn die machen kein Lärm, und kommen dann mit den Verbrennern nicht ins Gehege. Ist bei F-Schlepp von Vorteil.
Und was ganz wichtig ist , nehmt einen Rechtsbeistand mit ins Boot.
Vor dem Antrag.
Ich hoffe geholfen zu haben.
gruß Uli
Gute Nacht