Koax-Heli gestohlen - wie weiter vorgehen??

gaspet

User aktuell gesperrt
Hallo!
Brauche evtl Tips zu folgender Sache.
Ich habe einen neuwertigen Koaxheli zum Verkauf ausgeschrieben. Ein Interessent hat mich bekniet und gebeten ihm das Teil zuverkaufen - Problem - er kann erst am 1.5. bezahlen (ca 10 Tage nach dem Verkauf) In einem Anfall geistiger Umnachtung und Gutmütigkeit habe ich mich darauf eingelassen und bin prompt auf die Schnauze gefallen. Der "Käufer" hat begeistert vom Eintreffen und den guten Flugeigenschaften des Helis berichtet und wieder versichert, daß das Geld pünktlich überwiesen wird!
Nichts ist passiert - auf meine Mails, die die Überweisung anmahnten, hat er dann nicht mehr reagiert - keine Antwort mehr auf einige Erinnerungen. Ich gehe davon aus, daß das Ganze schon so geplant war!
Name und genaue Anschrift dieses Herrn sind natürlich bekannt - ich weiß nicht, ob ich es in diesem Vorum veröffentlichen darf - wenn ja, dann tue ich das natürlich um andere vor dieser Bazille zu schützen.
Anwalt, Inkassobüro, Anzeige - was ist die beste Lösung? Mir geht es jetzt in zweiter Linie um das Geld - ist ja kein Riesenbetrag
- sondern einfach darum, diesem Gauner richtig eins überzubraten und zu verhindern, daß andere auf diesen "Modellbaukollegen" hereinfallen!
 

ThomasE

User
Emails sind nicht immer der richtige Weg. Wenn du die Adresse und Name weisst: telefon? Ruf doch mal an :D
 
Ich würde hier ganz vorsichtig agieren und hier nicht zuviel schreiben.
Zahlendreher in der Überweisung und Computerabsturz, und schon ist er unschuldig. Ruf ihn an, und wennst nichts erreichst, Mahnen und Gerichtliches ( Mahn-) Verfahren. Noch ist er nicht in Verzug !
 

Ticmic

User
Hallo Gaspet,

leider bin ich da auch schon rein gefallen.
Helfen konnte mir letztendlich auch keiner.

Nur ich mir selber - ich versuche besser aufzupassen.
 
Das hab ich ein einziges Mal gemacht: Die Ware verschickt, bevor ich die Kohle hatte (bei einem bekannten Internet-Auktionshaus).
Gut, ich hab das Geld dann noch irgendwann bekommen, aber das war ein Elend, -zig Mails und Zahlungserinnerungen geschrieben...
NIE WIEDER!!! :mad:

Gruß,
Stephan
 

Figaro

User
Leider sind die Zeiten vorbei als es noch galt:
"Ein Mann ein Wort"
Ich würde nie einem unbekannten etwas schicken wenn er nicht bezahlt hat!



Gruß André
 
Was, wenn sich die Käufer auf den selben Standpunkt stellen würden?

Ende des Handels auf Distanz.

Ein gewisses Mass an Vertrauen ist nötig. Es hat sich eingebürgert, dass der Käufer in Vorleistung gehen muss. Bei regelmässigen Verkäufern, die einen Ruf zu verlieren haben, macht das auch Sinn.

Bei den auf eBay sich häufig tummelnden "Ich-hab-da-noch-den-Ramsch-vom-Speicher" Verkäufern ist es aber eigentlich willkürlich.

(Ich habe eine Zeitlang Lieferung gegen Rechnung angeboten. Habs aufgegeben. Die Käufer sind Vorkasse so gewohnt, dass sie das nur verwirrt.)
 

foka4

User
Wollt Ihr dem Gaspet eigentlich helfen oder ihn nur zulabern ?

Zunächst mal erscheint mir wichtig zu sein dass es Emails gibt, in denen der Hubi Empfänger den Erhalt der Ware indirekt bestätigt hat (er ist damit geflogen) und er hat die noch zu erfolgende Bezahlung bestätigt.
Was das Email juristisch zählt, weis ich nicht.
Auf jeden Fall sorgfältig aufbewahren.
Falls telefonisch oder schriftlich keine Reaktion auf die Zahlungserinnerung erfolgt, dann ab zum Anwalt.
Der erstellt ein Einschreiben mit Zahlungsziel. Dann nimmt es einen offiziellen juristischen Weg bis zur endgültigen Vollstreckung.
Falls der Käufer aussagt bereits gezahlt zu haben, dann muss ER es entsprechend nachweisen, Bankbeleg etc.
 
MarkusN schrieb:
Wesentliche Frage, scheint mir. Erst mal Mahnbescheid; das braucht noch keinen Anwalt. Guck Dich mal in den entsprechenden eBay Foren um, der Fall ist dort schon X-Mal durchgekaut worden.
In Post Nr. 3 habe ich bereits geschrieben, was zu tun wäre, ohne jemanden öffentlich vorzuverurteilen:
IN VERZUG SETZEN ( Einschreibebrief mit definitiver Zahlungsaufforderung bis zum...)
Mahnbescheid kommt erst später.
Und den Anwalt zahlt man ebenso wie den Gerichtskostenvorschuss erst im Verfahren, wenn man verliert. Ausser man ist mittellos oder hat ne Rechtsschutzversicherung, die einspringt.
Nachdem es jedoch hier im Forum schon genügend ähnlich gelagerter Fälle gibt, die übertragbar sind, was soll man da noch weiter helfen ???
Grundsätze des Handelsrechtes sollte heute jeder wissen oder sich aneignen, der handelt, kauft, verkauft oder dgl.
Dafür gibt es genügend Lektüre. Rechtsanwälte tun im Grundsatz nichts anderes, erst mal lesen, zusammenfassen und schreiben. Sie wissen halt noch einige Klauseln. Aber auf jeder Berufsschule lernt man das vorgerichtliche Verfahren, ist kein Geheimnis.
 
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