Torquen, Hovern, Smoken

maikel

User
Meine Frage:
ist Hoovern, Tourquen, Smooken, mit einem Modell auf einem Modellflugplatz unter einem meter Höhe aus Naturschutzrechtlicher Sicht bei uns in Hessen Verboten.
Ich Frage deshalb nach, weil dieser Punkt bei uns in der Vereinssatzung aufgenommen wurde.
Ich habe kein Hintergrundwissen, was solch ein Verbot begründet.
Wisst Ihr etwas darüber??
Gruß Maikel
 
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Selten so einen Quatsch gehört....

... ich finde dazu im speziellen nichts, wenn dann ist es eine Frage der Auslegung, allerdings würde es so argumentiert wohl dazu führen, dass keinerlei Verbrenner mehr betrieben werden sollten, oder starten diese über 1m ?
 
Hallo Maikel,
frag bitte mal deinen Vorstand, auf was dies beruht.
In Hessen halte ich es derzeit durchaus für möglich, das das von Amts wegen kommt... !!!.

Ansonsten ist das ausgemachter Quatsch, xxxxx
Nur bitte frag nach dem Hintergrund und berichte bitte.
Sonst gibts hier auch keine gscheite Hilfe.

Notfalls mach den Vorstand auf diesen Thread aufmerksam.

Gruß
Eberhard Mauk
Modellflugsachverständiger
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
maikel schrieb:
Meine Frage:
ist Hoovern, Tourquen, Smooken, mit einem Modell auf einem Modellflugplatz unter einem meter Höhe aus Naturschutzrechtlicher Sicht bei uns in Hessen Verboten.
...
Gruß Maikel

Dass die Naturschutzrechtler etwas gegen Staubsaugen (= Hoovern) in freier Natur, bzw. das Rauchen illegaler Substanzen (= Smooken) haben, kann ich schon verstehen. ;)

Ich denke aber du meintest Hovern, Torquen und den Einsatz von Smokern.

:) Jürgen
 
Was für ein Quatsch

Was für ein Quatsch

Und mit den Helis macht ihr Handstart oder was.

Auf den Nachbarfeldern könnte ich mir das vorstellen, da die Landwirte recht pingelige EU-Lebensmittel-Richtlinien zu erfüllen haben. Allein um dem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Hundebesitzer haben auch nicht mehr so leicht. ;-)

Gruß
Jo
 

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maikel

User
Neue Flugordnung: Hovern u. Smokern

Neue Flugordnung: Hovern u. Smokern

Hallo zusammen,
natürlich meinte ich Hovern und Smokern.;)
Aber ich denke das ist ein ernstes Thema.
Ich habe mir gestern in unserer Vereinshütte nochmals die Flugordnung durchgelesen weil ich es selbst nicht glauben konnte. Aber es stimmt, die oben genannten Verordnungen sind gegeben, aber es hat uns niemand darüber aufgeklärt wie dies zu handhaben ist. Unser Vorstand hat dies "ohne Worte an uns die Mitglieder" mit in die Flugordnung am schwarzen Brett angebracht.
Auch brauchen unserer Motorflugzeuge, Jets und Heli´s seit neuestem ein Lärmgutachten. Wer kein Gutachten hat kann an Wettbewerben nicht Teilnehmen.
Kostet dieses Gutachten eine Gebühr??
Heute ist Jahreshauptversammlung.
Vieleicht weiß ich ja morgen mehr über dieses oder jenes Thema.

Gruß Maikel und schönes Wochenende.
 
Von welchem Punkt sollen denn die 1m gemessen werden? Bei der Lärmmessung wird der Motor verwendet, im Kunstflug wird die Bahn des Schwerpunkts bewertet. Bei beiden Punkten hätte ich unterhalb von 1m Angst um das Leitwerk beim Hovern. ;)

:) Jürgen
 

maikel

User
Modellflug schwer gemacht Hovern-----

Modellflug schwer gemacht Hovern-----

Also,
die Grundlage für die Hovereinschränkung soll nachzulesen sein auf der Seite www.aba.bfn.de.
Das ist das Bundesamt für Naturschutz. (Ich habe dort nichts gefunden.)
Mein 1.Vorsitzender des Vereins wollte mir den Auszug vorlegen, was aber bis heute nicht geschehen ist. Unser 1. Vorsitzender ist was den Modellflug beinhaltet auch MODELLFLUGSACHVERSTÄNDIGER. Die Grundlage für die Hovereinschränkung gab es auf den letzten Lehrgängen oder Seminaren in dieser Kategorie die er dort besucht hatte.

Andere Modellflugsachverständige müssten auch was von dieser Einschränkung im Modellbetrieb etwas gehört haben.
Was noch neu dazu geäußert wurde: Hovern und Smokern wäre auf den ankrenzenden Feldern Verboten.
Gleichzeitig ist aber auch verboten das Flugfeld Start-u. Landebahn mit diesen
Flugfiguren zu behindern.

Was ist eigentlich erlaubt.?!?! Ich schaue heute nochmals auf unsere Flugordnung.
Ich glaube manchmal wir machen uns das Leben selber schwer.
Ich werde neues berichten wenn mir etwas vorliegt.

Grüsse und frohe Pfingsten von Maikel
 
Hallo Maikel,
ich bin ebenfalls Modellflugsachverständiger, ich kann dir versichern, das dies Hausgemachter Käse ist.

Gruß
Eberhard
 

maikel

User
Hoovern, Hovern verboten ?!?!

Hoovern, Hovern verboten ?!?!

So, hier die offizielle Antwort von meinem 1. Vorsitzenden per Fax

Ich habe die Antwort des DAeC hier 1/1 hier niedergeschrieben.
Eine Kopie liegt mir vor.

Ob nun Hoovern oder Hovern mit o oder oo geschrieben wird?? egal
Von Smokern steht hier nichts, auch nichts von unter einem Meter. Steht aber in unserer Flugordnung.

Was nu? Flugverbot/Startverbot.
Schwebeflugtraining mit einem Verbrennerheli?
Gruß Maikel


Anschreiben an unseren Vorstand----- Lieber Herr---

Hier nochmal der Hintergrund dazu, wie in Stadtallendorf vorgestellt:
Wenn mit Verbrennungsmotor-Modellen tief über dem Boden gehoovert wird, werden in jedem Fall Verbrennungsrückstände auf der darunter Liegenden Fläche eingetragen. Je länger das Hoovern auf der gleiche Stelle stattfindet, desto mehr. Die Schadstoffe haben direkte Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Bodenorganismen und ggf. das Grundwasser, je nach Bodentyp. Findet z.B. in einem Wasserschutzgebiet eine solche Verunreinigung statt und kann aufgrund der typischen chemischen Verbindungen nachgewiesen werden, dass der Modellflugbetrieb Verursacher ist, haftet letztlich der Vereinsvorstand für entstandene Schäden.

Wenn unmittelbar über einer landwirtschaftlichen genutzten Fläche gehoovert wird und dort Nahrungsmittel für den direkten menschlichen Verzehr oder z.B. Futter für Milchkühe produziert werden, gelangen die Schadstoffe in die Produktion von Lebensmittel. Werden sie dort bei den sehr strengen Kontrollen nachgewiesen, kann der Landwirt seine Produkte nicht mehr verkaufen und muss den entstandenen Schaden ersetzten. Wenn nachzuweisen ist, dass die Schadstoffe aus dem Modellflugbetrieb stammen (was wiederum über die typischen chemischen Verbindungen durchaus möglich ist) wird der Landwirt den Schaden beim Verein geltend machen. Auch hier haftet letzlich der Vorstand. Sollte das Gelände gepachtet sein, wird sein Besitzer unter Umständen zudem kauf bereit sein, die Pacht zu verlängern.

Das bodennahe Hoovern insbesondere über Landwirtschaftliche Flächen zu untersagen, ist damit eine nachvollziehbare Maßnahme zum Schutz des Vorstands und letzlich auch des Vereins.

Mit besten Grüßen
Dr. Wolfgang Scholze

DAeC Bundesgeschäftsstelle
Referat Umwelt & Natur
Hermann-Blank-Str. 28
38108 Braunschweig



Tel.: 0531-23540-29
Fax: 0531-23540-11
 
Missverständnis?

Missverständnis?

Vermutlich ein Missverständnis.
aus Naturschutzrechtlicher Sicht bei uns in Hessen Verboten

Genauso wie das durcheinander werfen von Satzung und Flugordnung.

Wie ich bereits vermutet hatte, bezieht sich die Anweisung auf die strengen EU Kontrollen, die die Lebensmittel durchlaufen.

Ich denke wir alle sollten die Empfehlung des Dr. Wolfgang Scholze, als sinnvolle präventive Maßnahme, beherzigen. Die Einschränkungen sind minimal und evtl. Kritik wird im Keim erstickt.

Mit Dr. Wolfgang Scholze hat der DAeC den richtigen Mann an der richtigen Stelle. Ich kann den Vorständen nur empfehlen ihn bei naturschutzrechtlichen Problemen zu befragen.

Gruß
Jo
 

maikel

User
Eberhard Mauk schrieb:
Hallo Maikel,
ich bin ebenfalls Modellflugsachverständiger, ich kann dir versichern, das dies Hausgemachter Käse ist.

Gruß
Eberhard
Wenn dies Hausgemachter Käse ist was ist denn Aktuell??
Wie würdest Du Dich verhalten??
Gruß Maikel
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wenn mit Verbrennungsmotor-Modellen tief über dem Boden gehoovert wird, werden in jedem Fall Verbrennungsrückstände auf der darunter Liegenden Fläche eingetragen. Je länger das Hoovern auf der gleiche Stelle stattfindet, desto mehr. Die Schadstoffe haben direkte Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Bodenorganismen und ggf. das Grundwasser, je nach Bodentyp. Findet z.B. in einem Wasserschutzgebiet eine solche Verunreinigung statt...

Eine interessante Argumentationskette: Erst wird die eigene Hypothese mit der größten Selbstverständlichkeit als wahr und zutreffend hingestellt (...werden in jedem Fall Verbrennungsrückstände auf der darunter Liegenden Fläche eingetragen. Je länger das Hoovern auf der gleiche Stelle stattfindet, desto mehr.) und dann werden aus dieser unbewiesenen Hypothese Schlussfolgerungen gezogen (Die Schadstoffe haben direkte Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Bodenorganismen und ggf. das Grundwasser...), die natürlich ebenso unbewiesen wie willkürlich sind. Keine einzige Silbe zu der Art und Beschaffenheit der Schadstoffe, um die es hier angeblich geht, noch, in welcher Weise diese imaginären "Schadstoffe" wirksam werden sollen. Nichts als Mutmaßungen und Verdächtigungen.

Schließlich, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, werden diese selbst erzeugten, unbewiesenen "Fakten" als Begründung für konkrete Einschränkungen und Verbote herangezogen. Ganz toll!

Mal ebenso fragwürdige Einwände: Dann muss auch ab sofort aus den gleichen Gründen das Rasenmähen mit verbrennungsmotorgetriebenen Rasenmähern unterbleiben. Schließlich befinden sich die Auspuffrohre dieser Geräte ebenfalls sehr viel weniger als 1 m über dem Boden, sogar für einen längeren Zeitraum, da sich ein Rasenmäher konstruktionsbedingt nur langsam bewegt.

Und wie ist das mit den Kühen? Die auf Wiesen und Weiden massenhaft rumliegenden Kuhfladen mit ihren Verdauungsäften sind bestimmt auch nicht sehr gesundheitsfördernd. Und das ganze Ungezeifer, das von denen angezogen wird, ein regelrechter Umweltskandal! Ja ja, ich weiß, der Dreck ist biologisch abbaubar...

Meine (ebenso unbewiesene) Gegenbehauptung: Die festen und flüssigen Verbrennungsrückstände bleiben größtenteils im Auspuff und an der Modelloberfläche hängen. Die Gasförmigen werden in der Umgebungsluft so weit verdünnt, dass nichts Nachweisbares mehr auf dem Boden ankommt.

Hat schon mal irgendwo auf der Welt jemand im Boden, in Pflanzen, in Tieren oder Bodenorganismen (in welchen eigentlich?) Auswirkungen nachgewiesen, die auf den Betrieb von Modellflugzeugen, insbesondere auf das Hovern mit denselben, zurückzuführen sind?

Ich bin gespannt...

PS: Damit mich keiner falsch versteht. Es könnte ja durchaus sein, dass es solche Zusammenhänge gibt. Aber dann müssen sie auch hieb- und stichfest nachgewiesen werden. Danach kann dann über geeignete Gegenmaßnahmen nachgedacht werden. Aber so, wie das oben dargestellt wurde, geht das wohl nicht. Die Bürokraten glauben immer, frei nach dem Motto handeln zu können: Das ist so, weil wir es sagen! Ist ja fast wie beim Papst. Der darf das allerdings, Kraft seines Amtes (ex cathedra). Die teutonische Bürokratie aber nicht, obwohl (wie hier wieder gezeigt) sie es immer und immer wieder versucht.

Das alles ist ein einziger Schmarrn! Sowas sollte man sich nicht widerspruchslos gefallen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Eckart,
du sprichst mir aus der Seele. Deine Sachargumentation liese sich noch unendlich vortsetzen und dein Schlusswort trifft den Nagel auf den Kopf. Aber du wirst sehen, unsere selbst ernannten Umweltschützer schreiben uns jetzt in Grund u Boden.
Gruß
Eberhard
 

Steffen

User
Eckart Müller schrieb:
(...werden in jedem Fall Verbrennungsrückstände auf der darunter Liegenden Fläche eingetragen. Je länger das Hoovern auf der gleiche Stelle stattfindet, desto mehr.) und dann werden aus dieser unbewiesenen Hypothese[...]
Unbewiesene Hypothese? :eek:

Sag mal, womit betreibst Du allgemein Verbrennungsmotore?
Wasserstoff?

Du probierst Deinen Smoker wahrscheinlich auch im Keller aus.


Ob das weitere sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber Motoren die Abgase abzusprechen ist schon echt cool.
 

TG

User
Na sauber!

Na sauber!

Servus,

nächste Schlußfolgerung: Das betanken von Modellen mit Treibstoff jed weder Art darf nur noch über einen Ölabscheider erfolgen.
Motor laufen lassen für länger als 5 Sek. an der selben Stelle wird untersagt, usw. usw..(Rasenmähen nur noch elektrisch!)

Was nicht sein muß ist z.B. das hovern über einem Maisfeld(oder andere Früchte) mit Smoker.

Jetzt hab ich das Radfahren schon aufgegeben weil ich hier auch das Kettenöl sinnlos an die Umwelt abgegeben habe und nun das.:(

Vielleicht erkundige ich mich mal beim hiesigen Schachclub. (Aber wenn die rauchen?)

Trotzdem weiterhin viel Spaß!
Thomas
 
Hallo,

ist doch alles kein Problem, da eh keiner mehr Starten darf:

Das Flächenflugzeug verseucht den Boden schon beim Rollen ( der Auspuff schön auf den Boden gerichtet ) schon zur "Sondermülldeponie", und
der Heli, öhhhmmm... der drückt auch sein Abgase schon beim Start auf den Boden.

Also wenn schon das Starten ja gar nicht " erlaubt ist ", warum wird dann über das Hoovern dikutiert ??:D :D :D

Kurz:
Völliger Blödsinn !!
(Eckart Müller & Eberhard: besser hät´s mann nicht schreiben können, großes LOB !! )

Grüße
Michael
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ach Steffen, Du schon wieder.
Hätte mich ja auch wirklich gewundert...und dann kommst Du mir auch noch so!

Wenn ich es nicht besser wüsste, müsste ich Dir jetzt jeglichen Verstand absprechen. Da ich es aber besser weiß, ist mir auch völlig klar, dass es sich bei Deiner Einlassung um nichts Anderes als einen nüchtern kalkulierten Dummstellungsversuch handelt. Falls Dir das Genugtuung und/oder Erleichterung verschafft, bitteschön, dann dann mach' ruhig weiter so. Glaube aber nicht, ich würde auch nur mit einer Silbe darauf eingehen. In Wahrheit sind diese Zeilen doch schon zuviel des Guten...und das weißt Du...haargenau, gell!
Mittlerweile kenne ich nämlich meine Pappenheimer...
 

Steffen

User
Tja, wer halt so einen Stuß erzählt, darf sich über Kommentare nicht wundern, Ekhart

Komm also mal zum Thema zurück: Ich warte noch darauf, warum der Ausstoß von Motorabgasen eine haltlose Hypothese ist ;)

Kommt aber wahrscheinlich - wieder mal - nichts zu.
 
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