Modellflug auf Großflugtagen?

Hallo zusammen.

Jetzt, da die Flugtagsaison beginnt, bzw. schon im gange ist, hätte ich mal ne Frage an die Experten.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich mit nem Modell auf nen Flugtag bei den Großfliegern eingeladen werde, welche Voraussetzung müssen erfüllt sein, das ich dort fliegen kann/ darf?
Bei uns im Verein liegen einige Einladungen vor, jedoch gibt es auf Grund der neuen Vorschriften eine gewisse Unsicherheit, wie die Rechtslage dazu ist.
Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Danke schon mal im Voraus.

Gruß Björn
 
Ländersache

Ländersache

Wir haben zwar schon etwa 90.000 Paragraphen in Bundesgesetzen, die aber offensichtlich nicht ausreichen. Dank unserer föderalen Struktur legt das jedes Bundesland, manchmal sogar das Luftamt eines Landes unterschiedlich aus.

Also bleibt nichts als der Anruf bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, es sei denn der Veranstalter hat dies bereits geklärt (dies sollte die Regel sein).

Vor November 06 hat es gereicht, wenn der Platzhalter und der Flugleiter zugestimmt haben.

Gruß
Jo
 
Hallo Björn,

Zitat von cumulonimbus:
(...) es sei denn der Veranstalter hat dies bereits geklärt (dies sollte die Regel sein).
Jo hat Dich schon darauf aufmerksam gemacht, dass es Sache des Veranstalters ist, dies zu beantragen. Du kannst dies nachlesen im § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hier oder hier unter Regelwerke.
 
Merkwürdig

Merkwürdig

Nur mal eben um die Unterschiede klar zu machen.

RP Darmstadt besteht schon auf einen Antrag, wenn das Würstchengrillen auf einem Segelfluggelände öffentlich beworben wird.

Anderenorts sind Gastflugveranstaltungen erlaubnisfrei . § 24 (1) Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind (Luftfahrtveranstaltungen), bedürfen der Genehmigung.

Nach §74 LuftVZO gilt (4) Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden können, bedürfen nicht der Genehmigung.

Leider schränkt die LuftVZO an der Stelle das LuftVG (Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge... nur nicht motorgetriebene Luftsportgeräte...) weiter ein, so das fast nichts übrig bleibt.

Problem
Hallenfest mit 40 Gastflügen a 15 Euro macht 600 Euro, 5 Euro pro Start für die Betriebskosten der Winde, bleiben 400, 150 für den Antrag bleiben 250, 50 für Werbung und Verpflegung der Gastmodellpiloten. Bleiben 200 Euro für den Verein hängen, das lohnt nicht wirklich.

Gruß
Jo
 
Hallo Werner, Hallo Jo.

Danke für eure Antworten. WEnn ich das dann richtig verstehe, ist es die Sache des Platzhalters sich um eine Genehmingung für Modellfug während eines Flugtages zu kümmern.

Danke noch mal für Eure Hilfe.

Gruß Björn
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten