Flugzeugabsturz wegen Kanaldoppelbelegung

Jürgen Eichinger

Vereinsmitglied
Hallo miteinander,

ein Freund eines Schülers aus meiner Modellbau-AG war auf einer Wiese mit seinem Modell beim Fliegen und hat dabei wohl einen anderen Modellflieger, der auch dort war, so gestört, daß dessen Modell dabei zu Bruch ging. Jetzt fordert dieser Schadensersatz für sein Modell (1000.-- Euro) mit der Begründung, er sei zuerst auf der Wiese gewesen und geflogen und der Junge hätte sich vorher mit einem Scanner vergewissern sollen, daß der Kanal frei sei. Dumm ist nur, daß der Freund meines Schülers nicht mi DMFV o.ä. ist und auch sonst keine Modellhaftpflichtversicherung hat.
Ich kann allerdings nicht sagen, ob der Junge gewusst hat, daß ein weiterer Modellflieger in der Nähe ist oder nicht.
Wie ist nun die Rechtslage? Muß der Junge bzw. dessen Eltern für diesen Schaden aufkommen?
 
Hallo Jürgen,

eine verbindliche Auskunft kann nur ein Anwalt erteilen. Aber Information findest Du hier. Das Gesetz und die Verordnungen findest Du hier unter Regelwerke.
Wenn beide auf der selben Wiese geflogen sind, dann erwartet man, dass sich die Piloten untereinander abstimmen.

Grüße von
Werner
 
Jürgen Eichinger schrieb:
Hallo miteinander,

ein Freund eines Schülers aus meiner Modellbau-AG war auf einer Wiese mit seinem Modell beim Fliegen und hat dabei wohl einen anderen Modellflieger, der auch dort war, so gestört, daß dessen Modell dabei zu Bruch ging. Jetzt fordert dieser Schadensersatz für sein Modell (1000.-- Euro) mit der Begründung, er sei zuerst auf der Wiese gewesen und geflogen und der Junge hätte sich vorher mit einem Scanner vergewissern sollen, daß der Kanal frei sei. Dumm ist nur, daß der Freund meines Schülers nicht mi DMFV o.ä. ist und auch sonst keine Modellhaftpflichtversicherung hat.
Ich kann allerdings nicht sagen, ob der Junge gewusst hat, daß ein weiterer Modellflieger in der Nähe ist oder nicht.
Wie ist nun die Rechtslage? Muß der Junge bzw. dessen Eltern für diesen Schaden aufkommen?

Zwei Modellflieger auf der gleichen Wiese und keine Frequenzabsprache? Dazu braucht man keinen Scanner.

Keine Modellhaftplichtversicherung? Das kann teuer werden - auch ohne dass es zum Schaden kommt. Seit fast zwei Jahren ist diese Versicherung für Modellflug Pflicht und für jemanden in einer Modellbau-AG sollte das eigentlich bekannt sein.

:) Jürgen
 

Gast_9757

User gesperrt
Mentalität in diesem Lande: Am besten gleich alle verklagen...

Mentalität in diesem Lande: Am besten gleich alle verklagen...

War es denn für den angeblichen Unfallverursacher überhaupt erkenntlich, dass noch ein anderer Modellflieger in der Luft unterwegs war? Und zwar mit bloßem Auge und nicht mit Frequenzscanner o.ä. technischen Hilfsmitteln? Das ist m.E. noch ein wichtiger Gesichtspunkt.

Frequenzscanner sind nämlich nicht Vorschrift. Zum Glück nicht, weil das eine weitere Einstiegshürde ins Hobby, mit weitgehend beschränkter Aussagekraft, darstellen würde.

Von daher finde ich die Aussage des anderen Modellfliegers - zumindest so wie es hier dargestellt wird - für reinen Schwachsinn. Und alles andere - wer war zuerst da usw. - das muß er erstmal beweisen.

Oder sich einfach damit abfinden, dass Störungen auf der Funkstrecke Berufsrisiko sind. Wer nicht bereit ist, das Geld, das er mit antiquierter Funktechnik in der Luft bewegt, gelegentlich auch mal als Totalausfall abzuschreiben, ist zu weich für dieses Hobby ;).

Alex
 
Jürgen Eichinger schrieb:
Hallo,

danke für die Antworten. @Jürgen: Ich hatte geschrieben "ein Freund eines Schülers aus meinem Modellbau-AG...". Die Schüler der AG erhalten natürlich zu Beginn des Projektes die Info aus dem Magazin (http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html) ausgedruckt und werden von mir auf die Versicherungspflicht hingewiesen.

Sorry, ich dachte der Schüler aus der Modellbau-AG war bei dem "Zwischenfall" dabei, und einen Freund lässt man nicht ohne Versicherung fliegen.

:) Jürgen
 
Ralexx schrieb:
War es denn für den angeblichen Unfallverursacher überhaupt erkenntlich, dass noch ein anderer Modellflieger in der Luft unterwegs war? Und zwar mit bloßem Auge und nicht mit Frequenzscanner o.ä. technischen Hilfsmitteln? Das ist m.E. noch ein wichtiger Gesichtspunkt.
...
Alex

Wenn beide auf der gleichen Wiese waren, kann man eigentlich schon davon ausgehen, dass sich die beiden gesehen haben.

:) Jürgen
 

Rotsh

User
Die Versicherungen fragen meiner Erfahrung nach bei Doppelbelegung nur wer den Sender zuerst anhatte, sprich den Kanal als erster belegt hat.
Selbst die Nutzung innervereinstechnischer Hilfsmittel wie Frequenztafeln waren uninteressant. Vor jedem Einschalten seines Senders hat sich der Pilot zu vergewissern, dass sein Kanal nicht schon belegt ist.
Traurig ist dann natürlich, wenn man nicht weiss dass nebenan schon jemand in Reichweite fliegt. Noch trauriger wenn man es weiss/sieht und trotzdem nicht fragt/informiert.

Ich denke die Schadenersatzforderung des Piloten ist berechtigt, wenn dieser als erster bereits den Kanal belegt hatte/in der Luft war.
Schützt Unwissenheit vor Haftpflicht?

Wie sind Eure Erfahrungen zum Thema Doppelbelegung und Schuldfrage/Schadensregulierung?

Grüße

Roger
 
Tut zwar nichts zur Sache, aber 1000€ Schadensersatz? Mit was ist der denn bitte geflogen? Das klingt find ich eher so als würde da mal einer ne Chance wittern um sein nächstes Modell zu finanzieren o.0


Gruß
Korbi
 
Hi,
interessant ist so oder so, die Frage wer und in welcher Höhe für den Schaden aufkommt.
Ich gehe mal davon aus, das jeder Fall neu betrachtet werden muss und eine pauschale Aussage nicht zutreffen kann. Das Argument, das mit einem Totalverlust bei unserem Hobby aufgrund der Technik gerrechnet werden muss, ist wohl mehr als fragwürdig. Unter diesen Umständen würde ich sofort mein Hobby an den Nagel hängen.

Ein E-Modell für 1000.-Euro ist keine zu große Seltenheit.

Wird bei Doppelbelegung nicht generell nur die Hälfte des Schadens getragen?

Gruß
Herwig
 

Gast_9757

User gesperrt
Anfänger schrieb:
Das Argument, das mit einem Totalverlust bei unserem Hobby aufgrund der Technik gerrechnet werden muss, ist wohl mehr als fragwürdig.

Äh, die Aussage ist doch die traurige Wahrheit.

Wenn ich wo (wild)fliege und neben mir in Sichtweite schaltet einer ohne jede Absprache den Sender ein, dann würd ich mir den auch kaufen. Wenn einer um's Waldeck rum, außer Sichtweite, guten Glaubens das selbe macht, was soll man dann bitteschön machen? Pech.

Ich stimme zu, dass 1000€ beim E-Flieger schon mal vorkommen können, aber andererseits sollte man sich schon bewußt sein, was für einer fragwürdigen Technik man dieses Geld anvertraut.

Wenn man jetzt fordert, dass alle gefälligst einen Frequenzscanner zu nutzen hätten, damit andere ihre teuren Flieger (minimal) weniger gefährdet fliegen können - zusätzlich zur natürlich immer gebotenen Umsicht - hat man wieder mal eine bürokratische Hürde institutionalisiert. Darauf wollte ich raus, die Aussage des Geschädigten mit dem Frequenzscanner ist mir ein Dorn im Auge.

Abgesehen davon stochern wir natürlich alle wieder im Nebel, denn wie das ganze ein Gericht sieht, muss nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu tun haben.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

im Einzelfall mag das hart sein, aber Verursacherprinzip gilt eben.

Ich habe eine Mandaten, der auf der Skipiste von einem nicht haftpflichtversicherten Studenten umgefahren wurde. Er lag dann mit etlichen angebrochenen Rippen und angebrochenen Wirbeln 2 Monate flach, nach 3 Monaten konnte er wieder langsam anfangen zu arbeiten und es dauerte über ein Jahr, bis er wieder in etwa wieder wie vorher arbeiten konnte. Schwere Lasten haben geht bist heute nicht mehr so gut wie vorher, was in seinem Handwerksberuf ein Handicap ist.

Soll er den aufgelaufenen Verdienstausfall jetzt abschreiben, nur weil der andere nicht versichert war und ein armer Schlucker ist? Effektiv beläuft er sich auf eine 6-stellige Summe, durchsetzbar ist er sowieso nur teilweise (juristisch bedingt).

D.h. Schuldfrage klären und danach handeln. Ich würde einfach mal beim DMFV anrufen und fragen, wie diese in solchen Fragen entscheiden wird.

Hans
 

Gast_9757

User gesperrt
Ich weiß nicht ganz, ob man das vergleichen kann: Auf der Skipiste kann man eigentlich relativ gut feststellen, ob ein Skifahrer unverantwortlich/grob fahrlässig/andere gefährdend gefahren ist.

Wenn, wie in besagtem Beispiel geschildert, das Verschulden an dem Nichteinsatz eines Frequenzscanners festgemacht werden soll (ein Gerät, dass - wenn man alle Supermarktmodelle mitrechnet, im unteren Promillebereichverbreitet ist), dann ist die Argumentation des Geschädigten das m.E. extrem fragwürdig.

Ich sage "m.E.", weil ich genau genommen keine Ahnung habe :D . Insofern würde ich dem Ursprungsposter raten, keinen Beitrag hier so sehr auf die Goldwaage zu legen...

Anders wäre nach meinem Rechtsempfinden die Lage, wenn dem Verursacher bewußt war, dass er einen anderen Modellflieger stören könnte, z.B. weil er den gesehen hat. Das sind die meines Wissens juristisch deutlich bedeutenderen Fragen nach "fahrlässig/grob fahrlässig/usw."

Dann stellt sich aber auch die Frage, warum er in einer Modellbau-AG war und auf dieses erste Gebot "Frequenzabsprache" nicht hingewiesen worden ist...
 
Moi,
klar doch, gabs im Umfeld durchaus, nur ist es wenn beide versichert und persönlich integre Piloten sind ganz einfach, der Schädiger meldet das seiner Versicherung, meldet, das er unaufmerksam war und die zahlt.

Ganz anders hier, bei der Interessenlage Sparen um jeden Preis, da läuft das oft anders.

So ist das wenn das Geld als knappes Wirtschaftsgut im Vordergrund steht, da braucht Mann oftmals eine Entscheidungshilfe.
Und ja, der Schädiger oder dessen Vormund muss zahlen.
Und findet sich der Schuldige nicht fereiwillig mit seiner Verpflichtung ab, wird die Entscheidungshilfe der Richter liefern. Wenigstens wirds dann um ein mehrfaches teurer.
Also wo liegt das Problen? Wie viele Beispiele braucht man da.

Gruß
Eberhard
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Meine Erfahrung:
Ich war bei einem Absturz einer 3 Meter Maschine im Landeanflug dabei.
Ausgelöst durch Einschaltung des Senders eines 2. Piloten, der danach starten wollte.
Fahrlässig durch 2. Piloten und durch Flugleiter.
Anerkennung des Schadens - nach Prüfung natürlich - durch die Gerling-Versicherung. Zeugenaussagen beider Piloten zum Vorgang wurden abgegeben (schriftlich).
Nach einigem Hick-Hack hat die Versicherung bezahlt. Es ging nachher nicht um die Anerkennung des Unfalles an sich, sondern um die Schadenshöhe.
Das musste aber unter Einschaltung eines Anwaltes geklärt werden.
 
Problem ist doch, der Junge ist nicht versichert. Und wenn er NACH dem anderen eingeschaltet hat, ist es blöd. Aber: Soweit ich weiss ist jeder für die Störsicherheit seiner eigenen Funkanlage ( " postalisch") selbst zuständig. Sollte der Junge in Sichtweite des anderen eingeschaltet haben, Sorgfaltspflicht und Haftung, ansonsten ??? Das Einschalten desselben Kanals ist ja keine Gefährdungshaftung nach Luftrecht.
Hab ichs recht in Erinnerung, bei Frequenzdoppelbelegungen behält die Gerling /DMFV einen Selbstbehalt ein.
Was mich wundert: Schulungsflüge unter der Obhut eines Lehrers könnten unter dessen Versicherung fallen. War der Freund des AG-Schülers, also des wohl etwas erfahreneren, nicht ein RC-Schüler ???
 

ACME

User
Hier stellen sich weniger Rechtsfragen, sondern Tatfragen.
1. War zum Zeitpunkt des Absturzes der Kanal durch den zweiten Piloten doppelt belegt?
2. Konnte der zweite Pilot erkennen (oder wusste er), dass noch ein anderer Modellflieger in Reichweite seiner Anlage fliegt? Wenn ja, wäre es dann seine Pflicht (juristische Frage), seine Frequenz zu ermitteln? Ja.

erst wenn beide Fragen bejaht werden, ist die Verschuldenshaftung gegeben.

Für die Gefährdungshaftung nach Luftrecht würde nur Punkt 1 zählen, der Rest ist wurscht.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob schon das Einschalten des Senders zum "Betrieb eines Luftfahrzeus" zu rechnen ist. Der Begriff wäre dann meines Erachtens sehr weit gespannt. Es würden sich keine flugzeugtypischen Gefahren nur mit dem Sendereinschalten realisieren. Zudem ist es nicht einmal notwendig, überhaupt ein Modellflugzeug zu besitzen. Verneinen wir diese Frage, kommt es wirklich darauf an, ob der zweite Pilot wissend war bzw. mit Gesellschaft rechnen musste.

Ich wunder mich immer noch, warum Käufern von Modellfliegern kein Hinweis auf die Halterhaftpflicht gegeben wird. Zum Teil wissen nicht mal die Händler, dass jetzt alle Modelle vesicherungspflichtig sind. Das arme Wildflieger kommt da nicht von selbst drauf. Der ist froh, wenn seine Kiste fliegt!

Gruß
Markus
 

Jürgen Eichinger

Vereinsmitglied
Hallo,

ich wurde gestern nochmals über den genauen Sachverhalt aufgeklärt. Der Junge und der Modellflieger waren nicht auf der gleichen Wiese wie zuerst von mir angenommen, sondern ca. 500m Luftlinie auseinander. Dazwischen liegt ein Wohngebiet und eine Bundesstraße, sie konnten sich also gar nicht sehen. Auch sah der Junge das Modell des anderen nicht. Fakt ist nur, daß beide den gleichen Kanal im 35MHz-Band benutzten.
@ Voll GFK: Nein, der Junge ist kein Schüler, der an der Modellbau-AG teilnimmt und der Flug war auch nicht unter meiner Obhut.
 
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