Treibstoffe für Modell-Turbinen

Arno Wetzel

Moderator
Teammitglied
Hallo Freunde!

Es wurde nun schon mehrfach über die Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Treibstoffe in unseren Turbinen diskutiert. Dabei wurde auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit aufgeworfen und darüber hinaus diese Frage auch ziemlich kontrovers diskutiert.

Es mag rechtlich sicherlich bedenklich sein z.B. Heizöl oder Petroleum als Turbinen-Treibstoff zu verwenden, ob dies für den Betreiber zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen hat, kann man momentan nicht eindeutig beurteilen, zumindest ist kein Präzedenzfall bisher bekannt und konnte auch nicht recherchiert werden.

Wir, als Forenbetreiber, möchten aber eindeutig darauf hinweisen, dass durchaus die Möglichkeit von zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen besteht, wenn Treibstoffe für Modell-Turbinen eingesetzt werden, die eigentlich für eine andere Verwendung deklariert sind.

Wir können euch selbstverständlich nicht vorschreiben, was ihr zu tun oder zu lassen habt, wir sehen es aber als unserer Pflicht an, auf diese Problematik entsprechend hinzuweisen. Es muss letztlich dann jeder eigenverantwortlich für sich entscheiden, wie er damit umgeht und wie er zukünftig hier handelt.

Darüber hinaus sollte dann auch jeder akzeptieren, wie der andere damit umgeht, so kann man sich manche Kontroverse ersparen.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist eine feine aussage! es muss ja auch einen rechtlichen hintergrund haben, dass "kerosintanken" dicht machen und einen riegel vor den strassenverkauf schieben! mir wurde gesagt, da auf jet a1 keine steuer sei oder so..also macht sich der tankwart am airport strafbar, wenn er einem modellflieger einen gefallen tut. oder sehe ich das völlig falsch???
 
Oh Mann,
kaum schreibt uns der Arno eine Eselsbrücke um das Thema wieder sachlich zu kriegen, bellt der erste wieder drauf los.

Versucht doch einfach mal die Turbinenkraftstoffe mit ihren Spezifikationen und ihren Vor u Nachteilen aufzulisten, dann kann sich jeder das für sich passende raussuchen.

Eberhard
 

ThomasE

User
mal jetzt eine "Nicht Steuerliche Frage"...

Habe in einem Kanister Kerosin und in einem anderen einen Rest Petroleum.

Kann ich beides vermischen?
 
Kannst du Thomas, habe ich schon öffters gemacht.
Gruß Jörg

P.s. Beim Haftungsfall gelten Modellflugzeuge unter 25Kg Startgewicht als Spielzeug und jeder Hersteller verweist darauf und Spielzeug unterliegt keiner Steuerpflicht beim Betrieb, lediglich 19% MWST beim Kauf.
 

Spunki

User
Kannst Du beides vermischen Thomas ...


Grüße Spunki

PS: es gibt Turbinenhersteller die betreiben ihre stationären Prüfstände mit Petroleum, eine fix montierte Turbine liefert lediglich Lärm und 95% Abwärme (aber keinen Vortrieb) und gilt somit als "Heizkanone", und in Heizanlagen darf Petroleum verbrannt werden ...

Heizkanone%20Ant.jpg

Quelle: http://www.lema.at/SEITENdeu/7heizkanonen.htm
 

ThomasE

User
Ich verstehe nicht wieso man darüber so heiss diskutiert.

Eine Turbine dient nicht zur Fortbewegung von Personen ..... Sie treibt ein "Spielzeug" an... der "Pilot" bewegt sich dabei in der Regel nicht vom Fleck :D
 
Und außerdem ist es ein Irrtum das Kerosin steurfrei ist!
Nur wenn ein internationler Flug über dire Staatsgrenze des jeweiligen Landes geht dann ist er Steuerfrei! Ansonsten zahlst Steuer!
 
Kerosin ist wie schon erwähnt nicht steuerfrei!!!
Das LBA (Luftfahrtbundesamt) hat an die Tankstellen eine Verordnung herrausgegeben die besagt, das diese dafür Verantwortlich sind sollte beim Transport von Kerosin in "losen" Behältnissen (Kanister) Unfälle passieren. Somit dürfen Tankstellen nur noch in dafür vorgesehene Fahrzeuge bzw Flugzeuge abfüllen. Hört sich grausam an, kann aber an Flugplatztankstellen nachgelesen werden.
Diese Verordnung ist schon ein paar Jahre alt----Also jetzt schön Wind machen und auch die letzten Zapfsäulen werden für uns trocken gelegt.
 
Wo liegt das Problem!?

Wo liegt das Problem!?

Hallo liebe Turbinenfreunde,

wo liegt das Problem mit dem Brennstoff? Warum macht man sich Gedanken über den Brennstoff und die Beschaffung?

Ich möchte natürlich als Fachwerkstatt nur Kerosin(reines Petroleum) für den Betrieb unserer Aggregate(alias Turbinen) empfehlen.

Aber, sind die Modell-Turbinen(Spielzeugturbinen?) nicht in "FLUGMODELLE" für den ferngelenkten Modellflugbetrieb eingebaut als Vortriebsmittel?!
Und sind dann nicht unsere Jet´s, Heli´s und Turboprop´s nach § 1 des Bundesluftfahrtgesetzes "Luftfahrzeuge" im eigentlichen Sinn?
Und sind die "Luftfahrzeuge" nicht auch versichert (auch mit Tankinhalt)?

Also, wird das Kerosin auch nicht artfremd verwendet! Und transportiert man das Kerosin in GGVS geprüften Blechkanistern von der Tankstelle(Flugplatz/Flugfeld) weg, sollte sich kein Tankstellenbetreiber/Flugplatz unbedingt sorgen machen brauchen.(meist nur wegen Unwissenheit)

Auch kann man dem Tankwart/Flugplatz eine schriftliche Erklärung in die Hand drücken mit Unterschrift, dass das Kerosin "nur" für Flugmodelle mit Turbinenantrieb genutzt wird, die wie oben geschrieben nach § 1 etc. Luftfahrzeuge sind!
Man "kann" natürlich auch noch hinzufügen, dass man für Verunreinigungen und Schäden durch das verkaufte Kerosin selber aufkommt!?

So mache ich es seit Jahren "ohne" Stress bei meinem Sportflugplatz!

Versucht es doch mal mit diesem Anliegen bei euren Tanken!?(evtl. auch die Piloten, die nichts mehr bekommen)

Mit Turbinengrüßen, Uwe Kannapin

www.rescue-turbinenservice.de
 

Spunki

User
Und eine kleine Spende für die Kaffeekasse lässt dann meist auch die restlichen Bedenken verschwinden ;)


Grüße Spunki

PS: für manche kleinen Plätze/Vereine ist das Geschäft mit den Kanistern ein willkommenes Zusatzgeschäft auf das sie nicht verzichten wollen/können ...
 
@Uwe:
generell stimme ich dir zu! Nur sind Flugmodelle unter 25kg einfach keine "Luftfahrzeuge". Nicht einmal ein UL, Gleitschirm, Motordrachen usw. sind Luftfahrzeuge sondern "Luftsportgeräte" und fallen daher wieder unter ganz andere Gesetzgebung.

Aber man sollte das Thema jetzt wirklich nicht zu sehr breit treten. Ganz richtig, was Eberhard und Arno schreiben. Damit sollte man es gut sein lassen ;)
 
Hallo,
§ 1 LuftVG Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge.
siehe Magazin Modellflug und Recht.
Mit Spielzeug hat das wie so oft falsch behauptet, nix zu tun, schon gar nicht Haftungsrechtlich.
Der Sprit von der F.-Tankstelle wird also bestimmungsgemäß verwendet.
Ansonsten ist jeder für sich für seine Abgabenzahlungen selbst veantwortlich, zusammen mit dem jeweiligen Lieferanten ist das ganz leicht zu regeln.

Gruß
Eberhard
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Nachzulesen ist die Steuerbefreiung in Deutschland im § 27 des Energiesteuergesetzes:

§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
(1) Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 99 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Wasserfahrzeugen
1. für die Schifffahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt,
2. bei der Instandhaltung von Wasserfahrzeugen nach Nummer 1 und
3. bei der Herstellung von Wasserfahrzeugen.
Dies gilt für Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 49 der Kombinierten Nomenklatur nur, wenn sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
(2) Flugbenzin der Unterposition 2710 11 31 der Kombinierten Nomenklatur, dessen Researchoktanzahl den Wert von 100 nicht unterschreitet, und Flugturbinenkraftstoff der Unterposition 2710 19 21 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Luftfahrzeugen
1. für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt,
2. bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Nummer 1 sowie
3. bei der Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen.

D.h. solange jemand sein Modell nicht gewerblich sondern privat nutzt, gilt die Steuerbefreiung nicht. Bei der Herstellung und Entwicklung greift die Steuerbefreiung auch für die Privatfliegerei.

Es ist also in diesem Zusammenhang unerheblich, ob das Modell ein Luftfahrzeug ist oder nicht.

Hans
 
Hinsichtlich der Verantwortung erst einmal ein Dank an die Modi´s!
Man sollte jetzt wirklich jedem hier die Entscheidung offen lassen, ob und mit welchem Betriebsmittel er unterwegs ist. Wir betreiben doch alle ein ach so tolles und komplexes Hobby, mit so viel Verantwortung...
Ihr wißt hoffentlich, wie ich es meine!
Nach Absprache mit mehreren großen Mineralölkonzernen ist eigentlich sicher (s.o., Gesetzestext), daß Kerosin, eben meistens Jet1A, nicht steuerbefreit an uns abgegeben werden darf! Die Verkaufsstellen würden sich strafbar machen. Und da das dann ein Fall der Steuerhinterziehung wäre, kann das auch teuer werden.
Ihr dürft aber Jetfuel kaufen und benutzen, es wird nur teuer, weil ja Vater Staat satt mitverdient.
Wenn Ihr andere Möglichkeiten habt (Drainfuel...), dann laßt das nicht unbedingt alle wissen, weil selbst das eigentlicht nicht... Aber lassen wir das.

Burn, Baby, burn!

Alex
 
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