Genau genommen ist es bei fast allen Artikeln so: Gewährleistung ist an das Gerät gebunden, geht also beim Verkauf an zweiten Besitzer über. Gatantie ist eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Händler/Hersteller und Kunde. Die geht NIE auf den Gebrauchkäufer über, da der ja keinen Vertrag mit dem Hersteller hat sondern nur mit dem Verkäufer des gebrauchten Artikels, es sei denn der Hersteller sagt das ausdrücklich.
Deine Ausführung ist schlichtweg falsch und die Sachlage genau umgekehrt !!
Der Verkäufer (in diesem Fall mal der Modellbauladen) ist an die gesetzliche Gewährleistung dem Käufer gegenüber gebunden . Ob und wie der Hersteller dem Modellbauladen dann bei einem Schaden entstandene Ansprüche erstattet , steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Käufer hat sich an den Verkäufer zu halten. Dieser hat zumindest in D die gesetzlich geregelten Gewährleistungspflichten dem Kunden gegenüber einzuhalten . Der Hersteller ist hier völlig außen vor.
Verkauft dieser "Erstkäufer" privat weiter , hat der zweite Käufer einen Gewährleistungsanspruch dem Erstkäufer gegenüber erworben . Dieser wird aber eine Gewährleistung aufgrund eines Privatverkaufs ausschließen , was auch legitim und rechtmäßig ist.
Somit sind alle raus , und der eigentliche Verkäufer (Modellbauladen) sowieso was die Gewährleistung angeht . Der Hersteller war in diesen "Vertrag" eh nie involviert. Davon abgesehen kann man sich sowieso für die gesetzliche Gewährleistung nur was kaufen sofern 6 Monate noch nicht überschritten sind . Danach kehrt sich die Beweislast um und den Weg möchte Niemand wirklich gehen.....
Anders bei der Garantie!
Diese ist eine freiwillige Zusage des Herstellers , und somit kann dieser auch die Laufzeit sowie die Modalitäten bei Weiterverkauf festlegen. Hier ist der Händler aussen vor.Er ist zwar Ansprechpartner für den Kunden , aber nicht in die Entscheidung von Garantiefällen mit eingebunden. Hier gibt nur der Hersteller den Ton an sofern er eine Garantie zugesagt hat.
Wenn der Hersteller nun Beschränkungen bezüglich Besitzerwechsel auferlegt , dann muss er dieses ausdrücklich schriftlich darlegen und nicht umgekehrt.Gibt es keine Beschränkung bei Besitzerwechsel in den Garatiebestimmungen,dann gilt die Garatie egal wie oft das Ding weiterverkauft wurde.
Es gibt Hersteller die belegen den Besitzerwechsel mit einer fälligen Einmalzahlung , ansonsten verfällt die Garantie für den Zweitkäufer.
Manche schliessen die Garantie grundsätzlich bei Weiterverkauf aus.
Ist nichts in dieser Art im Vertrag geregelt (Kleingedrucktes meistens) dann heisst 3 Jahre Garantie auch 3 Jahre Garantie , egal wieviele Besitzer das Ding hat...…
Letzteres ist hier in D eigentlich die Regel , der Rest eher die Ausnahme...….
Gruß Jörg