Qualität statt Quantität

Qualität statt Quantität

11 hoch qualifizierte Sachverständige für den DMFV im Einsatz

Um den Bedarf an Modellflug-Sachverständigen-Gutachten, die für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle erforderlich sind, nachzukommen, sind für den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) elf Sachverständige im Einsatz. Diese wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vom Verband intensiv ausgebildet. Im Rahmen von regelmäßigen Fortbildungen werden sie zudem stets auf dem aktuellen Wissensstand gehalten. Durch eine bewusst überschaubar gehaltene Anzahl von DMFV-Modellflug-Sachverständigen, verfügt jeder Sachverständige über eine herausragende Praxiserfahrung.

Im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle mit einer Startmasse von bis zu 150 Kilogramm wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde das Gutachten eines Modellflug-Sachverständigen gefordert, in dem die Eignung des Geländes und des Lauftraumes für die Ausübung des Modellflugsports betrachtet wird. Sicherheit und Lärmschutz sind weitere Bereiche des Sachverständigen Gutachtens.
Für diesen Zweck stehen dem DMFV speziell ausgebildete Sachverständige zur Verfügung – allesamt erfahrene und aktive Modellfugsportler, die für die Ernennung zum Sachverständigen eine umfangreiche Ausbildung sowie einen Abschlusstest absolvieren mussten.

Der Abschlusstest beinhaltet die Schwerpunkte Recht, Naturschutz, fachspezifische Themen wie den Betrieb von turbinengetriebenen Flugmodellen oder der Betrieb von Modellen mit einer Startmasse von bis zu 150 kg sowie Fragen zur Durchführung von Schallmessungen und Auswertung der Messergebnisse. Der Test muss mit einer Quote von mindestens 75 Prozent korrekt beantworteter Fragen abgeschlossen werden.

Für die Arbeit der Sachverständigen wurde im DMFV ein Leitfaden für Modellflug erarbeitet. Dieser steht den Sachverständigen zur Unterstützung bei ihrer Arbeit zur Verfügung und garantiert das hohe Qualitätsniveau der durch die DMFV-Modellflug-Sachverständigen erstellten Gutachten.

Die Gutachten werden von allen Genehmigungsbehörden anerkannt und können unabhängig von der Mitgliedschaft im DMFV für alle Vereine erstellt werden. DMFV-Mitgliedsvereinen wird für das Gutachten nur eine geringe Schutzgebühr in Rechnung gestellt.
 
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