Modelle anderer fliegen?

Baste

User
Hallo

Bei uns im Verein werden oftmals neue Modelle von erfahrenen und guten Piloten eingeflogen. Auch werden oft Modelle eingeflogen, welche von Anfängern gebaut worden sind.

Was passiert allerdings wenn ich mit einen fremden Modell einen Personenschaden etc. habe?

Ich prüfe die Modelle so weit es möglich ist aber den Aufbau etc. kann ich in der Regel nicht prüfen. Grobe Fehler von Anlenkungen etc. sieht man meist gleich, aber man kann schlicht und einfach nicht jede Schraube kontrollieren!

Gruß
Sebastian
 
Verantwortlicher LFZführer

Verantwortlicher LFZführer

Entweder drückst du dem Änfänger kurz vor dem Einschlag den Sender wieder in die Hand ;-) oder du musst das auf deine Kappe nehmen. LuftVO § 3a (1) Bei der Vorbereitung des Flugs hat der Luftfahrzeugführer .... sich davon zu überzeugen, daß das Luftfahrzeug und die Ladung sich in verkehrssicherem Zustand befinden, ....

Ich hab das früher auch für überzogen gehalten, aber es ist gar nicht schlecht vor dem Erstflug eine hausgemachte Checkliste abzuarbeiten. Anlenkung, Ruderspiel, Ruder fest, Servobefestigung, Reichweitentest mit lfd. Motor und eingezogener Senderantenne ca 50 Meter usw..

Die Checkliste für Modelle hat schon viel Geld gespart und du hast was in der Hand, wenn der Staatsanwalt kommt.

Gruß
Jo
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Grundsätzlich haftet der Halter für entstandene Schäden - es handelt sich um eine Luftfahrzeughalterhaftpflicht - und nicht um eine Luftfahrzeugführerhaftpflicht. Im Straßenverkehr haftet übrigens auch der Halter für Schäden, die er bei Dritten verursacht; dafür gibt es in beiden Bereichen eine Versicherungspflicht. Natürlich kann es immer dazu kommen, dass auch der "Pilot" in die Haftung genommen wird, Vorsatz, grob fahrlässing usw.
 
Juergen Pieper schrieb:
Grundsätzlich haftet der Halter für entstandene Schäden - es handelt sich um eine Luftfahrzeughalterhaftpflicht - und nicht um eine Luftfahrzeugführerhaftpflicht. Im Straßenverkehr haftet übrigens auch der Halter für Schäden, die er bei Dritten verursacht; dafür gibt es in beiden Bereichen eine Versicherungspflicht. Natürlich kann es immer dazu kommen, dass auch der "Pilot" in die Haftung genommen wird, Vorsatz, grob fahrlässing usw.
Falschestes falsch.
Der Fahrer haftet dafür, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Und auch bei leichter Fahrlässigkeit wird - soweit ermittelbar - der Fahrzeugführer in die Pflicht genommen. Und, es gibt eine Gefährdungshaftung, ohne Schuld, aus der Betriebsgefahr heraus.
Schau Dir das Flugzeug, das Du steuern sollst, so genau an wie Du es beim eigenen machen würdest. Gegen zusammenklappende Flächen und zusammenbrechende Akkus ist keiner gefeit, allerdings sehr wohl gegen ( bei einer evtl. Flugunfalluntersuchung auftauchende) erkennbare Mängel.
 
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