Ulrich Burbat
User
Hallo,
weis nicht wo dieses Thema hin gehört. Segle derzeit noch Meterboote.
Um mir ev. ein anderes Hobby zu suchen (immer alleine segeln macht nicht spass. Oder immer >500 km fahren um Regatta zu segeln ist etwas aufwendig.) Schaue ich mal zu den Hubis.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Modellhubschrauber, egal wie groß und wie schwer sie sind auch dem Luftfahrtgesetz unterliegen und deshalb nicht innerhalb einer Ortschaft fliegen dürfen? (mein Grundstück ist hinter dem Haus 115 m lang und 19,5 m breit. Abstand zwischen meinem Haus und der Wohnbebauung in der anderen Straße etwa 200 m mit dazwischenliegenden Gärten).
Gehe ich weiterhin richtig in der Annahme, dass ich mit einem Zimmerflieger in der Stube fliegen darf, aber ich darf nicht durch die geöffnete Terrassentür raus auf das Grundstück fliegen?
Nicht schimpfen wegen den dämlichen Fragen. Meine Modellfliegertätigkeit war vor 43 Jahren (Fesselflug und Freiflug).
Ulli
weis nicht wo dieses Thema hin gehört. Segle derzeit noch Meterboote.
Um mir ev. ein anderes Hobby zu suchen (immer alleine segeln macht nicht spass. Oder immer >500 km fahren um Regatta zu segeln ist etwas aufwendig.) Schaue ich mal zu den Hubis.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Modellhubschrauber, egal wie groß und wie schwer sie sind auch dem Luftfahrtgesetz unterliegen und deshalb nicht innerhalb einer Ortschaft fliegen dürfen? (mein Grundstück ist hinter dem Haus 115 m lang und 19,5 m breit. Abstand zwischen meinem Haus und der Wohnbebauung in der anderen Straße etwa 200 m mit dazwischenliegenden Gärten).
Gehe ich weiterhin richtig in der Annahme, dass ich mit einem Zimmerflieger in der Stube fliegen darf, aber ich darf nicht durch die geöffnete Terrassentür raus auf das Grundstück fliegen?
Nicht schimpfen wegen den dämlichen Fragen. Meine Modellfliegertätigkeit war vor 43 Jahren (Fesselflug und Freiflug).
Ulli