Hallo Yeti (Christian),
nu mach mal halblang, IMC bedeutet nichts anderes als "Instrument Meteorological Conditions", und sind damit "Flugwetterbedingungen, die das Fliegen nach Instrumenten und damit auch nach den Regeln für den Instrumentenflug (Instrument Flight Rules, IFR) erforderlich machen". In Deutschland gibt es für VFR gewisse Mindest-Bedingungen, und die besagen für Segelflugzeuge (um die geht es hier) unterhalb 3050 m eben auch "Bodensicht", welche bei Flügen nach SS +30 eben (außer am Polarkreis) nicht gegeben ist. Somit wird nicht nur eine entsprechende Nachtfluginstrumentierung, sondern auch eine zusätzliche Ausbildung (NVFR z.B.) sowie die Zulassung des Flugzeugmusters dafür notwendig, punctum
Nachtflüge ohne Wendezeiger/künstlichen Horizont etc. sind, genauso wie Wolkenflüge, schlicht nicht erlaubt in Deutschland.
Und jetzt hör auf mit dem Haarespalten, und lass uns doch an Deiner reichhaltigen Erfahrung zum Thema "Segelflugzeuge mit Positionslampen" und Voraussetzungen dafür teilhaben - alles andere halte ich für bromos verbalis ...