Gebrauchsmusterschutz

RSO

User
Hallo,

angeregt durch den User Hank der sich sein E-Fahrwerk durch ein Gebrauchsmusterschutz schützen läßt...

Wie weitreichend ist eigentlich so ein Gebrauchsmusterschutz in unserem Hobby?

Grüsse, Raimund
 
Worauf zielt deine Frage ab?

Warum sollte der Gebrauchsmusterschutz in "unserem Hobby" eine andere "Reichweite" haben als überall sonst?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
RSO schrieb:
...Wie weitreichend ist eigentlich so ein Gebrauchsmusterschutz in unserem Hobby?

Grüsse, Raimund

Hallo,

der Schutz ist je nach Anmeldung ( also innerhalb D oder für die ganze EU ) vorhanden. Nur liegt dass Problem darin, denjenigen, der den Schutz missachtet dran zu bekommen.

Da ich selbst einige Muster im Bereich KFZ geschützt habe ( seit 4 Jahren ) kann ich da ein schickes Lied von Singen....

Wenn du jemanden siehst, der dein geschütztes Muster für den Vertrieb von Serienteilen benutzt, ergo kopiert, kannst du diesen Abmahnen und zu Schadensersatz zwingen.

Dafür solltest du dich aber vorher umfassend Schlau gemacht haben, ob nicht jemand vor dir das selbe oder ähnliches hat schützen lassen, da dies bei der Anmeldung vom Amt nicht überprüft wird.

Mahnst du diesen ab, vielleicht auch mit ner Unterlassung oder einstweiligen Verfügung, kann dir derjenige in oben genannten Fall wiederrum eine Klage wegen Geschäftsschädigung und Umsatzausfall an den Hals hängen.

Desweiteren kann derjenige auch eidesstattlich versichern, dass er oder ein anderer dieses bereits seit Jahr xy vor dir hatte und schon hast du die Probleme an der Backe kleben.

Kommt das ganze aus dem EU Ausland rein nach D, ist das noch schwerer nachzuvollziehen oder gar aus dem Weg zu räumen.

Es werden auf jeden Fall sehr viele Anwaltskosten und schreiben vorkommen, die du nicht immer ersetzt bekommst. Wenns dumm läuft, zahlst du auch einfach drauf.

So einen Musterschutz zu haben ist schön und nicht sehr teuer, deine Rechte an deinem Muster aber konkret durchzusetzen ist verdammt teuer und mit verdammt viel Aufwand verbunden, der sich meist nicht lohnt, da die Jungens dass dann einfach mit Kleinigkeiten umgehen werden ;o)

Ich hatte über 20 Mustergeschützte Teile und hätte selbst nen Anwalt anstellen können, der sich den ganzen Tag um nix anderes kümmert.

Also wenn es nicht zu nem richtigen Patent langt, würde ich davon abstand nehmen und die zeit mit bauen und fliegen verbringen, oder mit was auch immer, auf jeden Fall ist es sinnvoller ;o)

Noch kurz : Auch wenn du mal recht bekommst, heisst das noch lange nicht, dass du auch Geld bekommst, Schadensersatz durch zusetzen und die Bücher des Gegners überprüfen zu lassen um da was rauszufinden ist noch schwieriger...


Gruß, Ralf
 

RSO

User
Hallo,

@Ralf, danke für die ausfühliche Erläuterung.

Ich tüftel ja auch relativ viel da macht man sich schon mal Gedanken,
über mögliche Raubkopierer. Aber nach Deinen Ausführungen ist da
im Hobbybereich wenig zu löten. Für Firmen die hochwertige GFK-Flugmodelle, oder z.B. Impeller herstellen ist das Raubkopieren ein echtes Problem.

Da ich auch eine, wenn auch kleine Sparte mit CNC-Modellen bediene, sehe ich an den Zugriffsstatistiken im Netz, das meine Modellbausätze von z.B. China, Tschechien, Russland beobachtet werden. Offensichtlich wird von dort der gesamte Markt abgegrast, wo man noch was hübsches kopieren könnte.

Grüsse, Raimund
 

JB 359

User
Hallo, muss mal was richtigstellen:
Ein Gebrauchsmuster ist nicht dasselbe wie ein Geschmacksmuster.
Ein Gebrauchsmuster ist nichts anderes als ein kleines Patent. Klein deshalb, weil es statt der Schutzdauer von max 20 Jahren nur max 10 Jahre dauert. Ansonsten sind die Anforderungen exakt diesselben. Also wird es nur für neue, nicht naheliegende, technische Erfindungen gewährt.
Es wird eingetragen, aber nur auf Antrag geprüft. Die Prüfung ist aber auch relativ billig, die Eintragung sowieso. Mit einem geprüften GBM oder einem erteilten Patent hat man ein starkes Mittel, um gegen Verletzer vorzugehen. Das geht von Lizenzgebühren über Verbote, Schadenersatz bis hin zu Schliessung der Produktion und zwar für alle Produkte, die auf den heimischen Markt gebracht werden, egal wo produziert.
Will man das gleiche auch fürs Ausland, dann kann man eine EU Anmeldung (EP) oder eine internationale Anmeldung (PCT) einreichen. Das wird aber erheblich teurer.
Es ist abzuwägen, ob der Markt gross genug ist, durch Lizensgebühren die Kosten wieder hereinzubekommen...
 

Spunki

User
Ich persönlich sehe wenig Sinn dahinter sich im Breich Modellbau etwas "schützen" zu lassen, die meist geringen Stückzahlen rechtfertigen selten den Aufwand sein Recht durchzusetzen, kostet nur Ärger, Zeit und Geld ...

Besser finde ich es sein Produkt ständig weiterzuentwickeln und zu verbessern, sprich ständig die Nase vorne zu haben, dann werden auch die Kunden bereit sein für ein Originalteil etwas mehr auf den Tisch zu legen als z.B. für eine minderwertige Kopie aus Fernost ...


Grüße Spunki
 
Hallo,

ein Gebrauchsmuster hält meines Wissens nach nur 5 Jahre und muss dann verlängert werden.

Sicher hast du was starkes in der Hand, aber hoffentlich hast du auch nen dicken Geldbeutel um das durchzusetzen....

Bsp :

Ein Mitbewerber kopierte mein eines Produkt.

Folgt einstweilige Verfügung, diverse Publikationen in Fachzeitschriften wurden zwar danach eingereicht, konnten aber nicht mehr gestoppt werden - schonmal schlecht.

Nach der einstweiligen hat er die Unterlassung unterschrieben....das hat ihn 3500,- Euro an die Staatskasse in D sowie fast 2000,- Euro für meinen Anwalt gekostet. Da meinem Anwalt für die notwendige Arbeit das nicht ausgelangt hat, er aber nicht mehr abrechnen durfte ( dem Mitbewerber ) hab ich noch ne Differenz von ca. 800,- Euro draufzahlen dürfen.

Soweit hat mich das schonmal 800,- gekostet um mein Recht durchzusetzen. Die Arbeit unseres Anwaltes ( Spezialist ) war sehr umfangreich und ging sehr sehr schnell.

Die meisten Anwälte kennen sich mit sowas nicht aus, bzw. brauchst du mit solchen speziellen Fällen eigentlich nicht zu nem kleinen Ortsansässigen gehen, da sonst der Schuss schnell nach hinten los gehen kann.

Wenn es sich für dein Produkt rechnet und du richtig gute Umsätze / Erträge damit einfährst, dann lohnt das, ansonsten lohnt das nicht.

Ist leider so, da Recht haben und Recht bekommen seit mehreren Jahren 2 paar Schuhe sind.

Die Praxis steht in dem Fall leider über der Theorie....ein Gericht kann dir das ablehnen, ein anderes nimmt deinen Schutz an, ein russisch Roulette mit hohem Einsatz ;o)

Gruß, Ralf
 
Hy,

also da ich ja derjenige war der das ganze "losgetreten" hat:

Ein gebrauchsmuster ist in der tat ein kleines patent, und ist rechtlich in ähnlichem umfang angesehen, halt nur innerhalb von Deutschland (bzw. auch ausweitbar, jedoch nicht auf die gesamte EU sondern nur einzelne länder).

JEDOCH wird die rechtslage nicht vom Patentamt überprüft, daher ist die überprüfung voll und ganz sache des anmeldenden. Wenn dieser also seine hausaufgaben sauber gemacht hat (bzw. hat machen lassen) gibts dabei auch keine probleme, die nachweispflicht für anfechter liegt ab tag der anmeldung beim anfechtenden.
Sollte dieser oder ein dritter jedoch ein angemeldetes produkt schon vorher im vertrieb gehabt haben, so wirds für den anmeldenden (in dem fall mich bzw. ralf) kritisch...geschäftsschädigung, aufhebung des schutzes, regress-ansprüche.

Im fall von KFZ ist das ganze denke ich noch wesentlich kritischer, da hier die "kleinfirmen" wesentlich unübersichtlicher sind als die doch recht eingeschworene Modellbau-gemeinde, wo doch immer irgendwie jeder weiß was der andere tut...
Solange das ganze zwar umfassend aber vorsichtig formuliert ist gibt es keine großen probleme mit einem schutz, und vor allem wirkt es erst mal sehr abschreckend für jemand der es in D serienmäßig "kopieren" möchte. Lieber einigt man sich im vorfeld, so hat dann jeder was davon.

Ach ja, auch im bereich modellbau gibts schon einige gebrauchsmuster. Emmerich Deutsch mit seinen Akkuweichen ist denke ich das berühmteste beispiel, und auch der zulieferer seiner Smokerpumpen hat sich auf diese komponenten seinen "daumen" legen lassen....

Viele Grüße
Hank
 
Hallo Hank,

man mag es kaum glauben, aber auch im KFZ Bereich, weiss fast jeder was der andere so macht. Die Welt ist wohl in jeder Branche ein Dorf *lol*

Gruß, Ralf
 

JB 359

User
Also nochmal, falls Ihr daran interessiert seid, fundierte Info's zu bekommen (die bekommt ihr nicht von irgendwo, sondern zB beim DPMA: www.dpma.de)
oder 2 min googeln liefert zB:

http://www.12move.de/home/d.rebel/

mit einem guten Überblick. Aber lesen muss man noch selbst.
Als Vertreter kommt nicht irgendein RA von der Ecke in Frage, sondern besser ein Patentanwalt.
Wenn's billiger sein soll: Erfinderberatungen gibt es auch kostenlos vom DPMA (deutsches Patentamt) oder EPA (europ. Patentamt) oder IHK's

Wenn man sich ein bischen schlau gemacht hat, kann man viel besser sehen, was geht und was nicht, und was die verschiedenen Schutzrechte überhaupt bedeuten.

Dann kann man entscheiden, ob's was bringt oder nicht.

Aber eins geht nicht: Von Produktpiraterie oder geistigem Diebstahl o.ä. reden, wenn man sich nicht auf ein gültiges Schutzrecht berufen kann. Das wäre nämlich Verleumdung, und die ist strafbar !
 
Gebrauchsmusterschutz

Hi @,

für meinen eigenen Bedarf kann ich so viel nachbauen, wie ich will - ich darf es nur nicht kommerziell vermarkten.
 
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