Low-Budget Fernsteuerungen und deren Zulassung in der EU?

Moin zusammen,

vielleicht kann mir ja hier einer diese Fragen schlüssig beantworten. Es gibt mittlerweile einen ganzen Bunch von Low-Budget-Fernsteuerungen aus China (Jumper, Dynam, Master...), welche auch über verschiedene deutsche Händler angeboten werden.
Man findet leider selten bis gar nicht irgend etwas über die Zulassung dieser Teile in der EU (Stichwort EU-LBT vs FCC).

Kann ich davon ausgehen, daß...
1. ... alleine dadurch, daß sie über einen deutschen Händler verkauft werden, sie automatisch auch die nötige EU-LBT-Zulassung haben?
2. ... ich diese Anlagen, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, uneingeschränkt für den modellfliegerischen Bereich nutzen kann?
3. ..., falls die Anlagen nur eine internationale FCC-Zulassung haben, ich sie trotzdem hier im Flugmodellbereich (mglw. dann nur Indoor?) betreiben darf?

Diese Fragen tauchen gerade bei uns im Verein immer wieder auf und das meist erschlagende Argument ist: "Wird doch hier in D verkauft, also darf ich sie auch verwenden!" Ich sehe das leider etwas differenzierter (Ich kann ja auch einen z.B. nicht zugelassenen Tuning-Chip für mein Auto problemlos kaufen! Nur einbauen darf ich ihn offiziell nicht! Ein Beispiel von vielen....)

Mglw. liest ja der ein oder andere Jurist mit und kann weiterhelfen??

Gruß,
Volker
 
  • Like
Reaktionen: NPS

Tk7

User
Ich würde mir vorstellen, daß der Verkäufer das mitteilen und nachweisen (Dokument??) muß
Allgemein gibt es wahrscheinlich keine Aussage
 
Meines wissens nach...

1.: Ja. Der Hersteller (Ist der Hersteller ausserhalb der EU gilt der Importeur als Hersteller in der EU) ist dafür verantwortlich das die verkauften Geräte den Vorschriften der EU entsprechen.
2. Ja.
3. Eine FCC Zulassung ist nicht international! Es ist die Zulassung für den USA Markt. Viele Länder akzeptieren aber eine FCC. Die EU nicht.

Oder anders gesagt.

Bestellst Du eine Anlage in China, bist Du auch Importeur und verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze/Vorschriften.
Macht das der Händler von dem Du kaufst ist er dafür verantwortlich.

So ist es bei allen Artikeln die importiert werden. Egal ob 3-Fach Steckdose, Rasierer oder Fernsteuerung.
 

onki

User
Hallo Volker,

kurz gesagt, derjenige, der eine Ware in der EU "inverkehrbringt" ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Im EU-Raum wird die Vorschriften-Konformität verpflichtend über das CE-Zeichen am Gerät in Tateinheit mit einer entsprechenden Konformitätserklärung gehandhabt.
Ein Händler kann, sofern vorhanden, die KE des Herstellers verwenden, sofern der Handelsname und der Hersteller auf Gerät und KE gleich sind.

Welche Vorschriften eingehalten werden müssen ist von der Ware selber abhängig.
Ein Holzbaukasten muss beispielsweise nicht der Niederspannungsrichtlinie (LVD) entsprechen und ein Plüschtier nicht der Maschinenrichtlinie.

Kennzeichen wie FCC, UL, NRTL oder CSA sind für andere Länder bzw. Wirtschaftsräume und haben mit CE nichts zu tun.

Sofern die Sendeleistungen nicht aus irgendeinem Grund niedriger sind als erlaubt, kann man solche RC-Systeme problemlos für den Modellflug einsetzen.

Gruß
Onki
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
kurz gesagt, derjenige, der eine Ware in der EU "inverkehrbringt" ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Das ist richtig, leider kann man sich nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass sie das auch tun.
Beispiel Jumper T16, die wird gelegentlich von deutschen Händlern ohne Konformitätserklärung angeboten, damit hat man dann eine illegale Funke erworben.
 
Beispiel Jumper T16, die wird gelegentlich von deutschen Händlern ohne Konformitätserklärung angeboten, damit hat man dann eine illegale Funke erworben.

Die man genau deswegen zurückgeben kann - und das auch tun sollte.
Für den Einsatz wäre man ja selbst mit dran, mit den möglichen Folgen für den eigenen Geldbeutel.
Wie weit die Weiterleitung der Folgen an den Inverkehrbringer vorgenommen werden kann, muss dann ja wieder jeder selbst herausbekommen.
Und die Diskussion darüber lohnt mangels rechtlich abgesichertem Hintergrund im Thread nicht. ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
der Endkunde hat nicht die Möglichkeit, die Konformität und Marktfähigkeit eines Produktes zweifelsfrei zu prüfen und es ist auch nicht seine Aufgabe.
Man kann allerdings einige Vorsichtsmassnahmen treffen, um dem weitverbreiteten Betrug am Kunden durch nicht konforme Produkte vorzubeugen. Viele der zweifelhaften Produkte sind schon mit formalen Mängeln behaftet, die sich relativ leicht entdecken lassen.
Also:

1.: IMMER! eine Konformitätserklärung verlangen. Diese Erklärung muss zwingend vom Hersteller ausgestellt sein. Hersteller ist der, dessen Name auf dem Produkt steht, also nicht unbedingt der, der es zusammengelötet hat.

2.: Über der Konformitätserklärung muss zwingen „Konformitätserklärung“ oder "Declaration of Conformity“ (oder so ähnlich) stehen. Kommt da ein „Certificate of Conformity“, Finger weg. Das ist nicht konform.

3.: Die Konformitätserklärung muss sich zwingend auf die Direktive 2014/53/EU (RED) beziehen und unter der alleinigen Verantwortung (sole responsibilty) des Herstellers erfolgen.

4.: In der Konformitätserklärung muss die aktuelle harmonisierte Funknorm referenziert sein. Für R/C-Anlagen ist das die EN 300 328 V2.1.1, die EN300 440 V2.1.1 oder EN 300 220 V3.1.1

5.: Das Produkt muss eine CE-Kennzeichnung tragen und der Hersteller muss auf dem Produkt angegeben sein

Ist auch nur einer der obigen Punkte nicht erfüllt, das Zeug zurückschicken. Sollte der Händler damit Probleme haben, ihm mit einem Hinweis auf seinen Verstoss gegen das Funkanlagengerätegesetz und dem Angebot einer Nachfrage bei der BnetzA und beim Zoll behilflich sein.

Die technische Konformität kann vom Kunden natürlich nicht geprüft werden. Das ist aber auch ausserhalb seiner Möglichkeiten und nicht seine Aufgabe.
Mit den hier aufgeführten Punkten kann man den grösseren Teil der illegalen Sachen aussortieren.
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Diese Erklärung muss zwingend vom Hersteller ausgestellt sein. Hersteller ist der, dessen Name auf dem Produkt steht, also nicht unbedingt der, der es zusammengelötet hat.
Wie ist dann diese KE zu bewerten ?
https://www.der-schweighofer.de/public/files/original/2710/271000.pdf

So wie es aussieht, erklären sie sich zum Hersteller dieses RX, damit wäre dann die KE i.O.
Bild151.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Die konkrete Bezeichnung "Hersteller" ist nicht vorhanden.
Es gibt nur den o.g. Aufkleber.

Gut, das Ding ist als Schweighofer gelabelt und damit ist Schweighofer Hersteller. Dann hätten die sich aber den Spruch mit dem Hersteller in der DOC sparen sollen.
Das ist irreführend und falsch.
Wer das Ding zusammengebaut hat, ist dabei belanglos.
Es gibt in der DOC noch einen anderen Fehler, aber man muss jetzt nicht einer Mücke ins A...... gucken.
 

glipski

User
Gut, das Ding ist als Schweighofer gelabelt und damit ist Schweighofer Hersteller. Dann hätten die sich aber den Spruch mit dem Hersteller in der DOC sparen sollen.
Das ist irreführend und falsch.
Wer das Ding zusammengebaut hat, ist dabei belanglos.
Es gibt in der DOC noch einen anderen Fehler, aber man muss jetzt nicht einer Mücke ins A...... gucken.

Welchen Fehler gibts da noch?

Auf der Schweighofer Homepage steht im Impressum


Impressum
Dieser Online-Shop wird betrieben von:

MSG Online GmbH

Wirtschaftspark 9
8530 Deutschlandsberg
Österreich

An diesem Beispiel sieht man wieder, dass man als Verbraucher oder besser Anwender eigentlich auch noch ein Rechtsexperte sein müsste :D. Die Mindestdinge, wie beschrieben kann man beachten. Aber wenn es mal hart-auf-hart kommen sollte wegen eines Vorfalls, der hoffentlich nie eintreten wird, hat man wohl kaum eine Chance, denn irgendwo ist bestimmt ein kleiner Fehler, technisch oder in der Doku, aus dem einem ein Strick gedreht werden kann, leider.

Grüße Gerhard
 
Welchen Fehler gibts da noch?

Auf der Schweighofer Homepage steht im Impressum
Moin auch,

einerseits hat Ralf nicht unrecht, andererseits ist das Ding für den Otto Normalanwender zur Entlastung ausreichend.
Schweighofer ist Inverkehrbringer und hat die Konformität (ausreichend schlüssig für den geneigten normalen Nutzer) bestätigt und übernimmt damit für die Konformität die Haftung.
Für die Nutzung eben dann nur für die zu erwartende Nutzung, also Steuerung von z. B. Modellflugzeugen.
Der Rest ist Birne benutzen.
 

rubberduck

User gesperrt
Genau so ist es.

Es ist nicht Sache des Kunden, sich über die verzweigten Wege des Verkäufers Gedanken zu machen.
Dafür haben wir die Bundesnetzagentur, den Zoll und die Marktaufsicht.

Soll ich mich als Kunde auf den Weg machen und irgendein Ingenieurbüro etc. der solche Konformitätserklärungen ausstellt ausspionieren.

Sorry, aber langsam muss man die Kirche im Dorf lassen.
Alles andere ist Stammtisch und gehört auch dahin.
Es ist wie bei allem, bei Bedenken einfach Finger davon lassen.

Wer sich auf dem Elektronikmarkt ein wenig auskennt, weiss das die meisten Komponeten für zB. Fernsteuerungen nur von einigen wenigen Herstellern in Asien hergestellt werden und im Grunde baugleich sind.
Es wird ein wenig abgeänderte Software aufgespielt, daran unterscheiden sich dann HOTT, FHSS, Fast, AHDS usw.
Die Chips auf der Platine sind die gleichen.

Grossartige Qualitätsunterschiede gibt es deswegen kaum noch.
Eher in Bedienbarkeit usw. aber kaum noch in der Übertragungstechnik.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten