Regelfrage an der Boje

smunck

User
eric, das ist eine ganz klassische situation. durch die protestanmeldung wird deine pflicht dich zu entlasten prinzipiell erst mal nicht aufgehoben. erst die protestverhandlung entscheidet aufgrund der zeugen und protestgegner ob genügend raum an der tonne war oder nicht. stellt die jury dabei fest, dass genügend raum vorhanden war wirst du disqualifiziert aufgrund deiner tonnenberührung. wenn hingegen festgestellt wird, dass tatsächlich zu wenig raum gegeben wurde, so wird das aussenliegende schiff von der wettfahrt ausgeschlossen sofern es nicht sowieso schon aufgrund deiner protestanmeldung zwei strafkringel gemacht oder die wettfahrt aufgegeben hat. gleichzeitig wird festgestellt, dass deine regelverletzung zwangweise erfolgte und du daher nicht zu bestrafen bist. jetzt stellen sich dabei zwei fragen: 1. kann ich prophylaktisch einen kringel machen? ja, nur stehst du dann in einer anschließenden protestverhandlung doof da, denn wenn deiner meinung nach der andere zu wenig platz gelassen hat, warum kringelst du dann?
2. wie definiert sich zu wenig platz? das ist auslegungssache und hängt von der gesamtsituation (wind, strömung, kurs etc) ab. sicher ist nur: berüherst du auf der innenseite die tonne und auf der aussenseite gleichzeitig das andere schiff, dann war auf jeden fall zu wenig platz.
hoffe die infos helfen dir
sebastian
 
Le concombre masqué schrieb:
mmh... ganz überzeugt bin ich nicht

64.1 sagt da glaube ich was anderes, aber ganz sicher bin ich mir nicht

mmh... wie würdest du denn in dem von dir geschilderten Fall in Berufung auf 64.1 argumentieren?

Gruß
Tobias
 
Le concombre masqué schrieb:
Berührt ein innenliegendes und mit vorfahrtsrecht segelndes boot ( überlappung) die Boje weil ihm nicht genügend platz gelassen wurde und meldet dabei protest an (regel18) , ist dann seine Strafe aufgehoben ?

Nein.

Gruß
Tobias
 
steht doch in 64. 1 (b)

64.1 Penalties and Exoneration
(a) When the protest committee decides that a boat that is a party to
a protest hearing has broken a rule, it shall disqualify her unless
some other penalty applies. A penalty shall be imposed whether
or not the applicable rule was mentioned in the protest.

(b) When as a consequence of breaking a rule a boat has compelled
another boat to break a rule, rule 64.1(a) does not apply to the
other boat and she shall be exonerated.
 
Sebastians Erklärung ist völlig richtig.

64.1 beschreibt eine Protestverhandlung und wie mit einem solchen Vorfall umzugehen ist.

Nur weil eine Boot dich aufgrund einer Regelverletzung (was bei zu wenig Raum ander Tonne eh schwer zu entscheiden ist) ebenfalls zu einer Regelvereltzung nötigt entlasstet dich dieses nicht automatisch von der Strafe.

Als "aufmerksamer" Segler hättest du die Situation ja vielleicht auch rechtizeitg erkennen können und durch eine Kursänderung mit anschließendem Protest deine Regelvereltzung verhindern können.
 
Greenpiece schrieb:
Als "aufmerksamer" Segler hättest du die Situation ja vielleicht auch rechtizeitg erkennen können und durch eine Kursänderung mit anschließendem Protest deine Regelvereltzung verhindern können.

ööhmmm


wenn ich raum an der Tonne verlange und dieser mir nicht gegeben wird, wie soll ich da denn Kurs ändern? unterhalb der Tonne fahren ?
 
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