Schlafender Moderator

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

WeMoTec

User
Ich denke, das braucht er garnicht, weil es sich eindeutig um die Fotografie eines historischen Objektes handelt, in eindeutigem Kontext.

Oliver
 
Da bin ich beruhigt. Dachte schon: "Armes Deutschland".

Sorgfalt mit Nazisymbolen ist sicher angebracht, aber der Eiertanz, der aufgeführt wird, sobald irgendwo das Sonnenrad auftaucht...
 

RSO

User
Hallo,

ich will das jetzt nicht auswalzen, hier ein Auszug aus einem Artikel von Eckhard Müller.
Trifft das hier bei den Bildern der H9 aus dem Netz etwa nicht zu?
Bei den gleichen Bildern aus dem Netz mußte ich bei meiner HP das HK entfernen auf Wunsch eines Lesers....

Zitat von Eckhard Müller...

Zur allgemeinen Orientierung:

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


Dem ist nun wirklich nichts mehr hinzuzufügen.
__________________
Gruß
Eckart Müller
RC-Network - Graphics Division Supervisor
em@RC-Network.de
 

kurbel

User
Raimund, das ist zwar grundsätzlich richtig, aber nur die halbe Wahrheit.

Es gibt auch einige Ausnahmen von diesen Regeln, die du nicht mit zitiert hast.

Die wären dem eben doch noch hinzuzufügen.

Kurbel, der sich auch gewundert hat, warum man Faschismusgegnern das Zeigen durchgestrichener Sonnenräder verbieten wollte...
 

RSO

User
Hallo Kurbel,

dann betrifft die Publikation von Internethakenkreuzbildern diese
Ausnahmen?

Grüsse, Raimund
 

WeMoTec

User
In §86 (3) sind diese Ausschlüsse benannt.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Verboten ist ja die Verwendung von Hakenkreuzen, nicht das Zeigen von Hakenkreuzen im historischen Kontext.
In jedem Buch über die Nazizeit, auch in Schulbüchern finden sich reichlich Hakenkreuze, im historischen Kontext.
Übrigens auch in Büchern über Flugzeuge der Nazizeit. Verboten ist halt nur die heutige Verwendung, z.B. auf einem Flugmodell, wobei es da ja auch eine Rechtsprechung gibt, die Scalemodelle als "Berichterstattung über Vorgänge der Geschichte" bewertet. Aber da gibt es natürlich Diskussionsspielraum.

Oliver
 

RSO

User
Ich sehe auch keine Absicht in der Darstellung der vorgenannten Bilder
von Uwe. War es bei meiner Darstellung auf meiner HP ja auch nicht.

Trotzdem sollte man Seitens RCN da auch mal hinschauen und rechtzeitig ein kleines Statement dazu abgeben;) Hat ja jetzt Oliver erledigt. Danke Oliver.

Grüsse, Raimund
 
Ähnlicher Fall

Ähnlicher Fall

Da gab es mal so einen Fall mit historischen Bildern auf einer Homepage, der Pilot wurde deswegen angelappt. Das Verfahren wurde, wie man sich denken kann, eingestellt. Pikant dabei, der Pilot wehrte sich zuvor erfolgreich gegen ein Zwangsgeld vom Luftamt, der anzeigende Hinweis zu den Bildern auf seiner Page kam von jenem Luftamt.

Die Story hier:
http://jarcontra.csa-gmbh.com/joomla/index.php?option=com_content&task=view&id=361&Itemid=91

Gruß
Jo
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten