###LIEFERZEIT###

Gast_2097

User gesperrt
Hallo,

ein Kollege von mir hat sich im Juni 2003 ein Modell (bisserl über 4m Spannweite) in flugfertiger Ausführung bei einem Hersteller bestellt. In der Auftragsbestätigung wurde als Liefertermin der Oktober 2003 bestätigt. Mein Kollege schaut zu bis kurz vor Ostern 2004. Dann wurde der Termin noch 1x verschoben und dass Modell sollte diesen Samstag (08.05.2004) persönlich geliefert werden. Wieder nicht geschehen. Auch wurde der Termin nicht abgesagt.
Er hat sich zwar schon im Verein umgehört und nach Meinungen gefragt. Nun möchte er mal ein paar weitere, völlig unabhängige Meinungen davon. Wie soll sich mein Kollege verhalten bzw. was soll ermachen:
- Weiterwarten
- Abbestellen
- oder
- oder
- oder

Gruß
Helmut

[ 09. Mai 2004, 07:43: Beitrag editiert von: Helmut Gruber ]
 

ombre

User
Also, die übliche (juristisch korrekte) Vorgehensweise ist: Ein Einschreiben aufsetzen, darin Frist setzen mit Rücktrittsandrochung sowie Schadensersatz im Falle des Nicht-Einhaltens der Frist.

Es ist natürlich die Frage, was eine angemessene Frist ist. Ausserdem, was man als Schadensersatz fordern kann.
Mir scheint, das 2 Wochen ausreichen müssen. Und als Schaden kann man alle Unkosten, sowie den höheren Kaufpreis des gleichen Artikels bei einem anderen Händler geltend machen.

Ich frage mich allerdings, was an dem Modell so besonders sein soll, dass man darauf so lange warten will?
 
Hi !

Die harte un die weiche Variante:

1. weiche Variante

Den Hersteller anrufen und ihm sagen, dass er sich sein Modell behalten kann.

2. harte Variante

Hersteller schriftlich in Verzug setzen (inkl. Frist). Ähnliches (das selbe) Modell woanders kaufen. Evtl. Mehrpreis bzw. Eigenaufwand um das Ding flugfertig zu kriegen als Schadensersatz geltend machen. Vorher: Rechtsanwalt konsultieren.

Grüße Helmut
 

Gast_2097

User gesperrt
Hallo,

hab noch was vergessen. Die Servos wurden geliefert und sind angeblich bereits verbaut.

@madu
Das Modell ist nichts besonderes - GFK beschichtet und eben flugfertig gebaut. Mein Kollege hat ja noch ein oder zwei Modelle mehr und man(n) ja nicht gleich mit allem drohen will - aber irgendwann ist jeder Geduldsfaden gerissen.

Gruß
Helmut

[ 09. Mai 2004, 09:08: Beitrag editiert von: Helmut Gruber ]
 

plinse

User
Moin,

wurde denn da irgendwas schriftlich gemacht oder sind das alles mündliche Absprachen? Auftragsbestätigung mit Lieferdatum klingt ja immerhin gut, aber gibt es eine Quittung über die Servos (sowohl dass sie für das Verbauen bereitgestellt wurden als auch über den Kauf)?

Zusagen sind einzuhalten, ist aber immer die Frage, wie sie gemacht wurden. Ein "Wahrscheinlich dannunddann." womöglich mit Hinweis auf Sonderwünsche ist nichts wert. AGB's, die durch Bestellung anerkannt wurden und das ganze verkomplizieren könnten, müssen ja nicht alle wasserfest sein aber nerven können sie schon.

Stehen denn bei dem Hersteller flugfertige Modelle fest im Programm oder ist das eine Bestellung am "Katalog vorbei" ?

Es ist auch immer die Frage, wie man sich als Kunde gibt. Wenn man sich problemlos vertrösten lässt, evt. sogar Verständnis zeigt, wird das Spiel gerne weiter getrieben.
Wenn man Verschiebungen des Termines schriftlich haben will und schriftlich macht, dass man ein Nichteinhalten des nächsten Termines als Absprung nimmt und zumindestens den Kaufpreis der Servos wieder haben will, sollte sich schon was tun.
Man hat sie ja für das Modell gekauft und kann sie ja schon alleine wegen der langen Zeit auch nicht zurückgeben. Das setzt aber entsprechende Quittungen (Typ, Anzahl, neu oder gebraucht, ...)über Bereitstellung und Kaufrechnungen vorraus, wenn man es durchsetzen muss.

Da aber im Hobbiebereich oft auf "professionelle" Geschäftspraktiken verzichtet wird, kann man später dann auch nur den Druck aufbauen, den man "vorbereitet" hat. Mit Rücktritt zu drohen, kann da schon das maximale sein. Falls man aber Sonderanfertigungen geordert hat, kann auch passieren, dass der Hersteller diese als Rechtfertigung für den Verzug hernimmt und die Servos als Sicherheit versucht zu beanspruchen, da er das Modell nicht regulär anderweitig verkaufen kann. Damit muss man auch rechnen. Ist immer die Frage, ob Vorbehalte vereinbart wurden. Allein eine Auftragsbestätigung mit Liefertermin ist das eine aber wann wurden die Servos bereitgestellt, ...

Wegen der ganzen offenen Fragen frage ich mich, was du von einem solchen Posting mit dieser einseitigen Darstellung erwartest. Von der Seite her mit Auftragsbestätigung und Datum sollte es schon möglich sein, eine Frist zu setzen, ... wenn da nichts weiteres ausser der Reihe ist.
Aber immer zuzuschauen und auf ein mal vollen Druck aufzubauen, muss man auch rechtfertigen. Wie deutlich hat er schon "geknurrt"? ;)

[ 09. Mai 2004, 18:39: Beitrag editiert von: plinse ]
 
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