Löblich, ja. Aber selbst, wenn 99% der Internetnutzer solch hohe moralische Integrität aufwiesen, würde man es kaum bemerken, weil das verbleibende Prozent für genügend Schlagzeilen sorgt
Jürgen Morawetz schrieb:
auf der Seite die ich im Eröffnungthread gepostet habe ist das Urheber und Nutzungsrecht nicht genau definiert
Das ist auch nicht notwendig. Der von dir zitierte Satz mag juristisch nur bedingt relevant sein, er macht dennoch deutlich, dass der Autor/Urheber/Rechteinhaber eine Nutzung für gewerbliche Zwecke (was als Begriff ebenfalls nicht definiert werden muss, dafür gibt es z.B. §14 BGB oder §§2,15 EStG) nicht wünscht. Verbieten kann er sie übrigens gar nicht, das kann nur ein Richter.
Wer immer also jetzt diese Grafiken gewerblich nutzt, kann sich, falls er von RC-Network auf die uns bzw. dem Autor im Rahmen des UrHG zustehende angemessene Entschädigung verklagt wird, nicht damit herausreden, er wäre von einem stillschweigenden Einverständnis des Autors ausgegangen.
Und das wirkt sich darauf aus, ob bei der Feststellung eines Rechtsverstoßes im Einzelfall der Rechteinhaber nur für die
zukünftige Nutzung entschädigt werden muss, oder auch
nachträglich für bereits erfolgten Mißbrauch. Ein kleiner Unterschied, der aber teuer werden kann
Übrigens sagt dieser Satz nur etwas über die Nutzung des Werkes via RC-Network aus. Wer als Autor bei RC-Network etwas veröffentlicht, behält dadurch durchaus seine Nutzungsrechte daran - zumindest außerhalb von RC-Network. Und das wiederum schließt natürlich auch eine Vereinbarung über eine gewerbliche Nutzung nicht aus.
Grüße, Ulrich