Das sehe ich anders!

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wo ist da ein Widerspruch? Du sagst doch selbst: "Wenn ich eine Grafik käuflich erwerbe...!" Also gehst Du doch von einer veränderten Ausgangslage aus. In dem Magazinbeitrag steht nämlich nichts von gekaufter Grafik.
Es gibt eben auch Schlitzohren (ich könnte hier Beispiele demonstrieren), die erwerben nichts und verkaufen es dennoch.
 
Wenn ich eine Grafik käuflich erwerbe sofern sie zu erwerben ist,

Das ist der springende Punkt.

Man muß unterscheiden zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Im grafischen Gewerbe ist es üblich, daß man nicht Urheberrechte ewirbt bzw. verkauft sondern Nutzungsrechte. Wie weit das Nutzungsrecht geht, bestimmt einzig und allein der Urheber (Frag mal den Lieferanten eurer Schriften, was du damit machen darfst, du wirst überrascht sein). Und dabei spielt es selbstverständlich keine Rolle, ob er dieses Recht gegen Bezahlung oder kostenlos vergibt.

Wer die Werke entgegen den Nutzungsbestimmungen verwendet, verstößt gegen geltendes Recht ud kann dafür belangt werden.
 
...ach was soll diese Diskussion, jeder mit etwas gesundem Menschenverstand weiß doch was er damit machen kann und darf.

Gehe davon aus dass Jürgen Morawetz mit seinem "Einwurf" etwas provozieren wollte, oder hab ich unrecht......:confused: :D :D

Gruß
Hans-Jürgen
 
Das ganze ist denke ich eher gedacht das nicht jemand hergeht und eine eigenserie an dekoren auflegt mit diesen dateien.

Ein "gewerblicher nutzen" kommt bei diesen dateien IMMER zustande! Wer hat schon einen decaldrucker oder schneidplotter daheim? Fast niemand...also wird er die dateien nehmen, diese einem drucker oder werbefritzen geben und sagen "da, mach mal". Unterm strich verdient der werbefritze daran, die dinger wurden also, de fakto, gewerblich genutzt in dem moment wo sie als hardcopy entstehen.....

Die ganze diskussion ist also völlig überflüssig....Eckart hat damit nur ne (eingeschränkte?) handhabe gegen nen profi-unternehmen die dies für die eigene produktion hernehmen...

viele grüße
hank
 
Jürgen Schrader schrieb:
Das ist der springende Punkt.

Man muß unterscheiden zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Im grafischen Gewerbe ist es üblich, daß man nicht Urheberrechte ewirbt bzw. verkauft sondern Nutzungsrechte. Wie weit das Nutzungsrecht geht, bestimmt einzig und allein der Urheber (Frag mal den Lieferanten eurer Schriften, was du damit machen darfst, du wirst überrascht sein). Und dabei spielt es selbstverständlich keine Rolle, ob er dieses Recht gegen Bezahlung oder kostenlos vergibt.

Wer die Werke entgegen den Nutzungsbestimmungen verwendet, verstößt gegen geltendes Recht ud kann dafür belangt werden.

ich finde die sache durchaus interessant, weil ich da bisher nicht so den durchblick hatte was ich darf und was nicht.

angenommen ich hab ein Foto geschossen und als Teil eines Beitrages gegen Honorar jemandem zur uneingeschränkten Nutzung überlassen ... darf ich als Fotograf(=Urheber) das noch weiter (natürlich nicht gewerblich)verwenden, sofern das nicht ausdrücklich gesagt ist, dass ich das nicht darf ... richtig?
 
@mosquito

genau so ist es. wenn du jemandem ein foto zur nutzung überläßt, bestimmst du, wie diese nutzung aussieht und was er dafür entrichten muß. diese nutzungsbestimmungen können auch vorsehen, daß du das foto selbst weiter nutzen kannst oder eben auch nicht, das kommt ganz auf die interessenlage des abnehmers an.

bei bildagenturen ist es z.b. so, daß der kunde exakt angeben muß, in welchem medium, an welcher stelle, zu welchem zweck, in welcher größe und in welcher auflage das bild verwendet wird. danach richtet sich der preis. wenn man das bild für einen zeitraum exklusiv nutzen möchte, wird es richtig teuer. u.s.w.

fotografen arbeiten da kaum anders, nur meist mit einem (je nach art des fotos) erweiterten spielraum für ihre kunden.

wenn du jemandem ein foto zur uneingeschänkten nutzung überläßt, heißt das nicht automatisch, daß du es nicht mehr benutzen darfst.
wenn der abnehmer ein berechtigtes interesse daran hat, daß das bild nicht anderweitig vernwendet wird, sollte er dir das mitteilen und dann auch entsprechend honorieren.
 
berechtigtes interesse = der Abnehmer will die Bilder zb als Kunstdruck weiterverkaufen und ich lad sie in originalqualität ins Netz ... so in etwa?
 
berechtigt war vielleicht das falsche wort. ich meinte damit, daß er selbst sagen muß, welche rechte er erwerben will.

wenn er sie als kunstdrucke weiter verkaufen will, hat er natürlich ein interesse daran, daß potentielle käufer sie nicht auch aus anderen quellen beziehen können.
 

Gast_7405

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Jürgen Schrader schrieb:
Das ist der springende Punkt.

Man muß unterscheiden zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Genau deswegen habe ich den Thread eröffnet :D

auf der Seite die ich im Eröffnungthread gepostet habe ist das Urheber und Nutzungsrecht nicht genau definiert, es wird nur davon gesprochen das die gewerbliche weiterverbreitung nicht gestattet ist, gestatten hat was mit dulden zutun aber nicht mit verbieten :D

Das Thema lässt sich noch ausweiten :)

Durch das Urheberrecht steht der Schöpfer eines Werkes (der Urheber) in einer eigentumsähnlichen Stellung. Sein Urheberrecht ist jedoch nicht verkehrsfähig, da es mit seiner Person untrennbar verbunden ist. Die Regelungen werden in Deutschland vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffen. Rechtsgeschäfte über dieses Urheberrecht können nach § 29 UrhG nur durch die Einräumung von Nutzungsrechten (§§ 31 Abs. 1 UrhG) stattfinden. Diese können auf einzelne, aber auch auf alle Arten der Nutzung ausgedehnt werden. Auch das Nutzungsrecht kann ausschließlicher Natur sein.

Dennoch hat im Zweifel der Urheber trotz Einräumung eines Nutzungsrechts noch die Entscheidung nach § 37 UrhG zu tragen, ob das Werk verwertet oder vervielfältigt wird. Selbst wenn das Originalwerk verkauft wird, so ist dies nicht gleichzeitig die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 44 UrhG).
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
"nicht gestattet" ist ein Synonym für "nicht erlaubt" bzw. "verboten"!
Es ist Dir natürlich freigestellt, das anders zu sehen...
 

gast_10951

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Eckart Müller schrieb:
Es gibt eben auch Schlitzohren (ich könnte hier Beispiele demonstrieren), die erwerben nichts und verkaufen es dennoch.


Nee Nee Eckart,

das sind dann "erfolgreiche Geschäftsleute".... die anderen sind dann "Kommunisten".:D

Der Satz ist klar überzogen und ironisch gemeint, stellt aber mittlerweile leider ein Stück "Mainstream" in unserer Gesellschaft dar.

Nur mal so nebenbei: Es gibt auch sowas wie Moral... Da gehört dann meiner unmaßgeblichen Meinung nach auch dazu, dass man mit dem mühsam zusammengetragenen "Hobby-know-how" das einem andere zur Verfügung stellen (in gutem Glauben einem Gleichgesinnten Hobbyfreund zu helfen) eben NICHT anfängt daraus Geld zu machen....:(

Aber Moral ist nicht mehr modern:cry:

Lothar
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Löblich, ja. Aber selbst, wenn 99% der Internetnutzer solch hohe moralische Integrität aufwiesen, würde man es kaum bemerken, weil das verbleibende Prozent für genügend Schlagzeilen sorgt ;)
Jürgen Morawetz schrieb:
auf der Seite die ich im Eröffnungthread gepostet habe ist das Urheber und Nutzungsrecht nicht genau definiert
Das ist auch nicht notwendig. Der von dir zitierte Satz mag juristisch nur bedingt relevant sein, er macht dennoch deutlich, dass der Autor/Urheber/Rechteinhaber eine Nutzung für gewerbliche Zwecke (was als Begriff ebenfalls nicht definiert werden muss, dafür gibt es z.B. §14 BGB oder §§2,15 EStG) nicht wünscht. Verbieten kann er sie übrigens gar nicht, das kann nur ein Richter.

Wer immer also jetzt diese Grafiken gewerblich nutzt, kann sich, falls er von RC-Network auf die uns bzw. dem Autor im Rahmen des UrHG zustehende angemessene Entschädigung verklagt wird, nicht damit herausreden, er wäre von einem stillschweigenden Einverständnis des Autors ausgegangen.
Und das wirkt sich darauf aus, ob bei der Feststellung eines Rechtsverstoßes im Einzelfall der Rechteinhaber nur für die zukünftige Nutzung entschädigt werden muss, oder auch nachträglich für bereits erfolgten Mißbrauch. Ein kleiner Unterschied, der aber teuer werden kann ;)

Übrigens sagt dieser Satz nur etwas über die Nutzung des Werkes via RC-Network aus. Wer als Autor bei RC-Network etwas veröffentlicht, behält dadurch durchaus seine Nutzungsrechte daran - zumindest außerhalb von RC-Network. Und das wiederum schließt natürlich auch eine Vereinbarung über eine gewerbliche Nutzung nicht aus.

Grüße, Ulrich
 

Yeti

User
Ulrich Horn schrieb:
Übrigens sagt dieser Satz nur etwas über die Nutzung des Werkes via RC-Network aus. Wer als Autor bei RC-Network etwas veröffentlicht, behält dadurch durchaus seine Nutzungsrechte daran - zumindest außerhalb von RC-Network. Und das wiederum schließt natürlich auch eine Vereinbarung über eine gewerbliche Nutzung nicht aus.
Es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist an die Bedingung der Exklusivität gekoppelt. Warum sollte jemand für die Nutzung eines Werkes bezahlen, das an anderer Stelle im I-Net frei verfügbar ist? Aber das wäre dann vermutlich wieder eine Frage der Moral :rolleyes:
 

gast_10951

User gesperrt
Nebenbei,

ich glaube schon, dass 99,9% aller Modellbauer im Großen und Ganzen so denken wie ich. Sonst wäre das Verhalten der anderen 0,1% keine Schlagzeile mehr wert und würde daher auch gar nicht auffallen.

Übrigens wäre ohne eine positive moralische Einstellung gegenseitige Hilfe beim Modellbau , Jugendarbeit, Vereinsarbeit und Verbandsarbeit überhaupt nicht zu leisten. Wenn man nur ausgenutzt wird ,steigt man nämlich sehr schnell verbittert wieder aus diesen Bereichen aus. Das hält man dann einfach nicht durch....

Aber danke für die "Rechtsaufklärung". Die Frage bei sowas ist dann leider immer nur, ob man als Geschädigter genug Energie (von Zeit und Geld will ich gar nicht reden) hat, das oben genannte auch durchzusetzen.

"Kollegen", die mir auch nur einmal das Gefühl geben, andere bewußt "übers Ohr zu hauen" werden von mir jedenfalls gemieden und bekommen dann natürlich weder Hilfe noch sonstwas von mir.... ach ja, und "rumsprechen" tut sich sowas im allgemeinen auch!

Lothar
 
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