Wettbewerb "Stahl fliegt"

Stahl fliegt!!!

Einleitendes:
Auch dieses Jahr wird wieder der Studierendenwettbewerb „Stahl fliegt“ veranstalt, an dem 8 Studenten-Teams der Universitäten Saarbrücken, Aachen und Darmstadt teilnehmen. Die Aufgabe dabei ist, ein Fluggerät vollständig aus Stahl zu konstruieren und zu bauen. Kunststoffe sind nur in Form von Klebstoffen erlaubt, das Verwenden von (stählernen) Antrieben ist möglich. In einem abschließenden Flugwettbewerb müssen diese Fluggeräte ihre Flugtauglichkeit unter Beweiß stellen. Sieger des Flugwettbewerbs ist das Team, dass den Flug mit der längsten Flugdauer abliefert.

Fragen:
Wer kann mir nun für diesen Flugwettbewerb einen geeigneten Flughang nennen, bzw. Tipps geben, wie ich einen solchen finde (es werden erfahrungsgemäß weitgehend Segelflugzeuge teilnehmen)?
In wie weit muss so ein Wettbewerb genehmigt werden, und wenn ja, von wem?

Vielen Dank im Voraus :)

Dipl.-Ing. T. Callies, TU Darmstadt
 
Hi,

einen geeigneten Hang in Ihrer Nähe kann ich Ihnen nicht nennen, da ich mich dort nicht auskenne.
Zur Frage der Genehmigungen kann ich allerdings was sagen:
1. Alle Modelle, die weniger als 5,00 KG wiegen und keinen Antrieb (Verbrennungsmotor/Düsentiebwerk/Raketentriebwerk, etc,pp) haben sind prinzipiell genehmigungsfrei und damit überall zu starten. (Elektro-, Gummi-, u.ä. Antriebe gelten nicht als Motoren im Sinne des Gesetzes und unterliegen nicht der Genehmigungspflicht)
2. Die Genehmigung des Grundstücksbesitzer sollte vorliegen. Dies ist insbesondere bei privaten Flächen zu beachten.

Es ist, egal ob eine Genehmigung benötigt wird oder nicht, darauf zu achten, dass Dritte auf keinen Fall gefährdet werden. Dies gilt naturgemäß besonders bei schweren Freiflugmodellen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass sich in dem Bereich, in dem der Flug voraussichtlich stattfindet keine Menschen aufhalten, die verletzt werden könnten.
Dass von Autobahnen u.ä. gefährdeten Objekten ein ausreichend großer Abstand eingehalten werden sollte versteht sich vermutlich von selbst.

Die meisten privaten Haftpflichversicherungen schließen Modelle ohne Antrieb bis 5,00 KG in den Versicherungsschutz mit ein. Jeder, der ein Modell startet sollte über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Es kann sich als sinnvoll erweisen, nur einen Menschen die Modelle starten zu lassen, damit der auch mit Sicherheit versichert ist.
Ich habe aus eigener Erfahrung feststellen müssen, dass die Schäden, die selbst ein kleines Modell hervorrufen kann, doch ganz erheblich sein können.

Viel Spaß beim Wetbewerb und hoffenlich fliegt es weit und lang,

Gruß Andreas
 
Lieber Andreas,

es interessiert mich brennend, woher Du diese Weisheit hast?

Alle Modelle, die weniger als 5,00 KG wiegen und keinen Antrieb (Verbrennungsmotor/Düsentiebwerk/Raketentriebwerk, etc,pp) haben sind prinzipiell genehmigungsfrei und damit überall zu starten.
Ich halte sie nämlich für schlichtweg falsch und irreführend.

Richtig ist:

LuftVO
§ 16


Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen

(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.

(6) Der Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb und von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb bedarf unbeschadet anderer Vorschriften der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Die Erlaubnis kann Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden, wenn diese zuverlässig und fachlich geeignet sind. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.


Für alle, die noch mehr wissen möchten und sich nicht mit Halbwahrheiten begnügen wollen, kann ich auf den Beitrag MODELLFLUG UND LUFTRECHT im hervorragenden RCN-Magazin verweisen! Erst lesen, dann schreiben... ;)
 

Marcus M

User
Alle Modelle, die weniger als 5,00 KG wiegen und keinen Antrieb (Verbrennungsmotor/Düsentiebwerk/Raketentriebwerk, etc,pp) haben sind prinzipiell genehmigungsfrei und damit überall zu starten.
und

(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind
ist doch das gleiche.. mal abgesehen von dem Rakenantrieb...

Meinen E-flieger / Segler darf ich rein theretisch vor meinem haus starten, wenn unter 5kg.

Marcus

[ 23. Mai 2003, 15:19: Beitrag editiert von: Marcus M ]
 
Lesen und verstehen scheint doch ein nicht trivialer Vorgang zu sein. Denn
Alle Modelle, die weniger als 5,00 KG wiegen und keinen Antrieb (Verbrennungsmotor/Düsentiebwerk/Raketentriebwerk, etc,pp) haben sind prinzipiell genehmigungsfrei und damit überall zu starten.
heißt doch, wenn ichs richtig verstanden habe, nichts anderes, als dass NUR Segelmodelle überall starten dürfen (kein Antrieb!!)

Aber § 16 LuftVO sagt:
(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind...
NUR Modelle mit Raketenantrieb bedürfen einer Genehmigung.
Ich darf also ohne schlechtes Gewissen Motormodelle mit V-Motor und mit Düsenantrieb fliegen lassen, genehmigungsfrei. Das ist doch wohl kein geringer Unterschied!!!
 
HÄ Hä HÄ

viel Spaß beim Suchen nach einer Fläche, die in jeder Richtung 1,5 km Freiraum zu Siedlungsflächen oder Flugplätzen hat, wir treffen uns dann in der Sahara!!!

Im übrigen war die Frage doch, ob die Dinger ohne Antrieb überall fliegen dürfen oder nicht. Klugscheißerrei hat noch keinen in die Luft gebracht.

Gruß Andreas
 

FlyHein

Vereinsmitglied
Mahlzeit T. Callies

um an den :D juristischen Interpretanten/Erbsenzählern :D vorbei zurück zum Thema zu kommen:

Es gibt hier bei RC-Network den Hangflugführer. Vielleicht wirst Du da bezüglich eines Hanges fündig.
Frag doch mal beim DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) nach, ob nicht die die Schirmherrschaft übernehmen wollen. Ansonsten frag mal bei den Modellflugvereinen im beschriebenen Dreieck nach. Vielleicht erledigt sich damit auch das Versicherungsthema.

[ 27. Mai 2003, 12:50: Beitrag editiert von: FlyHein ]
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
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Einen geeigneten Hang findet man wahrscheinlich in unserem Hangflugführer. Das betreffende Bundesland auswählen und die Vorschläge begutachten. Sollte keine Kontaktperson angegeben sein, kann ich evtl. weiterhelfen.

Zur Genehmigung des Wettbewerbes empfiehlt es sich zusätzlich beim www.DMFV.de eine Auskunft einzuholen. Insbesondere was die Absicherung gegen entstehende Schäden, im hoffentlich nicht eintretenden schlimmsten Fall, betrifft. Der Wettbewerb wurde ja in der Vergangenheit schon öfter in der Presse erwähnt, dürfte also dort bekannt sein.
Empfehlenswert wäre auch der Kontakt zu Tom Wellhausen (ebenfalls über den DMFV), der sich verantwortlich zeichnet für das Verbandsorgan "Der Modellflieger".
Sicher würde auch bei unserem Magazin hier in RCN ein Beitrag gut ankommen. ;)

Viel Erfolg bei der Durchführung und vor allem beim konstruieren....

Tja, da war der Flyhein schneller. Trotzdem schön das wir die gleichen Empfehlungen aussprechen. :) :)

[ 27. Mai 2003, 12:59: Beitrag editiert von: Claus Eckert ]
 
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