Und wieder mal Kopfbrett-Fragen

Ich habe (wieder einmal) eine Frage zur Regel 5.7

Alle Referenzen die ich zum Begriff "Kopfbrett" finden konnte beziehen sich auf Hoch-, Dreiecks- oder Bermuda-Riggs. Egel welches Lexikon ich befrage


Alle reden nur von einer Verstärkung am Kopf des Segels. Hier wurde auch bereits vor einiger Zeit etwas in Bezug auf das Kopfbrett und "unvermessene" Segelfläche gefragt (ich glaube von zipfelchäppli).

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie es mit einem Flügelrigg aussieht. Wenn ich jetzt eine komplett rechteckige Segeloutline mit den Maßen z.B. 50cm x 180cm mache, habe ich dann überhaupt ein Kopfbrett? (mal von der Sinnhaftigkeit einer solchen Konstruktion abgesehen :D ) Findet diese Regel dann überhaupt Anwendung?

Versteht mich nicht falsch bitte, es geht mir nicht darum mehr Fläche zu Segeln als erlaubt. Es geht mir darum, ob ich da bei der Konstruktion meines Flügels auf etwas achten muss. Da ich am "Achterliek" eine Trimmklappe brauche kann ich diese Kante nicht gut mit Knick oder gerundet machen. Wenn, müsste also diese komplette Kante des Flügels schräg zum "Vorliek" verlaufen um oben die Spitze eines Dreiecks zu erzeugen...

Nedorus
 
Hm,

der Name Kopfbrett bezieht imho auf den verstärkten Bereich des Segelkopfes. Bei vielen Großen ist der nicht nur mit Segelstoff aufgedoppelt sondern mit Metall, oder Kohleplatten verstärkt.
Man will damit vermeiden, daß die Segel oben mit ner Art Gaffel ausgestattet werden. Aber es steht nicht in den Regeln, daß z.B. ein Topliek verboten ist, also das Achterliek des Segel am Kopfrett enden muß. Wie man dann so ein FatHead Main aussteift ist ne Andere Frage. Aber die Mini40 Regel sagt auch nix über Latten und deren Positionen.

Ein Flügelrigg hat doch gar kein Kopfbrett, oder? hier ein Auszug aus den Regeln:


5. Segel
5.1. Die maximale Segelfläche beträgt 0,9 m².
5.2. Die Anzahl der Segel, das Material, die Konstruktion und die Form sind frei.
5.3. Der Segelplan darf aus nicht mehr als einem Großsegel und einer Fock bestehen.
...
5.7. Die maximale Breite eines Kopfbretts beträgt 20 mm.


Da steht eindeutig, daß das Material frei ist.

Wie sieht das eigentlich mit nem Gaffelrigg aus?????


Grüße

Jens
 

WIESEL

User
Die großen Ausstellungen der Segel im Topp, haben sich bei 10R nicht durchgesetzt, weil sich das Segel schlecht kontrollieren läßt.

Ist aber bei Mini 40 vielleicht anders.

Ich denke lieber mehr Fläche in die Fock, könnte was bringen.

" WIESEL " GER Peter Gernert
 
TomTest schrieb:
Ein Flügelrigg hat doch gar kein Kopfbrett, oder?

So sehe ich das eigentlich auch so . Ich frage mich zwar immer noch was diese Regel soll aber ich denke auch, dass sie in meinem FAll (ich baue definitiv einen Flügel) gar nicht anzuwenden ist.

Nedorus

P.S.: Wollen wir, als "Aktive" mal mit "unserem" Obmann reden ob sich das abschaffen läst?
 
Nedorus schrieb:
P.S.: Wollen wir, als "Aktive" mal mit "unserem" Obmann reden ob sich das abschaffen läst?

Hm... Der gute hat doch schon gezuckt, als wir über FatHead Großsegel sprachen :)

Keine Ahnung, ob man das abschaffen muß? Es ist doch wirklich nur die Aufdopplung gemeint.

Das mit den FatHeads ist sicherlich so ne Sache. Ob das wirklich so viel Sinn macht? Die Form soll ja angeblich der Idealform nahe kommen. Das Problem ist der Twist. Den muß man in den Griff bekommen. Das ist ja das Problem gerade oben. Bin mal gespannt wer als erstes ein brauchbares Segel/Rigg hinbekommt? Vielleicht gehts auch gar nicht?


Grüße

Jens
 
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