Aufstiegserlaubnis mit 2,4-GHz-Anlagen

Aufstiegserlaubnis mit 2,4-GHz-Anlagen

Bundesministerium greift DMFV-Antrag auf

Nachdem es lange Zeit Unsicherheiten über die die Nutzung von 2,4-Gigahertz-Anlagen gab, konnte in einem vom Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) geführten Gespräch mit der Bundesnetzagentur und der Industrie insofern eine Klärung herbeigeführt werden, dass der Betrieb dieser Anlagen grundsätzlich erlaubt ist. Um die neuen Anlagen aber auch auf Modellflugplätzen nutzen zu können, ist eine Änderung der Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erforderlich.

Der DMFV hat einen entsprechenden Änderungsantrag an das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestellt, um hier für klare Verhältnisse zu sorgen. Das Bundesministerium ist wegen dieses Antrags aktiv geworden und prüft derzeit, inwieweit die Vorschläge des DMFV berücksichtigt werden können. Sicher ist bereits jetzt, dass die Richtlinien aufgrund des DMFV-Antrags überarbeitet werden und 2,4-Gigahertz-Anlagen damit aus ihrer rechtlichen „Grauzone“ herauskommen.
 
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