Schwäbische Alb - DMFV sichert Rechte des Modellflugsports

Biosphärengebiet Schwäbische Alb

DMFV sichert Rechte des Modellflugsportes

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch das baden-württembergische Regierungspräsidium Tübingen zum geplanten Biosphärengebiet Schwäbischen Alb hatte der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) Stellung genommen. Daraufhin hat das Regierungspräsidium die Rechte des Modellflugs im Sinne des Modellflugsports ausdrücklich bestätigt.

Das geplante Biosphärengebiet wird sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen gliedern. Insbesondere die Kernzonen, die allerdings nur 3,5 Prozent der geplanten Fläche ausmachen, unterliegen strengen Naturschutzrichtlinien. Allerdings befinden sich keine Modellfluggelände eines DMFV-Vereins in einer der Kernzonen des Biosphärengebiets, und Neueinrichtungen sind dort zukünftig nicht mehr möglich.

Größere Einschränkungen für eine natur- und landschaftsverträgliche Erholungsnutzung über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus entstehen durch das Biosphärengebiet nicht. Der Modellflugbetrieb gehört mit zur Erholungsnutzung. Bestehende Modellflugplätze in den Pflege- und Entwicklungszonen können daher wie bisher betrieben, unterhalten und instand gesetzt werden. Die Biosphärengebietsverordnung führt auch zu keinerlei Einschränkungen bei der Nutzung des Luftraums.

Die Verordnung und die Karten des Biosphärengebiets – die Grundlage für die Ausweisung des Gebiets werden soll – können im Internet unter www.rptuebingen.de, Rubrik Bekanntmachungen, Schutzgebietsverfahren Naturschutz (http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1228127/index.html) und beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingesehen werden.
 
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