Schallpegelmesser

wiwi

User
Hallo zusammen, aufgrund einer neuen / geänderten Aufstiegsgehnemigung stoße ich nun wieder auf unser Problemkind Lärmpass.
1999 war der letzte Antrag auf diese Gehnemigung bei der ein Präzisionsschallpegelmesser DIN EN 60651 oder 60804 min. Klasse 2 von nöten als zusatz stand noch dabei " Zur groben Orientierung reicht ein Messgerät einfacherer Bauart". Mit so einem Teil haben wir bis jetzt auch gemessen den ein Messgerät nach der verlangten DIN war 1999 einfach nicht zu bezahlen.
Hier hat sich scheinbar einiges getan so das diese Geräte mittlerweilen bezahlbar geworden sind.
Jetzt bin ich auf der suche nach so einem Gerät weil der Zusatz ( Messgerät einfacher Bauart) nicht mehr in der neuen Gehnemigung steht.

Wer kann mir ein solches Präzisionsschallgegelmessgerät DIN EN 60651 / 60804 Klasse 2 empfehlen bzw. Bezugsquellen nennen.

Gruß Harald
 

Claas

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Hi Harald,

preisgünstige Geräte nach IEC651 bekommst du schon für unter 100,- Euro,
z.B. dieses hier.
Allerdings kannst du damit nur die aktuellen Emissionen messen, nicht jedoch über einen größeren Zeitraum mitteln bzw. Aufzeichnen.

Der günstigste mir bekannte Pegelmesser der das dann kann, ist der NTI Minilyzer, der kostet um die 600 Euro, zzgl Messmikro.



Viele Grüße,
Claas

Seh grade, Dieter war schneller...
Im Zweifel würde ich das Amt fragen, wie die Kriterien genau sind, manchmal besteht das Ordnungsamt nicht nur auf kalibrierte Geräte sondern sie müssen auch geeicht sein.
 

wiwi

User
Vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten. Also richtig ist das diese Geräte mit der entsprechenden DIN Norm mittlerweilen bezahlbar geworden sind. Aber jetzt kommen wieder die ganzen Möglichkeiten die man im deutschen Gesetzesdschungel zwischen den Zeilen lesen kann.
In der von mir gestern erhaltenen Aufstiegsgehnemigung steht das ein Lärmpass für Modelle mit Verbrennungsmotoren anzulegen ist und was wiederum enthalten sein muß.
In einer Anlage befindet sich der Auszug Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) Neunter Abschnitt. Eine Seite DIN A4 - nur Text im allerfeinstem Beamtendeutsch. In dieser steht geschrieben wie ein Modell gemessen werden soll. Ich behaupte hier mal an der stelle das das von den allermeisten nicht verstanden wird bzw.falsch ausgeführt wird.
Bezüglich des Schallpegelmessers nach Din 60651 ( Gibt es zwischenzeitlich eigendlich nicht mehr - Quelle www.messbar.de / Beratung ) steht weiterhin das die " Kalibrierung der Messanlage mit einem akustischem Schalldrucknormalzur überprüfung derEmpfindlichkeit der Anlage und zur Ermittlung des Bezugspegels darf nicht länger als zwei Jahren zurückliegen".
Ist das nun eine Eichung oder eine Kalibrierung ? wo liegt hier der unterschied. Ich versuche nur mit den uns möglichen Mitteln der Gehnemigung bzw. Lärmvorschrift genüge zu tun aber irgendwie frustriert mich das ganze Gesetzeswirwar und Beamtendeutsch.
 
etwas off topic aber ich wollte keinen extra tread aufmachen.

@wiwi

Hallo Harald,

du schreibst, dass du gerade die neue Aufstiegsgenehmigung erhalten hast daher meine Frage an dich.
Bei uns am Platz ist die Aufstiegsgenehmigung nur kurzfristig bis zum Monatsende verlägert worden. Es läuft ein Anhörungsverfahren.:confused: Mit der Notwendigkeit eines Lärmpasses rechne ich fest, das soll nicht das Problem sein. Aber ist es normal / war es bei euch auch so, dass ein Anhörungsverfahren läuft??

Gruß Ansgar
 

wiwi

User
Hallo Ansgar, bei uns war es der Fall das sich jemand beim Luftfahrbundesamt über uns beschwert hat nachdem er angeblich im Tiefflug von einem Modell überflogen worden wäre und es wäre in der Vergangenheit schon öfter vorgekommen.
Deswegen erhielten wir von der Behörde eine Anzeige
( Ordnungswidrigkeitsverfahren ) Wir nahmen dazu Stellung, erhielten Besuch von einem Mitarbeiter des Luftfahrbundesamt usw usw.

Jedenfalls ist der Flugraum geändert worden was uns allerdings sehr entgegenkommt und somit o.k. ist. Allerdings steht da noch eine Klausel drin bezüglich Flugraum und einsehbarkeit bis zum Boden die ich noch nicht ganz verstehe.

Erschreckend ist das jemand mit einer Behauptung bei einer Behörde vorspricht welche dir dann auch gleich mal das Leben schwer macht.

Richtig ist das dir jedes Luftamt die Gehnemigung entziehen kann wenn du gegen die Auflagen verstößt. Und ließ dir das mal genau durch - oder besser versuch es zu verstehen. Ich jedenfalls habe kein Jura studiert und habe auch keine Zeit dazu weil ich meine Brötchen anders verdienen muß.

Gruß Harald
 

Claas

User
Joh, beim Thema Lärm wuchern in bester deutscher Manier wirklich unzählige Vorschriften, Gesetze und Verordnungen - teilweise (z.B. in der Veranstaltungstechnik) auch noch mit gegensätzlichen Aussagen - vor sich hin.
Der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren ist der, daß du (oder der Hersteller) das Gerät selber kalibrieren kannst (d.h. die Abweichungen vom realen Wert , anhand eines Normals ermitteln bzw. korrigieren), bei der Eichung jedoch muß das Gerät der Eichbehörde vorgelegt werden, welche dann überprüft ob das Gerät der Eichordnung bzw. den vorgeschriebenen Genauigkeiten entspricht.
Geeicht werden dürfen nur Geräte, die eine Bauartzulassung bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt haben, i.d.R. Klasse 1 Geräte.

Wie auch immer, wenn in dem besagten DinA4 Pamphlet nix von Eichung steht, kannst du dir doch ein billiges Klasse 2 Gerät mit Dokumentationsmöglichkeit kaufen und jeden Flugtag loggen und aufbewahren. Das zeigt dann schon mal euren guten Willen...

VG Claas
 

wiwi

User
Hallo Claas, das ist ja ganz Interessant !!! Wenn deine Aussage richtig ist das Messgeräte die geeicht werden können der Klasse 1 entsprechen dann frag ich mich ob der Auszug Lärmvorschrift richtig ist.
Dort heißt es:
Für die Messung muß ein Präzisionsschallpegelmesser nach DIN EN 60651 oder nach DIN EN 60804, in beiden Fällen mindestens Klasse 2,............Die Kalibribrierung der Messanlage mit einem akustischem Schalldrucknormal zur überprüfung der Empfindlichkeit der Anlage und zur Ermittlung des Bezugspegels darf nich länger als zwei Jahre zurückliegen.

Hier steht also was von kalibrieren und nicht eichen andererseits der Pasus mit nicht länger als zwei jahre was meiner Meinung nach wiederum mehr richtung eichen geht......
Sorry aber ich bin heute schon ziemlich durch den Wind nachdem ich versucht habe den ganzen Hickhack zu verstehen.

Gruß Harald
 

Claas

User
Nun ja, da steht ja wirklich nur etwas von Kalibrierung, wenn die Klasse 1 verlangen würden, hätten die das geschrieben.
Das kann man nicht anders interpretieren , meiner Meinung nach.

VG Claas
 
Hallo,

die Kalibrierung mit einer Schallquelle dient der Einstellung auf Temperatur bzw. Luftdichte am Meßtag und ist für eine genaue Messung unumgänglich.

Ich benutze beruflich (Schallmessung an Industrierobotern) den RION NL 20

http://www.ziegler-instruments.de/download/nl-20.pdf

mit einem Kalibrierer 4231 von BK (http://www.bksv.com). So etwas gibt es aber auch von RION

http://www.ziegler-instruments.de/download/nc-74.pdf

Billig sind diese Geräte nicht, aber diese 100 € Teile kann man sich echt sparen. Der BK Schallpegelmesser war übrigens immer wieder kaputt, obwohl ich sehr nett damit umgegangen bin. Davon sollte man lieber die Finger lassen.

Gernot
 

Claas

User
Hi,

unumgänglich für genaue Messungen schon, aber unumgänglich für die Verfasser der o.a. Lärmvorschrift wohl nicht, dort steht ja etwas Anderes.
Sicherlich ist ein Rion oder B&K um Klassen besser, aber solange nur ein Klasse 2 Gerät gefordert wird und die billigen Geräte die Spezifikationen erfüllen, warum nicht?
Das Ansinnen von Harald ist ja nicht, möglichst präzise zu messen, sondern der Lärmvorschrift zu genügen.

VG Claas
 

wiwi

User
Richtig, ich suche ein Gerät das den Vorschriften entspricht - mehr muß es nicht können bzw. kosten.
Habe zwischenzeitlich tel. beim Luftfahrtbundesamt nachgefragt. Dort bekam ich die Auskunft das diese Anforderung DIN Klasse 2, mind. allle 2 Jahre kalibriert usw. quasi einen gewissen Standart / Qualität an ein Messgerät verlangt wird - Man möchte vermeiden das mit irgendwelchen 0815 Geräten geschätzt wird.
Ein geeignetes Messgerät sollte in jedem Fall die DIN 60651 Klasse 2 entsprechen und kalibrierbar sein.

Gruß Harald
 
Hallo zusammen,

von zwei Modellflugverbänden wird das oben schon erwähnte PCE-999 empfohlen/angeboten.
Denke das diese Gerät auch ausreichend ist für uns Modellflieger.
Denn wer von den Modellern ist schon "Profi" im Lärmmessen und zum anderen ist eine Lärmmessung unter freiem Himmel
so vielen Einflüssen ausgesetzt das eine hoch genaue Messeung von einem Modell für mich unmöglich erscheint.

Das Gerät kann z.B. beim DMFV oder bei der PCE-Group direkt bezogen werden, preislich schenkt sich das nichts (MwSt. beachten)

Eine Vorlage für den Lärmpaß gibt es ebenfalls bei den zwei Verbänden DMFV oder Modellflug im DAEC.

Was ich gerade aktuell suche ist eine Skizze für den Aufbau beim Messen wo u.a. die Messpunkt dargestellt sind!?
Hab sowas schon mal irgendwo gesehen weis nur nicht mer wo :confused: kann mir da jemand weiter helfen?


Gruß
Jochen
 

wiwi

User
Hallo Jochen, das Gerät das du da vom DMFV erwähnst sieht bis auf die Gehäusefarbe 1zu1 genauso aus wie das SL-100 aus dem hause Conrad.

Eine skizze bezüglich des aufbau habe ich in der Modellfliegerzeitung des DMFV vom Juni / Juli 2007 gefunden. Titelblatt zeigt den MICRJET von MPX auf den Seiten 46+47 steht der Artikel über Zeitgemäße Immissionsmessung.

Gruß Harald
 
Hallo Harald,

danke für den Hinweis mit de DMFV Modellflieger, da werd ich mal danach suchen.

Das PCE-999 sieht wirklich so aus wie das SL-100....
ABER das SL-100 ist ein "Class 3" Gerät!!! Es ist in in der Auflösung und der Genauigkeit schlechter und auch nicht nach der Vorschrift, die min. Class 2 vorschreibt, ausreichend.
Wenn du jetzt das SL-200 anschaust passen auch die Technischen Daten überein :eek: es ist aber 8,50€ teuerer ;)
Das schwarze Gehäuse des PCE-999 kommt bei gelegentlich schmierigen Fingern auch besser :cool: :D

Gruß
Jochen
 
Hallo,

die Messung unter freiem Himmel auf einer Wiese ist auf jeden Fall genauer als die Messung auf einer Betonfläche oder in der Nähe einer nicht schalltoten Wand.

Ein von verschiedenen Verbänden empfohlenes Gerät zu benutzen ist aber vermutlich ausreichend. Ich dürfte mich mit so etwas bei unseren Kunden nicht blicken lassen.

Gernot
 
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