Vario Airwolf Bordkanonen (platzpatronen)

jimmyy

User
Hi,

ich bin auf der Suche nach so einer Bordkanonenvorrichtung für Platzpatronen.
Bin mir sicher dass es so ein teil mal bei Vario für den Airwolf zu kaufen gegeben hat.
Weis jemand die seite von Vario, oder sonst irgendwie einen Alternativhersteller der solche Bordkanonen für 9 mm platzpatronen verkauft???

Danke schonmal für euer Bemühen.

MfG Marco
 

jimmyy

User
danke für den link..

aber der preis ist ja mal echt total:eek: :eek: :eek: :eek:

so ein teil wäre aber genau richtig.

kennt da jemand ne billigere anternative???

am besten für die 9 mm platzpatronen
 

DirkA

User
Hi Jimmy,

kannst meinen Raktetenwerfer haben (musst aber das, was am Raketenwerfer angebaut ist, mit dazu nehmen ;) )
Es sind übrigens 6mm Platzpatronen, mit denen dann Raketen oder Starenschreck gezündet werden.

Gruß
Dirk
 

Anhänge

  • 2a.JPG
    2a.JPG
    118,2 KB · Aufrufe: 70

DirkA

User
Hallo Werner + Hans-Jürgen,

was ist denn ein "kleiner Waffenschein"? Braucht man den an Silvester auch?;)
Solange der Raketenwerfer bei Vario frei bestellbar ist, sehe ich da keine Probleme. Des weiteren bin ich der Meinung, daß ein Heli in dieser Größe eine größere Gefahr darstellt, als das, was unten dranhängt. Wem schon einmal ein Heli in der 60er-Klasse "um die Ohren geflogen" ist (weil sich z.B. ein Rotorblatt verabschiedet hat), der weis, von was ich rede:rolleyes:

Gruß
Dirk
 

DirkL

User
Moin,

jetzt wirds schwierigt!
Hatte schon gehofft es wird hier nicht angesprochen ;)
Hab mal geschaut, wo man nen Text findet, den man auch versteht und ich denke da ist der Auszug aus Wikipedia ned schlecht ;)
__________________________________________________________

Der so genannte kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) versehen sein.

Zum „Erwerb“ einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, kein kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und gegebenenfalls Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines kleinen Waffenscheines. Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgeländen geführt (also am Körper getragen) werden soll.

Wird die Waffe nicht zugriffsbereit und getrennt von der Munition in einem verschließbarem Behältnis transportiert, dann handelt es sich nicht um Führen im Sinne des Waffengesetzes, sondern um einen Transport — eine Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheines ist bei erlaubnisfreien Waffen mit einem PTB-Prüfzeichen nicht erforderlich. Die Benutzung einer Schreckschusswaffe außerhalb eines befriedeten Grundstücks wiederum erlaubt auch der kleine Waffenschein nicht — eine Schussabgabe ist nur in tatsächlichen Notwehrsituationen erlaubt, dann jedoch auch ohne einen kleinen Waffenschein.

Der kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zur Benutzung der Waffe.

Der kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt.
__________________________________________________________

Sprich, der kleine Waffenschein dient lediglich dem Sinn, die Waffe schussbereit außerhalb eines Privatgeländes mit sich zu führen.

Da wir hier bei der "Boardkanone" nach unserem Rechtssüstem eine Schreckschusswaffe haben, fällt dies natürlich auch unter diese Regelung.
Also schießen düft ihr nur in Notsituationen, geschweige den ob das herumfliegen dann noch überhautp erlaubt ist?
Gibt ja noch so ein Gesetz wo das abwerfen oder abschießen von Gegenständen von Flugobjekten verbietet ...
Also aus meiner Sicht ist das Teil alles andere als legal ...
Interessant wäre dann aber noch zu wissen Vereinsgelände = Privatgelände?
Denke hier ham wa ne echte Grauzone!

Mich selbst würde mal interessieren ob das teil ein PTB-Prüfzeichen hat.


Gruß
Dirk
 

DirkA

User
Hi Dirk,

hier die Beschreibung von VARIO:

Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage.

Gruß
Dirk
 

Harry342

User
Hallo,

meine Einstellung ein Waffe bleibt eine Waffe ob ich sie in der Tasche trage oder der Hubi trägt sie.

Ich denke das Thema muss ab hier nicht weiter vertieft werden.


Gruß Harald
 
DirkA schrieb:
Hallo Werner + Hans-Jürgen,

was ist denn ein "kleiner Waffenschein"? Braucht man den an Silvester auch?;)
Solange der Raketenwerfer bei Vario frei bestellbar ist, sehe ich da keine Probleme. Des weiteren bin ich der Meinung, daß ein Heli in dieser Größe eine größere Gefahr darstellt, als das, was unten dranhängt. Wem schon einmal ein Heli in der 60er-Klasse "um die Ohren geflogen" ist (weil sich z.B. ein Rotorblatt verabschiedet hat), der weis, von was ich rede:rolleyes:

Gruß
Dirk
Genau diese Diskussion brauchen wir hier. Helis sind gefährlicher als ( gesetzlich eindeutig geregelte) Schiessvorrichtungen.
Für die 15 Minuten um die Jahreswende herum gibt es eine klare Regelung, den Rest des Jahres regelt im Zweifel das Waffengesetz.
Allen Flugveranstaltern viel Erfolg beim Ausdiskutieren ! Soweit ich gehört habe, ist in den letzten Tagen eine Neuerung des Waffengesetzes in Kraft getreten...informiert Euch bitte sachlich, wir haben Beschussämter, und Ordnungsämter. Die geben auch Auskunft darüber, bevors eng wird.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich versuche mal ein bißchen zu Klärung beizutragen, hier meine Meinung mit Begründung und Zitaten aus dem Gesetz.
Vorweg, erlaubnispflichtig.

Waffengesetz, § 1
§ 1 .....
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und......

Es sind nur die relevanten Passagen zitiert, die Erklärung kommt in der Anlage zum Waffengesetz. Die müsste man eigentlich zuerst lesen, um verstehen zu können. Jetzt die Definition in der Anlage 1 zum WaffG.
Der Knackpunkt ist 1.2.1 Es sind tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind.
Der Zweck ist der Sport oder das Spiel, darüber wollen wir uns nicht streiten.

Schusswaffen
1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1 Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind....

Kann jeder halten, wie er will. Die Rechtslage ist eindeutig.
Für die Skeptiker, die jetzt sagen, das Ding ist nicht tragbar, weil eingebaut:
Ersetzt dieses Teil für den Heli durch einen Schreckschußrevolver oder eine Schreckschußpistole, die ihr an dem Heli befestigt habt und stellt euch die gleiche Frage.
Der Hinweis von Vario im 'Shop ist auch korrekt, es ist keine Schußwaffe. Aber ein "tragbarer Gegenstand", und die sind lt. WaffG den Schußwaffen gleichgestellt.
Oder baut das Teil aus dem Heli aus und lauft damit in der Gegend herum. Stellt euch jetzt die Frage, ob das ein tragbarer Gegenstand ist.


Noch was.
Was hält die Interessenten eigentlich davon ab, für so ein Teil eine Erlaubnis zu beantragen? Es werden doch nur Platzpatronen verschossen.
Ich wüsste nicht, warum eine Waffenbehörde eine Erlaubnis versagen sollte.
Zum Thema Verkauf solcher Gegenstände:
Man konnte früher Sturzbügel für die Mopeds kaufen, sah cool aus. Nur anbauen durfte man sie nicht, weil dann die Betriebserlaubnis erloschen war.
Man kann auch hier und da diese Markierungspistolen ohne Prüfzeichen kaufen. Die werden aber auch einkassiert, weil die im Regelfall zuviel Energie entwickeln. Derzeit ist das (noch) ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wenngleich das möglicherweise mit europäischem Recht kollidiert.

Soweit mein erster Ausflug zu euch. Bei den Helis war ich noch nicht. Da habe ich nicht die Ahnung;)
 
Hallo
Im Warbirdforum lief eine gleich geartete Diskussion über die Legalität solcher Teile. Fazit war, die Bordkanone von jetarrows ( die ich auch selbst in meiner He verbaut habe) hat das Prüfzeichen eines Beschussamtes. Ausserdem hat sich ein Modellfliegerkollege eine Bescheinigung einer deutschen Behörde besorgt, die folgendes sinngemäss aussagt: Bei der eingebauten Bordkanone handelt es sich um ein nicht tragbares Abschussgerät für Munition, das auf Grund des Prüfzeichens, ohne weitere Einschränkung und Erlaubnis benutzt werden darf.
Hoffe damit diverse Mutmassungen aufgeklärt zu haben.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Peter,
der Zusammenhang zwischen einem Beschußzeichen/Bauartprüfung und der Schluß auf ein nicht tragbares Gerät nach dem Beschußgesetz ist mir schon klar. Das würde die meisten aber nur mehr verwirren.
Du bist aber jetzt bei einem anderen Sachverhalt, nämlich dem Produkt von jetarrows.
Es ist grenzwertig, gebe ich zu.
So weit weg bist du auch nicht von mir ;) :
Dein angeführter Modellbaukollege hat sich eine Bescheinigung der Waffenbehörde (?) eingeholt....Wenn die sagt, nicht erforderlich und das auch noch schriftlich bestätigt, ist ja alles gut.
Nichts anderes hatte ich vorgeschlagen. Der sicherste Weg....:)
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten