Fesselflug wo überall?

Hi Leute .

find ich gut das hier was neues passiert.

Wir und unsere Jugendlichen haben einnige Modelle im Bau. 2 sind schon fertig . Wegen schlechten Wetters noch nicht geflogen.

Frage : Kann ( wo ) man auch außerhalb von Modellflugplätzen Fesselflieger fliegen ?

Welche Auflagen sind evt. zu beachten ?

Danke schon mal.

Gruß ANdreas
 
Gelände

Gelände

Hallo Andreas!

Ich bin der Meinung das zum Fesselfliegen eine Wiese reicht. Du solltest aber eine Modellflugversicherung haben und den Eigentümer um Erlaubnis bitten. Auch solltest Du drauf achten, nicht direkt neben Wohngebieten zu fliegen.
Also ich denke wenn Du weit genug weg von Leuten bist, und jemand gefragt hast, ob Du seine Wiese betretten darfst, dürfte ein passendes Gelände schnell gefunden sein. Du brauchst ja nicht viel Platz.
Früher sind die Leute die ich kenne auf Sportplätzen von Schulen und auf Fahrübungsplätzen geflogen. Wenn Du nach Vereinen suchst, stell doch mal eine konkrete Frage danach.

Grüße, Schnuller
 
Hab gerade von DMFV Nachricht bekommen.

Versicherung muß sein >> besonders mit Zusatzklausel weil nicht auf zugelassenen Plätzen . Bei Verbrenner weiter als 1500 Meter von Ortschaften entfernt sein ! Und den Grundstückseigentümer fragen !

Ist doch nicht mehr so einfach wie früher.

Gruß Andreas
 

Bernd Langner

Moderator
Teammitglied
Anfrage DMFV

Anfrage DMFV

Hallo Andreas

Hast du direkt angefragt und eventuell eine schriftliche Antwort bekommen?
Wir hatten auch darüber diskutiert wegen den Bestimmungen.

Soweit war das klar nur warum 1,5km von bebauter Fläche Vermutung wegen
Lärmbelästigung!

Anwort würde mich auch intressieren falls die Frage nochmals im Forum auftaucht.
Schick mir dochmal eine PN oder Mail

Gruß Bernd
 
Das liegt am § 16c der LuftVO, welcher für Verbrennerbetrieb innerhalb von 1,5 Km eine Aufstiegserlaubnis (AE) vorschreibt.
Hier gelten dann die Auflagen welche in der jeweiligen AE drinstehen.
Steht hier im Magazin:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
Die Ausgangsfrage von Andreas war ja...
hotwinglet schrieb:
Kann ( wo ) man auch außerhalb von Modellflugplätzen Fesselflieger fliegen ?
Außerhalb von Modellflugplätzen beinhaltet automatisch das keine AE vorliegt, und dann geht es mit einem Verbrenner nur außerhalb von 1,5Km von Ortschaften. Dort darf auch die Gesamtmasse nicht über 5Kg liegen :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Bernd Langner

Moderator
Teammitglied
Wo Fesselflug

Wo Fesselflug

Hallo Rolf


Im § 1 steht auch dieses

11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Alle andere genannten können höher als 30m nur der Fesselflieger hat ca 22m
Leinen also könnte man auch behaupten das das Fesselflugmodell keine
AE benötigt.

Aber ich meine wir sollten mal bei DMFV direkt anfragen wie die Rechtslage bei
Fesselflugmodellen ist.

Alles andere wird in Mutmaßungen enden würde ich sagen

By bernd
 
Bernd Langner schrieb:
Alle andere genannten können höher als 30m nur der Fesselflieger hat ca 22m
Leinen also könnte man auch behaupten das das Fesselflugmodell keine
AE benötigt.
Wer sagt denn dass ich nicht 35m lange Leinen benutzen kann?

Gruß eines Unwissenden

Frank
 
Hallo Bernd,
Bernd schrieb:
Aber ich meine wir sollten mal bei DMFV direkt anfragen wie die Rechtslage bei
Fesselflugmodellen ist.

Nun hast Du ja gefragt...

http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=2;t=000432

...und RA Sonnenschein vom DMFV hat gemäß §16 geantwortet: AE ist notwendig...

Diese Antwort ist für mich unbefriedigend, weil der § 1 LuftVG völlig unberücksichtig bleibt.
Genau so, wie Du schreibst, ist gemäß Ziffer 11 LuftVG (nicht höher als 30m) das Fesselflugmodell kein Luftfahrzeug und damit kann der §16 nicht zur Anwendung kommen.

Fragst Du beim RA Sonnenschein vom DMFV noch mal nach?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.

Ich glaube, der Casus Knacksus ist der Verbrennungsmotor! Wenn du Fesselflug mit einem Verbrenner betreibst, dann fällt das unter § 16c, denke ich. Und damit mußt du 1,5 km vom bebauten Gebiet entfernt bleiben oder eine Aufstiegserlaubnis haben.
Außerdem hat mir mal eine halbwegs kompetente Person vom DAeC erzählt, daß es wohl auch noch auf die Auslegung der Paragraphen ankommt. Ein Fesselflugmodell könnte ja weit und hoch fliegen, wenn man es nur lassen würde. Die Steuerleinen ermöglichen dem Modellflieger ein exaktes Steuern und verhindern ein Wegfliegen, solange sie nicht reißen. Aber das Modell fliegt auch ohne diese Leinen und dann ist es ein Luftfahrzeug. Wie gesagt - Auslegungssache.

Interessant ist die Sache dann wieder, wenn man elektrisch fliegt! Der AXI-Außenläufer in meinem Kunstflieger mit 4S-LiPo hat so etwa 450 Watt Eingangsleistung, das entspricht schon einem deftigen Verbrennungsmotor. Trotzdem ist es kein Verbrenner und fällt deshalb nicht unter §16, oder???? Dagegen fällt das Anfängermodell meiner Kinder mit dem 0,8er COX an 12 m Leine sehr wohl unter diesen Paragraphen???

Es wäre schon schön, wenn sich mal eine kompetente Person aus den Verbänden mal etwas genauer dieses Themas annehmen würde.

Gruß
Willi
 

Gast_4631

User gesperrt
Besagte Ziffer 11 LuftVG ist keine Ausschlussregel, ich verstehe nicht, warum immer versucht wird, diese so zu interpretieren? Ziffer 9 trifft auf Fesselflugmodelle bereits zu, damit sind es Luftfahrzeuge und erreichbare Flughoehe ist gar nicht von Belang.
 
Hallo Peter,
Eine Papierschwalbe ist dann auch nach Ziffer 9 ein Flugmodell und damit im Sinne des LuftVG ein Luftfahrtzeug,
da nach deiner Auslegung ja die erreichbare Höhe keine Rolle spielt.

Daraus folgt dann: ...die Papierschwalbe braucht eine AE...:D
 

Gast_4631

User gesperrt
Ob eine Papierschwalbe ein Flugmodell ist, moechte ich bezweifeln, aber das ist nunmal nicht klar definiert. Aber wenn dem so waere, spielte Ziffer 11 eben keine Rolle mehr. Das ist auch keine Frage der Auslegung, eine Aufzaehlung von Oder-Kriterien wird nicht ploetzlich zum Und, nur weil das Ergebnis unsinnig ist.
 
Hallo,

für mich ist das ziemlich eindeutig, daß die Höhenangabe von 30m nur und ausschliesslich für die unter Ziffer 11 des § 1 (LuftVG) genannten "Geräte" gilt und nicht für die unter Ziffer 1 - 10 Genannten. Flugmodelle sind zweifelsfrei unter Ziffer 9 aufgeführt.

Ciao
Klaus
 
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