von Frank Tofahrn
Europaweit sind die Frequenzzuteilungen für SRD (Short Range Devices), zu denen auch Modellfernsteuerungen gehören, in der ERC/DEC 70-03 festgeschrieben. Die REC 70-03 ist eine Liste der Frequenzzuteilungen für verschiedene, innerhalb der EU harmonisierte Frequenzbereiche für im lizenzfreien Bereich arbeitenden Funkanwendungen, die in nationale Frequenzzuteilungen überführt werden. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen durch die CEPT überprüft, um sie ggf. an die aktuellen Bedürfnisse der dort aktiven oder neuen Anwendungen anzupassen. Die CEPT ist die Konferenz der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen.
Diese turnusmäßige Überprüfung läuft zur Zeit und dabei werden auch die Frequenzzuteilungen für den Modellfunk im 27, 35 und 40 MHz Band überprüft. Im Rahmen der Prüfung kam die Idee auf, diese Bereiche auch für andere Anwendungen zu öffnen und Verfahren zur Regelung des Zugriff auf das Spektrum einzuführen.
Aus der Sicht der Modellbauer ist das keine gute Idee. Obwohl der Trend für neue Anlagen im R/C-Bereich sehr stark in Richtung 2.4 GHz bewegt, dürften europaweit noch eine siebenstellige Zahl an Anlagen in den klassischen Frequenzbereichen aktiv sein. Insbesondere der Bereich 35 MHz wäre stark betroffen, da es sich hier um einen Bereich handelt, der für den Modellflug fast exklusiv zur Verfügung steht.
Eine zusätzliche Zuteilung an andere Funkanwendungen ist gerade auf 35 MHz nicht akzeptabel, da er innerhalb des Modellfunks nahezu ausschließlich für Flugmodelle reserviert ist und andere Anwendungen, die dann nicht der gängigen Frequenzkoordination (z.B Frequenztafel) unterliegen, ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeuten würden.
Ferner gibt es innerhalb des Bereiches der Modellfernsteuerungen Bereiche, für die die zur Diskussion stehenden Frequenzbereiche nicht verzichtbar sind wie z.B. FPV (35 MHz) oder U-Boote (27 oder 40 MHz).
Eine Einführung von Spektrum-Zugriffsmethoden auf automatischer Basis wie z.B. Listen Before Talk oder Duty-Cycle-Limits sind ebenfalls nicht akzeptabel, da solche Mechanismen innerhalb der bestehenden Technik nicht realisierbar sind.
Um Änderungen der momentanen Situation zum Nachteil des Fernsteuerbereichs vorzubeugen, hat das Funkreferat über seine Interessenvertretung ISAD e.V. bereits Inputs an die zuständigen Gremien der CEPT geliefert und nimmt dahingehend Einfluss, dass der Status Quo erhalten bleibt. Ziel ist es, Neuzuteilungen für andere Funkanwendungen oder Änderungen der technischen Bedingungen in den dem Modellfunk zugewiesenen Frequenzbereichen 27, 35 und 40 MHz zu verhindern. Bei Bedarf wird es auch Gespräche mit der BnetzA und dem zuständigen Gremium der ETSI geben. Diese Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit mit der EMIG-RC.
Hoffen wir, dass diese Aktivitäten von Erfolg gekrönt sein werden.
Holm- und Rippenbruch
DAeC Bundeskommission Modellflug, Funkreferat
Frank Tofahrn
Europaweit sind die Frequenzzuteilungen für SRD (Short Range Devices), zu denen auch Modellfernsteuerungen gehören, in der ERC/DEC 70-03 festgeschrieben. Die REC 70-03 ist eine Liste der Frequenzzuteilungen für verschiedene, innerhalb der EU harmonisierte Frequenzbereiche für im lizenzfreien Bereich arbeitenden Funkanwendungen, die in nationale Frequenzzuteilungen überführt werden. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen durch die CEPT überprüft, um sie ggf. an die aktuellen Bedürfnisse der dort aktiven oder neuen Anwendungen anzupassen. Die CEPT ist die Konferenz der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen.
Diese turnusmäßige Überprüfung läuft zur Zeit und dabei werden auch die Frequenzzuteilungen für den Modellfunk im 27, 35 und 40 MHz Band überprüft. Im Rahmen der Prüfung kam die Idee auf, diese Bereiche auch für andere Anwendungen zu öffnen und Verfahren zur Regelung des Zugriff auf das Spektrum einzuführen.
Aus der Sicht der Modellbauer ist das keine gute Idee. Obwohl der Trend für neue Anlagen im R/C-Bereich sehr stark in Richtung 2.4 GHz bewegt, dürften europaweit noch eine siebenstellige Zahl an Anlagen in den klassischen Frequenzbereichen aktiv sein. Insbesondere der Bereich 35 MHz wäre stark betroffen, da es sich hier um einen Bereich handelt, der für den Modellflug fast exklusiv zur Verfügung steht.
Eine zusätzliche Zuteilung an andere Funkanwendungen ist gerade auf 35 MHz nicht akzeptabel, da er innerhalb des Modellfunks nahezu ausschließlich für Flugmodelle reserviert ist und andere Anwendungen, die dann nicht der gängigen Frequenzkoordination (z.B Frequenztafel) unterliegen, ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeuten würden.
Ferner gibt es innerhalb des Bereiches der Modellfernsteuerungen Bereiche, für die die zur Diskussion stehenden Frequenzbereiche nicht verzichtbar sind wie z.B. FPV (35 MHz) oder U-Boote (27 oder 40 MHz).
Eine Einführung von Spektrum-Zugriffsmethoden auf automatischer Basis wie z.B. Listen Before Talk oder Duty-Cycle-Limits sind ebenfalls nicht akzeptabel, da solche Mechanismen innerhalb der bestehenden Technik nicht realisierbar sind.
Um Änderungen der momentanen Situation zum Nachteil des Fernsteuerbereichs vorzubeugen, hat das Funkreferat über seine Interessenvertretung ISAD e.V. bereits Inputs an die zuständigen Gremien der CEPT geliefert und nimmt dahingehend Einfluss, dass der Status Quo erhalten bleibt. Ziel ist es, Neuzuteilungen für andere Funkanwendungen oder Änderungen der technischen Bedingungen in den dem Modellfunk zugewiesenen Frequenzbereichen 27, 35 und 40 MHz zu verhindern. Bei Bedarf wird es auch Gespräche mit der BnetzA und dem zuständigen Gremium der ETSI geben. Diese Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit mit der EMIG-RC.
Hoffen wir, dass diese Aktivitäten von Erfolg gekrönt sein werden.
Holm- und Rippenbruch
DAeC Bundeskommission Modellflug, Funkreferat
Frank Tofahrn