Demonstration in Stuttgart gegen die 100m Höhenbeschränkung

Keine 100 m-Beschränkung!


Erste Demonstration „Pro Modellflug“

Andreas Maier


2fach comp_Demo Stuggi-1626.jpg

Der Anlass ist die geplante Höhenbeschränkung auf maximal 100 m Flughöhe außerhalb von Modellfluggeländen mit behördlicher Aufstiegsgenehmigung. Dort, wo bisher genehmigungsfreier Modellflug bis 5 kg legal möglich ist, soll in Zukunft die Freiheit bereits in 100 m Höhe zu Ende sein?
Eine angemeldete Demonstration, die super vorbereitet und wirklich gut durchgeführt wurde.
Der Versammlungsleiter war Matthias Schmid. Markus Janzer war stellvertretender Versammlungsleiter.

Die Veranstaltung war zwar relativ kurzfristig geplant, wurde aber dennoch sehr zügig für den 10.02.2017, von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz (vor Café Künstlerbund) genehmigt. Das führte leider dazu, dass manche Modellflieger und Unterstützer so spontan nicht erscheinen konnten. Der Veranstaltung fehlte zwar einiges an möglicher Teilnehmermasse, was aber an ihrer Seriosität und Ernsthaftigkeit trotzdem keinen Zweifel aufkommen ließ.
Weiter Einzelheiten sind hier im Forum sehr ausführlich nachzulesen.
Auch namhafte Firmen waren vertreten. So hatte beispielsweise die Firma Graupner eine Firmenbeachflag dabei, damit die Allgemeinheit die schwerwiegenden Auswirkungen dieser Einschränkungen bezüglich der Arbeitsplätze wahrnimmt.

Die Modelle, Schilder und Plakate veranlassten doch etliche Besucher nachzufragen, um was es eigentlich geht. Daraus ergaben sich an den Stehtischen interessante Gespräche, die mittels Flyer und Flugblätter bestens ergänzt wurden und erklären konnten, wo der Schuh drückt und was in unseren Augen falsch dargestellt wird.

Flugblatt allgemein.jpg Flugblatt DAeC.jpg Flugblatt DMFV.jpg

Sogar der Innenminister Thomas Strobl und der Schauspieler und Komödiant Michael Gaedt haben sich aufklären lassen. Aufklären in Bezug auf die neuen Verordnungen für die Nutzung des Luftraumes zwischen 100 m und 300 m über Grund.

Demo Stuggi-1643.jpg Leider habe ich kein Bild vom Innenminister Thomas Strobel, da ich anscheinend genau nach seinem Besuch eingetroffen bin.
(Parkplätze in Stuttgart sei Dank ;) )

Jetzt konnte dem interessierten Publikum erklärt werden, dass diese Hobby-Copter normalerweise unterhalb von 100 m fliegen.
Modellflug jedoch, ob am Hang oder in der Ebene, sich der Sicherheit wegen, beispielsweise bei Schulung des Nachwuchses, erst oberhalb dieser drohenden Höhenbegrenzung stattfindet.
Auch wurde oft angesprochen, was die Bevölkerung vielleicht in 10 Jahren vom kommerziellen Drohnen Lieferservice zu halten hat - wie es denn wäre, wenn täglich 1000 und mehr Drohnen mit 100 kg bis 200 kg Gewicht autonom über Stuttgart operieren.
Die Gesprächspartner waren angesichts dieser Aussichten regelrecht bestürzt und konnten die Unvernunft mancher uns sehr bekannten Politiker nicht verstehen...wir ja auch nicht!

Auch Jürgen Lutz, einer der beiden Gebietsbeauftragten vom DMFV für Baden-Württemberg I, war anwesend und unterstützte uns tatkräftig.
Auch bissige Fragen zur Konfrontation DAeC - DMFV kamen zur Sprache. Leider sind immer noch spürbare Animositäten und Vorurteile zwischen den Verbänden zu vermelden. Doch heute siegte mal die Vernunft und man konnte gemeinsam dem, was kommen sollte, mit geschwellter Brust trotzen.

Hervorzuheben ist, dass eine sehr positive Stimmung bei den Teilnehmern ein angenehmes und humorvolles Miteinander ergab.
Da gab es den armen Tropf, der am frühen Morgen noch beim Dentisten zwei Stunden auf der Folterbank verbrachte oder den jungen Mann (Roland), der dank exzentrischer Vorderradlagerung seines Fahrrades regelrecht auf den Schlossplatz geritten kam und mit seiner lauten Tröte und seinem Schild die Massen in seinen Bann zog.
Oder ob das nun jene zwei Kollegen aus der Münchener Gegend waren, der Einzelne aus Weinheim oder wo die Teilnehmer alle her kamen, sie trugen alle ihrenTeil dazu bei, dass es eine tolle Erfahrung war. Hatten sich mehrere Interessenten zusammengefunden, wurden halt kurzerhand Fahrgemeinschaften gebildet.

Da war es, das Wir-Gefühl!

Ganz egal ob einer ein 500 g- oder 25 kg-Modell fliegt, alle waren für unsere Sache da!

Zu guterletzt meine Bilder der Veranstaltung, unsortiert, nur um einfach die tollen Eindrücke an Euch weiterzugeben, die nicht nur die Teilnehmer hatten sondern ich natürlich auch. Vielleicht lassen sich damit sogar jene motivieren, denen es schwerfällt, für die Kollegen Modellflieger ohne Aufstiegsgenehmigung aufzustehen!

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Mein Resümee:

Jederzeit gerne wieder!
 
Sehr geehrter Herr Haas,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 22. Januar. Auch uns liegt der Modellsport sehr am Herzen. Ihr Anliegen kann ich daher gut nachvollziehen.

Bei der zurzeit viel diskutierten Drohnenverordnung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Er kann sie daher weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung.

Inhaltlich wurden die Interessen der Modellflieger aber berücksichtigt. Die Verordnung enthält aufgrund der Besonderheiten des Flugmodellsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich.

Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.

Auch außerhalb von Modelflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden.

Ich hoffe, dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Herzliche Grüße

Dr. Georg Kippels, MdB
Platz der Republik 1
Dienstraum: JKH, Zi. 6.766
11011 Berlin

Telefon: 030 - 227 - 75 2 45
Telefax: 030 - 227 - 76 2 45
georg.kippels@bundestag.de
 
Alle Modellflugfreunde aus dem Großraum-Stgt.,habt Ihr toll gemacht.Das auch einer von der"kleinen Tierschau"
dabei war,ist großartig.
Beste Grüß´le
Peter D.Greiner
F5J-Wettbewerbsflieger

PS.Wer glaubt,daß es Ihn nicht betrifft,wird sich Morgen schon die Augen reiben.Dann ist es aber leider schon zu spät .
 

Was lese ich da oben?

..."So enthält die Verordnung aufgrund der Besonderheiten des Modellflugsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten:· Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich. Die Vereine sind also nicht von einer Flughöhenbeschränkung betroffen.
· Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.
· Auch außerhalb von Modellflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden. Beispielsweise dürfen tieffliegende Helikoptereinsätze, wie sie u.a. bei Rettungseinsätzen geflogen werden, nicht durch die zunehmend unkontrollierten Aufstiege von Drohnen aller Gewichtsklassen, die nun erstmals mit der Verordnung geregelt werden, weiter gefährdet werden. ..."


Genau dieser Wortlaut stammt denn offenbar aus einem vorbereiteten, pauschalisierten Antwortenblock !
Ich erhielt ihn auf mein Anschreiben an den für mich zuständigen Hamburger SPD-Politiker Dirk Fischer
in gleichem Wortlaut.
Auf meine freundliche aber emotionaler gehaltene, und auf Einzelheiten näher eingehende Folgemail wurde dann auch in weiten Teilen völlig "daneben" geantwortet.
Man meinte, mir erklären zu müssen, dass bei Drohnen nun mal nicht genau zwischen Hobby und Gewerbe zu trennen sei, und dass daher hobbymäßig betriebene Modellflugzeuge nun mal unter die gleichen Restriktionen wie Drohnen fallen müssten. :rolleyes:
Ich hatte jedenfalls wiederum den Eindruck, es würde mit dem Status Quo (und dem derzeitigen Inhalt der Vorlage) im Kreis herum argumentiert, und man hätte meine Mail gar nicht wirklich gelesen.
Es folgte noch eine Reihe von Erklärungen, die in meinem Fall klar überflüssig waren, wenn man meine Mail genau gelesen hätte, gespickt mit viel "leider-leider" und dem Rat, abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen denn in der Praxis so machten.
Es seien ja doch jederzeit Änderungsmöglichkeiten durch das Ministerium gegeben.

Ich habe den Eindruck, dass irgend ein unkundiger Referent oder Sachbearbeiter dem Herrn Politiker von derartigen Mails den Rücken freihält, und sage bloß: "Na, vielen Dank!"
Politikverdrossenheit? Aber niemals!

Junkes,- "against all odds" habt ihr die Demo durchgezogen.
Heißen Dank für Euren tapferen Einsatz in der Kälte, den viele im Forum gar nicht zu schätzen wussten!
Ein undankbarer Job, der zum Wohle aller hier hoffentlich ein bißchen was gebracht hat.
Ich wäre wirklich gern dabei gewesen.

Gruß Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
hi Jan, ich habe diesen Wortlaut auch erhalten, auf mein Antwortschreiben kam dann nichts mehr...;)

sooo kalt fand ich es nicht, die Retro Nord wärmte mein Herz...:D
 
Zitat hänschen:
... habe diesen Wortlaut auch erhalten, auf mein Antwortschreiben kam dann nichts mehr...
wink.gif

Auf meine umfassende Antwort kam dann allerdings doch noch was,- zeugte aber in seiner Art eher von weiterem Unverständnis der Sache oder "nicht verstehen wollen",- es war an meiner Mail "vorbei-geantwortet". Auch bin ich mir nicht sicher, ob es Herr Fischer oder ein Sachbearbeiter/Referent zusammengeschrieben hat.
Ich werde auch das freundlich beantworten.
Gruß Jan
 
Verantwortungslose Borniertheit mit gedankenlosem Desinteresse ...

Verantwortungslose Borniertheit mit gedankenlosem Desinteresse ...

Tja, die Antworten kenne ich auch ... CDU/CSU Standard ... ;-(


Sehr geehrter Herr Haas,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 22. Januar. Auch uns liegt der Modellsport sehr am Herzen. Ihr Anliegen kann ich daher gut nachvollziehen.

Bei der zurzeit viel diskutierten Drohnenverordnung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Er kann sie daher weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung.

Inhaltlich wurden die Interessen der Modellflieger aber berücksichtigt. Die Verordnung enthält aufgrund der Besonderheiten des Flugmodellsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich.

Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.

Auch außerhalb von Modelflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden.

Ich hoffe, dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Herzliche Grüße

Dr. Georg Kippels, MdB
Platz der Republik 1
Dienstraum: JKH, Zi. 6.766
11011 Berlin

Telefon: 030 - 227 - 75 2 45
Telefax: 030 - 227 - 76 2 45
georg.kippels@bundestag.de
 
Tja, die Antworten kenne ich auch ... CDU/CSU Standard ... ;-(

Auch von dem für den Kreis Ludwigsburg zuständigen Herrn Steffen Bilger gab es dasselbe Schreiben. Aber um es wohl persönlicher erscheinen zu lassen wurde zuvor noch von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Herrn Bilger meine Adresse per Mail erfragt. Ich erspar mir dann wohl auch das Antwortschreiben, ausser man könnte sich ja für den Serienbrief bedanken :-)

Beste Grüße
Wolfgang
 
.... ausser man könnte sich ja für den Serienbrief bedanken :-)

Gute Idee! (Sarkasmus aus)
Ja, das ärgerte mich auch.
aber ich habe Ihm nochmals geantwortet:

Sehr geehrter Herr MdB,

vielen Dank für Ihre Antwort,
leider war sie für unser Anliegen wenig hilfreich:

... und dann mit einigen Argumenten nochmals dargelegt das nur die Plätze mit AE unberührt bleiben.
Dann habe ich ihn zu einem Besuch bei uns eingeladen (immerhin ist der Wahlkampf doch seit letztem WE schon eröffnet, oder?)
... und er hat die Einladung angenommen ... Termin steht noch aus.

Wenn jemand den Brief als Vorlage für sich braucht, ich kann ihn gerne nochmals hier einstellen, oder als PN.

Nicht aufgeben, wir geben nicht auf, niemals!
Raimund
 

Was lese ich da oben?

..."So enthält die Verordnung aufgrund der Besonderheiten des Modellflugsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten:· Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich. Die Vereine sind also nicht von einer Flughöhenbeschränkung betroffen.
· Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.
· Auch außerhalb von Modellflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden. Beispielsweise dürfen tieffliegende Helikoptereinsätze, wie sie u.a. bei Rettungseinsätzen geflogen werden, nicht durch die zunehmend unkontrollierten Aufstiege von Drohnen aller Gewichtsklassen, die nun erstmals mit der Verordnung geregelt werden, weiter gefährdet werden. ..."


Genau dieser Wortlaut stammt denn offenbar aus einem vorbereiteten, pauschalisierten Antwortenblock !
Ich erhielt ihn auf mein Anschreiben an den für mich zuständigen Hamburger SPD-Politiker Dirk Fischer
in gleichem Wortlaut.
Auf meine freundliche aber emotionaler gehaltene, und auf Einzelheiten näher eingehende Folgemail wurde dann auch in weiten Teilen völlig "daneben" geantwortet.
Man meinte, mir erklären zu müssen, dass bei Drohnen nun mal nicht genau zwischen Hobby und Gewerbe zu trennen sei, und dass daher hobbymäßig betriebene Modellflugzeuge nun mal unter die gleichen Restriktionen wie Drohnen fallen müssten. :rolleyes:
Ich hatte jedenfalls wiederum den Eindruck, es würde mit dem Status Quo (und dem derzeitigen Inhalt der Vorlage) im Kreis herum argumentiert, und man hätte meine Mail gar nicht wirklich gelesen.
Es folgte noch eine Reihe von Erklärungen, die in meinem Fall klar überflüssig waren, wenn man meine Mail genau gelesen hätte, gespickt mit viel "leider-leider" und dem Rat, abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen denn in der Praxis so machten.
Es seien ja doch jederzeit Änderungsmöglichkeiten durch das Ministerium gegeben.

Ich habe den Eindruck, dass irgend ein unkundiger Referent oder Sachbearbeiter dem Herrn Politiker von derartigen Mails den Rücken freihält, und sage bloß: "Na, vielen Dank!"
Politikverdrossenheit? Aber niemals!

Junkes,- "against all odds" habt ihr die Demo durchgezogen.
Heißen Dank für Euren tapferen Einsatz in der Kälte, den viele im Forum gar nicht zu schätzen wussten!
Ein undankbarer Job, der zum Wohle aller hier hoffentlich ein bißchen was gebracht hat.
Ich wäre wirklich gern dabei gewesen.

Gruß Jan


(Irrtum meinerseits: Dirk Fischer ist natürlich nicht SPD- sondern CDU-Politiker.)
 
Serienbrief als Standardantwort:

Ehrlich gesagt bin ich etwas fassungslos über das maßlose Anspruchsdenken einiger Schreiber hier. Man möge doch bitte mal einen Moment inne halten und sich vergegenwärtigen, zu wie vielen Themen ein Abgeordneter täglich Bittstellerbriefe, Beschwerden, Wünsche, Kritik etc. erhält. Und zu all diesen Themen soll der Abgeordnete erst nach gründlicher Recherche (man antwortet ja schließlich "Experten") Stellung nehmen. Habt ihr eine Ahnung, was ihr da erwartet? Das kann kein Mensch, auch nicht mit einem parlamentarischen Mitarbeiter, der dem Abgeordneten zuarbeitet, leisten. Er muss sich da auf Stellungnahmen der Fachabteilungen in den zuständigen Ministerien verlassen. Es ist m.E. schon viel erreicht, wenn er eine solche Stellungnahme überhaupt einfordert und dann an den Petenten weiter leitet. Da auf die liebevolle Aufforderung der Aktion "pro modellflug" hin sicher tausende E-Mails, dazu noch einige Hundert selbst verfasste Schreiben (ich selber habe 5 geschrieben) bei den Abgeordneten eingegangen sind, kann doch nur sowas dabei herauskommen.
Es ist doch einfach lächerlich, eine fachlich fundierte, ausgewogene und auf den Einzelnen eingehende Antwort zu erwarten. Eine solche Antwort kann man nur vom zuständigen Staatssekretät im Ministerium erwarten, und der ist (nur!) mit den Fachverbänden im Gespräch.
Wir wollten Aufmerksamkeit für unser Thema wecken und beim einen oder anderen Sensibilität für das mißglückte Abstimmungsverfahren zwischen Verordnungsgeber und Betroffenen erzeugen. Das ist klar gelungen, alles andere ist objektiv zuviel erwartet.

Gruß, Michael
 
Zum Thema Serienbrief:

Aber dann sollte doch bitte darauf hingewiesen werden dass der Inhalt des Schreibens die vertretene Meinung der Partei ist und nicht so geschrieben wird, dass es rüber kommt als ob es nun die Antwort EINES/DES Politikers ist der sich sogar dazu Gedanken macht, und vorher noch von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Doktortitel die Postanschrift abfragen. Oder wie schon geschrieben wurde auf weitere Mails dazu nur wirr und nichtssagend geantwortet wird. So wird kein Vertrauen in die Politik gestärkt.

Beste Grüße
Wolfgang
 
Serienbrief als Standardantwort:

Es ist doch einfach lächerlich, eine fachlich fundierte, ausgewogene und auf den Einzelnen eingehende Antwort zu erwarten. Eine solche Antwort kann man nur vom zuständigen Staatssekretät im Ministerium erwarten, und der ist (nur!) mit den Fachverbänden im Gespräch.

Gruß, Michael

Hallo,

ein Auszug aus meiner Antwort auf den Serienbrief:


Wer von der Sache keine Ahnung hat sollte keine vorgefertigen Stellungnahmen verteilen, (ich gehe davon aus dass ihre Stellungnahme vorgefertigt ist da andere CDU-Abgeordnete wortgleiche Mails versenden) sondern im Zweifel einfach die „Nuhr“sche Regel beherzigen: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten".

Denn so verfestigt sich nur der Eindruck, dass man sich viele Bundestagsabgeordnete sparen kann, da sie in Fachfragen blind den Vorgaben von oben folgen und die Demokratie, die von der Entscheidungsfreiheit der Mandatsträger lebt, ad absurdum geführt wird.


Wenn ich so eine Mail rausschicke mache ich mir deren Inhalt zu eigen und muss mir dann eben auch sagen lassen, dass ich Unsinn verbreite.

Ein Politikmagazin hat einmal nach einer Abstimmung über ein Steuergesetz zu einer für Experten nicht allzu komplizierten Sachlage die herausströmenden Abgeordneten diese erklären lassen, was sie gerade beschlossen hatten. Die Topprofis haben sich entschuldigt und sind weitergegangen, die es eklärt haben lagen alle bis auf einen falsch. auf die Nachfrage woher seine Kenntnis komme, antwortete er: Weil ich den Ausschuß geleitet habe der das Gesetz entworfen hat.

Hans
 
Hallo

Nur noch mal zur Info. Die Bundestagsabgeordneten sind nicht zuständig für eine Verordnung die im Bundesrat beschlossen werden muss. Das sind Eure Landtagsabgeodneten der jeweiligen Landesregierungspartei. Die müsst ihr anschreiben und zwar gestern.
Und bitte nicht vergessen, die Meisten von uns haben über Pro Modellflug auch einen Serienbrief an die Bundestagsabgeordneten versendet.... ;)
Was erwartet ihr dann?

Die Aktion in Stuttgart war gut und wichtig. Vielleicht ist sie nicht in der Bevölkerung angekommen. Aber sie ist ein Vorbild für Andere.
 
Hallo Claus,

ich habe die Landtagsabgeordneten meines Wahlkreises und den stellv. Landesvorsitzenden der FDP angeschrieben. Von der SPD und der FDP kam Feedback, von dem Grünen- und CDU-Abgeordneten bisher nicht, ist aber auch erst kurz her. Leider habe ich erst danach den Link zum Magazin Transmission 2/2016 Deutschen Flugsicherung gesehen, in dessen Vorwort ja den traditionellen Modellflugzeugpiloten ein exzellentes Zeugnis ausgestellt wird, und somit das Sicherheitsargument des CDU-Formblatts als Scheinargument entlarvt wird.

Für BaWü sitzt ja Grün-Schwarz im Bundesrat...

Hans
 

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