EASA Basic Regulation

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EASA Basic Regulation und EASA NPA2017-05

Ein Update (28.01.2018)

Frank Tofahrn


Seitens der EMFU gibt es neue Informationen aus dem Bereich der laufenden Neuregulierung unbemannter Luftfahrzeuge.


1 EASA Basic Regulation

Der wichtigste Punkt ist, dass der Modellflug jetzt in dieser Basic Regulation einen besonderen Schutz geniesst, der das hohe Sicherheitsniveau dieses Sports anerkennt und der durch Europe Air Sports für den Modellflug durchgesetzt wurde.

Der Text:

(20c) Model aircraft are considered as unmanned aircraft within the meaning of this Regulation and are used primarily for leisure activities. The delegated and implementing acts adopted under this on the basis of Regulation and concerning unmanned aircraft should take into account that such model aircraft have so far had a good safety record, especially those operated by members of model aircraft associations or clubs which developed specific codes of conduct for such activities. In addition, when adopting those delegated and implementing acts, the Commission should take account of the need for a seamless transition from the different national systems to the new Union regulatory framework so that model aircraft can continue to operate as they do today, also by taking into account existing best practices in the Member States.

Damit wird die Kommission aufgefordert den nahtlosen Übergang des Modellflugbetriebs im neuen europäischen Regelwerk zu ermöglichen. Besonders erwähnt wird der Modellflugbetrieb unter den Regeln der Verbände, die in Betracht gezogen werden sollen. Diese Anerkennung des Modellflugs hatte schon Auswirkungen auf die Open Category, deren Regeln an die Bedürfnisse des Modellflugs angepasst wurden und somit auch dem nicht verbandsgebundenen Modellflug Erleichterungen bietet.

Ein weiterer Punkt ist die Regelung der Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht. Die schwer handhabbare Pflicht der Registrierung aller unbemannter Luftfahrzeuge wurde aufgegeben. Es bleibt die Registrierungspflicht des Piloten, die aber gemäss NPA 2017-05 in die Hände der Verbände gelegt werden soll. Eine Registrierung der Piloten gibt es de facto durch Vereinsmitgliedschaft und Kenntnisnachweis heute schon.

Eine Kennzeichnung des Modells wird unter bestimmten Bedingungen gefordert. Auch das ist nicht neu und jetzt schon auf nationaler Basis Pflicht.


2 EASA NPA2017-05

Die EASA hat zu dieser NPA über 2600 Kommentare von über 200 Stellen erhalten. Das Rulemaking Team (RMT.0230) hat der EMFU, vertreten durch Dave Phipss (EMFU, EAS) und Bruno Delor (EMFU, FAI) die Gelegenheit gegeben, ein Review der auf den Modellflug bezogenen Kommentare durchzuführen und um Kommentare und Feedback zu bestimmten Punkten gebeten. Dave Phipps und Bruno Delor sind Mitglied in der RMT.0230.

2.1 Änderungen in der Open Category

Die wichtigsten Änderungen sind die Abschaffung der verbindlichen Altergrenze des Piloten und die Abschaffung der Registrierungspflicht für Modelle. Lediglich für Piloten besteht eine Pflicht der Registrierung, deren Durchführung in die Hände der Verbände gelegt werden soll. In der Klasse C4 ist jetzt der „Automatisierte Flug“ ausgeschlossen um die Klasse weitgehend auf den klassischen Modellflug einzuschränken. Die abhängig von Fluggebiet eventuell bestehende Pflicht der „Geoawareness“ kann ggf. durch die Nutzung einer App auf dem Smartphone erfüllt werden und muss dann nicht zur technischen Ausrüstung des Modells (Geofencing) gehören. Entsprechende Apps dazu gibt es schon.

2.2 Änderungen in der Specific Category

Der für den Modellflug wichtigste Paragraph der NPA ist der §14. Die aktuelle Version ist wie folgt formuliert:

For UAS operations conducted in the framework of model clubs or associations, the following applies.
  • The competent authority may issue an operational authorisation, in accordance with UAS.SPEC.80, to a model club or association without further demonstration of compliance, on the basis of the model club’s or association’s established procedures, organisational structure, and management system.
  • Operational authorisations granted under this Article shall include the conditions and limitations of, as well as the deviations from, the requirements of Annex I to this Regulation.
  • This authorisation shall be limited to the territory of the Member State where the authorisation has been issued.
Das besagt im Wesentlichen, dass die Nationalstaaten Modellflugvereinen oder Verbänden eine Betriebserlaubnis basierend auf deren Regeln, Organisationsstrukturen und Managementsystemen erteilen können. Das bedeutet, dass der Modellflug weitgehend in die Selbstregulierung entlassen werden kann.

Die Verantwortlichkeiten der Vereine und Verbände stellen sich wie folgt dar:

Model clubs and associations holding the operational authorisation defined in Article 14 shall:

  • make available to their registered members appropriate procedures to comply with the conditions and limitations defined in the operational authorisation issued by the competent authority;
  • assist UAS remote pilot, who are registered members of the club or association, in achieving the minimum competence required to operate the UAS safely in accordance with the procedures defined in paragraph (1);
  • take appropriate action when informed that a registered member does not comply with the conditions and limitations defined in the operational authorisation and, if necessary, inform the competent authority;
  • provide, upon request of the competent authority, required documentation for oversight and monitoring purposes.
Das beinhaltet die Information, Ausbildung und Registrierung der Mitglieder sowie eine zunächst interne Überwachung und Durchsetzung ihrer Regeln. Verstösse können auf Vereins- oder Verbandsebene behandelt werden und müssen nicht sofort der Luftaufsicht gemeldet werden.

Ferner besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der Luftaufsicht.


3 Schlussfolgerung

In Europa wird der Luftraum für die unbemannte Luftfahrt < 150 kg neu geregelt. Damit ist zwangsläufig der Modellflug mit betroffen. Im Rahmen der NPA 2017-05 sind für den Modellflug verschiedene Optionen geschaffen worden, die eine Fortführung des Modellflugs in der bisherigen Form ohne oder mit geringen Änderungen ermöglicht. Grossen Einfluss hatte sicherlich die Mitarbeit und die direkte Einflussnahme auf die EASA innerhalb der RMT.0230, in der Vertreter der FAI, von EAS und der EMFU Mitglied sind.

Besonders der §14 der NPA bietet dem Modellflug innerhalb der Specific Category Möglichkeiten, die es in dieser Form bisher nicht gab. Das reicht bis zur weitgehenden Selbstregulierung des Modellflugs im Veriens- und Verbandsrahmen. Die Regelungen dazu werden auf nationaler Basis erfolgen und müssen für den Modellflug in einer möglichst günstigen Form ausgehandelt werden.

Auch der nicht verbandsgebundene Modellflug bleibt möglich, muss aber gegenüber dem verbandsgebundenem Sport Einschränkungen hinnehmen.

Das Ansinnen, den Modellflug vollständig aus der Basic Regulation und der NPA heraus zu nehmen, ist erwartungsgemäss gescheitert. Dazu bestand nie eine realistische Chance.

Es bleibt jetzt die Veröffentlichung der Technical Opinion der EASA abzuwarten, die aber im Wesentlichen den aktuellen Inhalt der NPA 2017-05 wiedergeben wird. Diese Veröffentlichung ist zum Ende Februar 2018 geplant.

Bundeskommission Modellflug im DAeC
Frank Tofahrn, DD8ED
Fachausschuss Funk, Vorsitzender
EMFU, General Secretary
EMIG-RC, Chairman
 
Hallo Frank

Zunächst vielen Dank für Deine zeitnahe und detaillierte Information.
Deinen Zeilen ist zu entnehmen, dass der verbands-/vereinsfreie Modellflug weiterhin möglich jedoch mit Einschränkungen versehen wird.
Da wir grundsätzlich hier bei :rcn: immer wieder die Diskussion haben, über den Erhalt der Freiheit unabhängig von Verbänden oder Vereinen das Hobby RC—Modellflug zu betreiben, wird diese Anhänger sicher interessieren mit welchen Einschränkungen sie zu rechnen haben.
Zumindest aufgrund der EASA Basic Regulations. Nationale Regelungen aufgrund dessen kommen ja wenn überhaupt erst später.
Kannst Du dazu schon etwas ausführen?
 
Hallo Frank

Zunächst vielen Dank für Deine zeitnahe und detaillierte Information.
Deinen Zeilen ist zu entnehmen, dass der verbands-/vereinsfreie Modellflug weiterhin möglich jedoch mit Einschränkungen versehen wird.
Da wir grundsätzlich hier bei :rcn: immer wieder die Diskussion haben, über den Erhalt der Freiheit unabhängig von Verbänden oder Vereinen das Hobby RC—Modellflug zu betreiben, wird diese Anhänger sicher interessieren mit welchen Einschränkungen sie zu rechnen haben.
Zumindest aufgrund der EASA Basic Regulations. Nationale Regelungen aufgrund dessen kommen ja wenn überhaupt erst später.
Kannst Du dazu schon etwas ausführen?

Hallo Claus,
der Modellflugbetrieb ausserhalb des Verbandsrahmens ist in der Open Category angesiedelt. Expliziten Modellflug gibt es dort nicht. Die Regeln dort gelten für alle.
Die Haupteinschränkung wird sein:

Flughöhe 120m
 
Grundsätzlich ist es aber schon irrsinnig, wie unser Leben immer mehr reguliert wird. Da werden selbst die wildesten und düstersten Science Fiction Geschichten immer realer.
Ich sag euch: Über den Kontrollstaat DDR werden wir bald nur noch milde lächeln. Oder hoffentlich nicht...

Gruß Mirko
 
Hallo Claus,
der Modellflugbetrieb ausserhalb des Verbandsrahmens ist in der Open Category angesiedelt. Expliziten Modellflug gibt es dort nicht. Die Regeln dort gelten für alle.
Die Haupteinschränkung wird sein:

Flughöhe 120m

Wer soll das wie kontrollieren? Ist das rechtlich durchsetzbar? Wie will man begründen das ein XX Mitglied darf, das danebenstehende Nichtmitglied nicht? (wobei: das haben wir jetzt schon: der Kollege neben mir, darf ohne KN nur noch ...)

Wie war das mit "Luftraum für alle"? http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/670027-Neue-Bundes-AG-„Luftraum-für-alle“

Als nächstes kommen dann Strassen für XXXX Mitglieder?
 
Und neben der Beschränkung auf 120m? Eine Begrenzung auf 250g???
Du tust ja grad so, als wäre mit den neuen Regeln alles in Butter. In Wahrheit werden wir freien Flieger gegenüber heute massiv beschnitten!
 
Und neben der Beschränkung auf 120m? Eine Begrenzung auf 250g???
Du tust ja grad so, als wäre mit den neuen Regeln alles in Butter. In Wahrheit werden wir freien Flieger gegenüber heute massiv beschnitten!

Das Gewichtslimit liegt bei 25 kg. Es darf nicht über Menschen geflogen werden und die Möglichkeit des Selbstbaus bleibt erhalten.
 
Hallo Frank,

nur zum Verständnis: Wer einem Verband angehört darf dann auch ausserhalb von zugelassen Plätzen >120m nutzen? d.h. es gilt die Zugehörigkeit eines Steuerers und nicht die Zulassung einer Lokalität?

Oder steckt diese Neuregelung nun alle Modellpiloten wie seinerzeit in Amerika die Indianer in 'Reservate'?
 
Hallo Frank,

nur zum Verständnis: Wer einem Verband angehört darf dann auch ausserhalb von zugelassen Plätzen >120m nutzen? d.h. es gilt die Zugehörigkeit eines Steuerers und nicht die Zulassung einer Lokalität?

Oder steckt diese Neuregelung nun alle Modellpiloten wie seinerzeit in Amerika die Indianer in 'Reservate'?

Ganz so einfach ist das leider nicht.
Es gibt verschiedene Szenarien:

1.: Open Category
Das ist der genehmigungsfreie Bereich, in dem Flugbetrieb unter den dortigen Vorgaben für ALLE! also nicht nur den Modellflug möglich ist, ohne Erlaubnisse einholen zu müssen. Dieser Bereich ist naturgemäss eingeschränkt.

2.: §12
Das sind die von dir zitierten "Reservate", also ausgewiesene Bereiche in denen von den Anforderungen der Open Category abgewichen werden kann

3.: §14
Das ist der auf den Modellflug zugeschnittene Bereich, in dem die Regeln in nationaler Zuständigkeit festgelegt werden. Die NPA definiert dazu, dass diese Regeln sich an den Regeln der Verbände orientieren sollen und das es für Autorisierungen nach §14 bestimmte Erleichterungen gibt.

4.: Specific Category:
Flugbetrieb abweichend von den obigen 3 Punkte, bei der das Flugvorhaben entweder einem Standard Scenario (gibts noch nicht) entspricht oder einzeln bewertet wird. Das geht auch für Privatpersonen, ist aber Aufwand.

Bei der Regelung gemäss §14 wird einem Verband / Verein eine Autorisierung erteilt. Wie diese dann ausgestaltet ist, hängt von seinem Handbuch und dem Verhandlungsgeschick ab. Eine Geländebindung ist durch die EASA nicht vorgegeben, kann aber eingebaut werden, wenn es so im Handbuch steht. Das ist aber Sache der Verbände / Vereine. Mitgliedschaft betrachte ich allerdings als Voraussetzung. Könnte dann wohl auch eine Tagesmitgliedschaft sein.
 
Wer denkt sich eigentlich so viel Mist aus? Das ist doch alles total krank. Und wenn man irgendwelche Terrorängste mal beiseite schiebt, bleibt doch wie immer nur der Profit übrig, auf den ein paar ganz Clevere lauern.
Wir wollen doch nur ein paar schnöde Modelle fliegen lassen. Muss man daraus so ein Monster an Vorschriften machen? Ich verstehe es nicht.

Gruß Mirko
 
Frank,

habe mich kaum getraut,mit dem Lesen zu beginnen. Ich weiß, dass Du richtig viel Deiner Zeit in diesen Kampf investiert hast, dafür und auch für diesen Bericht meinen allerherzlichsten Dank:)
Vielleicht weil heute Montag ist und ich sehr genervt bin....aber ich reiße mich zusammen....
Mich widert der Umgangston hier an...
Zitat Piano

"Und neben der Beschränkung auf 120m? Eine Begrenzung auf 250g???
Du tust ja grad so, als wäre mit den neuen Regeln alles in Butter. In Wahrheit werden wir freien Flieger gegenüber heute massiv beschnitten!"

Frank tut gar nicht so, als sei alles in Butter...wie kommst Du zu dieser Unterstellung? Er hat sich die Mühe gemacht, den Text zu übersetzen...glaubst Du, er findest das toll?Ist er jetzt etwa Schuld und darf
noch die Aggesionen auf sich ziehen?Man oh man...
Solltest Dich bei ihm entschuldigen!

Andy
 
Hi Andy

Gerade deshalb schätze ich den Stil von Frank sachlich zu antworten.
Fragwürdiges Benehmen anderer muss eben noch lange nicht dazu führen, sich auf dieselbe Ebene zu begeben.

Zum Thema.
Es wird mit Sicherheit sehr viel darsuf ankommen, wie sich unsere Verbände künftig aufstellen. Vielleicht werden wir in einigen Jahren in der Rückschau erkennen, dass gerade jetzt eine noch engere Zusammenarbeit zwischen DAEC und DMFV richtig gewesen wäre.
Die Zukunft vorherzusagen ist schwierig. Aber die Zukunft zu gestalten ist einfach. Man muss es nur machen.
Nehmen wir unsere Funktionäre in den Verbänden in die Pflicht.
 
Frank,

habe mich kaum getraut,mit dem Lesen zu beginnen. Ich weiß, dass Du richtig viel Deiner Zeit in diesen Kampf investiert hast, dafür und auch für diesen Bericht meinen allerherzlichsten Dank:)
Vielleicht weil heute Montag ist und ich sehr genervt bin....aber ich reiße mich zusammen....
Mich widert der Umgangston hier an...
Zitat Piano

"Und neben der Beschränkung auf 120m? Eine Begrenzung auf 250g???
Du tust ja grad so, als wäre mit den neuen Regeln alles in Butter. In Wahrheit werden wir freien Flieger gegenüber heute massiv beschnitten!"

Frank tut gar nicht so, als sei alles in Butter...wie kommst Du zu dieser Unterstellung? Er hat sich die Mühe gemacht, den Text zu übersetzen...glaubst Du, er findest das toll?Ist er jetzt etwa Schuld und darf
noch die Aggesionen auf sich ziehen?Man oh man...
Solltest Dich bei ihm entschuldigen!

Andy
Och nu,
ich habe mir mittlerweile ein Fell angeschafft, das so dick ist, dass ein Elefant vor Neid erblasst. :D
 
Wer denkt sich eigentlich so viel Mist aus? Das ist doch alles total krank. Und wenn man irgendwelche Terrorängste mal beiseite schiebt, bleibt doch wie immer nur der Profit übrig, auf den ein paar ganz Clevere lauern.
Wir wollen doch nur ein paar schnöde Modelle fliegen lassen. Muss man daraus so ein Monster an Vorschriften machen? Ich verstehe es nicht.

Gruß Mirko

Genau... am Ende des Tages geht es doch wieder darum, den Luftraum für Amazon & Co. frei zu machen, entgegen der Interessen der Modellflieger, und entgegen dem Willen der Bevölkerung. Wenn du dort mal fragen würdest, wer diese Lieferdrohnen schick findet, wirst du eine mehrheitliche Ablehnung bekommen.
 
Frank tut gar nicht so, als sei alles in Butter...wie kommst Du zu dieser Unterstellung? Er hat sich die Mühe gemacht, den Text zu übersetzen...glaubst Du, er findest das toll?Ist er jetzt etwa Schuld und darf
noch die Aggesionen auf sich ziehen?Man oh man...
Solltest Dich bei ihm entschuldigen!

Andy

Tut mir leid, vielleicht habe ich den falschen erwischt. Ich erinnere mich an die Selbstbeweihräucherung des DMFV bzgl. der neuen LuftVO, die ich alle andere als gelungen finde.
 
Es ist in der Tat frustrierend zu sehen, wie dieses völlig harmlose Hobby “Modellfliegen“ kaputtreglementiert wird. Frank gebührt volle Anerkennung für sein stoisch-sachliches Engagement.
Anders ausgedrückt: wenn ich da in den Gremien sitzen würde, dann wäre der Modellflug wahrscheinlich schon verboten, weil ich einen Ausraster nach dem anderen kriegen würde.

Die ganze Entwicklung ist zum grossen Teil wohl dem “Zeitgeist“ geschuldet: ein gruseliger Mix aus pseudo-Sicherheitsgeschwafel, kommerziellen Interessen und nicht zuletzt völlig hemmungsloser “Berichterstattung“ in allen möglichen Medien.

Aber auch der Modellflug trägt seinen Teil dazu bei: “einfach nur ein paar Flugmodelle fliegen“, wie Mirko richtig schreibt, war dem tollsten aller Verbände nicht cool genug, man wollte lieber ernsthaft und wichtig sein und natürlich die vielen Kopteruser als beitragszahlende Mitglieder haben.

Und so kriegen wir jetzt den Salat - mal sehen welchen.

Und im Extremfall gibt Europa das alles zurück in die Länder. Dann ist nach all dem Theater wieder dieselbe politische Darstellergruppe zuständig, die ihre Unfähigkeit bereits bewiesen hat.

Aber wir sind nicht alleine: in USA läuft dieselbe Chose, auch mit 250g als Schwelle. Und das sagt mir, dass noch mehr dahintersteckt.

Faust-in-der-Tasche-Gruss,
H.
 
Hallo hänschen

Funktionäre in die Pflicht nehmen kann man z.B. hier
Es ist nur leider so, dass es eine Milliontrillion Argumente gibt genau dort nicht hinzufahren und Fragen zu stellen. Obwohl das genau gewünscht ist.
 

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