Zunächst:
Sergej
Hallo Jurgen,
wie ich schon damals gesagt habe, mir ist schon klar was man MEINT,
aber Regelwerk darf nicht zweideutig sein.
Gruß
Sergej
Schon richtig Sergej. Wenn Du aber um Teilnehmer kämpfst, kannst Du Dir das nicht erlauben. Und die Regeln sind nicht zweideutig, sie geben nur Spielraum
.
Zu den ersten 2 Posts:
Hallo Michael, hallo Sergej
Ich hatte ja am 07.08.2014 in der WW1 Info einiges dazu geschrieben und ich will mich nicht länger als nötig mit der Antwort aufhalten. Aber auch nicht kürzer als notwendig. Etwas Text muss also sein.
In den zitierten Regeln „§3.1.2.3 Wing structure“ fehlt ganz bewusst ein entscheidender Satz: "Alle anderen Bauweisen sind nicht erlaubt, bzw. bedürfen der allgemeinen Zustimmung". Des Weiteren ist der Satz „…Foam wings can be used without any outer sheeting only”, um den es dem Sergej geht (Ich erinnere mich an unser Gespräch) bewusst so formuliert.
Diese Sätze habe ich nach langer Diskussion nicht in den Regelvorschlag hineingenommen, bzw. so formuliert weil:
- die Regeln so kurz wie möglich sein sollten
- die Regeln international akzeptiert und gewählt werden sollten
- ich davon ausgegangen bin, dass die Schalenbauweise (also leichte oder angedeutete Holzrippen mit tragender GfK/CfK- oder Sperrholz-Außenschale) in Sachen Aufwand und Gewicht nicht in Frage kommt und sich von alleine eliminiert. Wird das nur GfK als Bespannung ausgeführt, stellt sich umso mehr die Frage nach dem Sinn.
- der 3D Druck zu diesem Zeitpunkt noch kein Thema war und ich auch nach heutigem Stand in Sachen Stabilität/Gewicht/Aufwand nicht davon überzeugt bin, das es mehr als ein Versuch wird.
- man nun bei entsprechenden Nachfragen (wie eben dieser Post) die Möglichkeit hat das mal auszuprobieren.
Die Alternative wäre ja wie folgt gewesen: „Erlaubt sind ausschließlich Rippenflächen aus Holz und reine Schaumflügel.“ Dann hätte es auf den Schlag 2 bis 3 WW1 Piloten weniger gegeben. Leider sind wir nicht in der Lage, dass wir uns noch weniger Piloten leisten können. Und international einheitliche Regeln hätten wir dann auch nicht.
So gibt es die Möglichkeit etwas Neues zu testen. Man muss sich nur bewusste sein, dass je nach Ausgang des Ganzen die Regeln angepasst werden. Ggf. auch mit recht kurzer Übergangszeit.
Gemessen wird das an der (oder meiner) Idealvorstellung, das alle Piloten mit Holzfliegern unterwegs sind und daran , dass der Verlierer bei einem Crash nicht im Vorfeld feststeht. Abweichungen davon sind aus finanziellen oder zeitlichen Gründen nötig, um die Piloten zu halten.
@Michael: Das heißt: Wenn Du das ausprobieren willst, dann mach es. Solltest Du daraus eine Killer machen und damit noch mehr Flieger vom Himmel holen, als Du es eh schon machst
und immer mit heiler Haut davon kommest, dann werde ich eine entsprechende Änderung vorschlagen. Sollte sich die Variante irgendwo zwischen Holz und Schaum einfügen, dann ist es OK.
@ Sergej: Richtig, in der derzeitigen Form geben die Regeln diese Freiheit. Diese Freiheit wird bei Verdacht auf Missbrauch (Schale statt Bespannung) beschränkt und die Regeln werden für alle wie oben beschrieben angepasst. Ebenso ist es ja mit den GfK-Schaum Flächen passiert.
Im Vergleich zu dem, was ich am 07.08. als Info geschrieben habe (Kern siehe unten), sind die Regeln sehr großzügig formuliert. Ich bin mir aber sicher, wir könnten recht schnell und erfolgreich eigene nationale Regeln nach unten stehenden Eckdaten zur Wahl stellen, wenn der Bedarf besteht.
Grüsse
Axel
1.NC WW1
PS. Hier mal der Kern der Info vom 07.08.14, um zu zeigen worum es ging:
“ …blablabla … Die Frage ist nun, wie definiert man das und wo ist die Grenze. Als Beispiel mal (m)eine mögliche Sichtweise, von der ich glaube, dass sie am ehesten ein internationales Übereinkommen erzielt:
a) Holzflügel ist erwünscht und bekommt Bonuspunkte
b) Schaumflügel ohne Beplankung ist erlaubt, keine Bonuspunkte
c) GFK/CFK Flügel und GFK/CFK Beplankung sind nicht erlaubt
d) Die Rumpfbauweise wird nicht betrachtet
Zu a) Mit Holzflügel ist keine vollkommen beplankte Fläche gemeint, sondern eher die offene Rippenfläche, wobei die D-Box durchaus in Ordnung ist. Möglicherweise ist die Befürchtung der vollen Beplankung nicht nötig, da Balsa ungefährlich ist. Da dickes Sperrholz aus Gewichtsgründen kaum vorkommen wird, könnte die Regel hier evtl. vereinfacht werden.
Zu b) Gegen reine Schaumflügel hat derzeit wohl niemand etwas. Einzig Tschechien hat bezüglich EPP etwas bedenken. Nicht ganz zu Unrecht, wie ich finde.
Zu c) Hier ist eine große Lücke in den Regeln: Verbot von „EPP or similar“ sagt ja nichts zum GFK/CFK Flügel oder zur GFK/CFK Beplankung. Das die gültigen Regeln hier ausgelotet werden, ist ja nur allzu verständlich. Allerdings hat nach meiner Ansicht GFK/CFK bei einer WW1-Fläche als Außenhaut nichts zu suchen.
Zu d) Eine Einschränkung der Rumpfbauweise wäre zu viel des Guten und ist nach meiner Ansicht nicht nötig.
Nach einiger Diskussion kam in Österreich die Idee auf, nicht zu verbieten, sondern zu erlauben. Heißt: In den Regeln steht das, was erlaubt ist und nicht das, was verboten ist. Das soll verhindern, eine Lücke in den Regeln zu finden, wie beispielsweise Styropor mit GfK-Haut. …blablabla…“