5 kg-Grenze: Mit oder ohne Wasserballast?

Echt jetzt?

Echt jetzt?

Also die Frage - ich meine du kennst die Antwort bereits.;)
Du kannst das so in Dänemark, Österreich oder Schweiz machen, aber in Deutschland gilt Abflugmasse bis 5Kg.
Erinnert mich irgendwie an die Rentner, die fragten ob mit vollem oder leerem Tank gewogen wird...:D
 

onki

User
Hallo Gallier,

warum heißt es wohl Startmasse und nicht Landemasse?

Erinnert mich irgendwie an Autofirmen die Prüfstände mit der reallen Fahrsituation verwechselt haben :D.


Gruß
Onki
 
Beantworte dir deine eigenartige Frage doch einfach selbst, musst aber dein Hirn einschalten.

Wie werden diese Limit wohl die Behörden und Gerichte "anwenden" im schlimmsten Fall der Fälle.
Deine Versicherung wird dich dann wohl auch nicht mehr "kennen". (wollen)
 
Hallo Gallier,

warum heißt es wohl Startmasse und nicht Landemasse?

Gruß
Onki

Im Falle ein Behördekontrole wird bestimmt die Masse nach der Landung festgehalten, das soll nicht heißen das ich nicht mit Wasserballast und Übergewicht illegal gestartet bin...
?? Wird dann die maximale mögliche Abflugmasse in Betracht gezogen.

Gallier Asterix
 

k_wimmer

User
Genau so Leute wie dich brauchen wir um unsere Lobbyarbeit voran zu treiben !
Sorry, aber du gehörst auch zu denen die durch die Rettungsgasse rasen und dann behaupten sie dürfen das um ihren Flieger zu kriegen :D.

Such dir doch einen Verein mit einem zugelassenen Platz für >5kg so wie andere auch und verschone uns mit solchen Weisheiten.
 

S_a_S

User
hallo Asterix,

es wird wohl kaum eine Behörde prüfen, mit welcher Masse ein Wildflieger startet. Dazu sind die einfach unterbesetzt.
Flugzeugkontrollen werden noch seltener durchgeführt, als Fahrzeugkontrollen durch die Rennleitung.

Aber Du fliegst dann - wie beim frisierten Mofa - ohne passenden "Führerschein" und, viel gravierender, ohne Versicherung.

Im Falle eines Vorfalls (Beispiel Grüner Heiner) kann Dich das ruinieren, wenn die Versicherung nicht zahlt oder aus fahrlässig vorsätzlich wird.

Grüße Stefan
 
Doppelter Verstoß, Abflug über maximalgewicht und abwerfen von Gegenständen (ist Wasser ein Gegenstand).

Ironischer Gruß
Thomas

PS Etwas wissentlich falsch machen und sich im Vorhinein die Ausrede zurechtlegen.
PSS Auch ich bewege mich ab und an beim Wild- FPVfliegen am Rand der Legalität.
 

S_a_S

User
Doppelter Verstoß, Abflug über maximalgewicht und abwerfen von Gegenständen (ist Wasser ein Gegenstand).
das hab ich mich auch schon gefragt,
aber LuftVo sagt eindeutig
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

Grüße Stefan
 
Was soll das gekeife?

Was soll das gekeife?

Die Frage ist durchaus berechtigt.

Ich fliege meine 4m Alpina mit exakt 5kg, ausschließlich wild am Hang. Ich hätte liebend gern noch ein halbes Kilo oder so mehr, damit der Durchzug besser wird. Da wir aber von Versicherungen regiert werden muss ich leider auf ein besseres Flugerlebnis verzichten, und dass ohne irgendeinen logischen Grund.

Wenn der Staat willkürliche Grenzen zieht ohne Sinn und Verstand, kann man doch zumindest darüber nachdenken wo genau diese Grenze liegt, und was der maximale Spielraum ist.

Leider sind viele von uns Germanen so unglaublich vorauseilend gehorsam und obrigkeitshörig, dass schon der bloße Gedanke an Auflehnung gegen derlei Gängelung durch die Behörden bei ihnen zu Empörungsrufen inklusive persönlicher Attacken auf die Freidenker führt, garniert mit frei erfundenen Anschuldigungen (Stichwort Rettungsgasse).

Dafür gibt's doch Foren: Um Gedanken zu teilen, Fragen zu stellen und ggf. hilfreiche Antworten zu erhalten. Warum müssen sich hier immer gleich alle in die Haare kriegen nur weil jemand andere Meinungen oder Ansichten hat?

Peace

Ich
 
....durch die Rettungsgasse rasen und dann behaupten sie dürfen das um ihren Flieger zu kriegen :D.
...und verschone uns mit solchen Weisheiten.

Diese ständige "Zurechtweisung" um das eigene Selbstwertgefühl zu erhöhen werden immer mehr. Sie haben nichts mit dem Thema zu tun.

"Sir Loopalot
Was soll das gekeife?
Die Frage ist durchaus berechtigt."

Genau sehe ich das auch. Sehr guter Beitrag.
Ich persönlich wiege mein Modell nicht jedes Mal vor dem fliegen.
Und auch ein Flieger hat seine Tagesform.

@Asterix
Denk dran;
bald ist Winter...Wasser....0 grad....bist dran....dann haben sie Dich...:D
 

S_a_S

User
mit exakt 5kg, ausschließlich wild am Hang. Ich hätte liebend gern noch ein halbes Kilo oder so mehr
ich habe eine Digitalwaage, die zeigt aufs Gramm aufgelöst an.

Wenn ich da ein 1 Kilo Zuckerpaket auflege, zeigt sie mir etwa (abhängig vom Zuckerpaket) 916g an.

Wäre das die Lösung ;) ?

Wenn der Staat willkürliche Grenzen zieht
Noch bekommt niemand ein Ticket, wenn er mit 55km/h in der Stadt unterwegs ist und über google seine Positionsdaten weitergibt.
Blitzt es, geht erst mal die Diskussion über die Messtoleranzen und die Zulässigkeit der Messung an sich ("Abzocke") los.
Diese 50 km/h Grenze ist genauso "willkürlich", aber bei einem Kind, das zwischen Autos vor einem auf die Straße rennt dennoch viel zu hoch.


Grüße Stefan
 
ich habe eine Digitalwaage, die zeigt aufs Gramm aufgelöst an.

Wenn ich da ein 1 Kilo Zuckerpaket auflege, zeigt sie mir etwa (abhängig vom Zuckerpaket) 916g an.

Wäre das die Lösung ;) ?


Noch bekommt niemand ein Ticket, wenn er mit 55km/h in der Stadt unterwegs ist und über google seine Positionsdaten weitergibt.
Blitzt es, geht erst mal die Diskussion über die Messtoleranzen und die Zulässigkeit der Messung an sich ("Abzocke") los.
Diese 50 km/h Grenze ist genauso "willkürlich", aber bei einem Kind, das zwischen Autos vor einem auf die Straße rennt dennoch viel zu hoch.


Grüße Stefan

Sorry, wenn du eine nicht kalibrierte Chinawaage verwendest...
Da gibt es 3 Möglichkeiten, herausfinden ob Unwissenheit dich doch vor Strafe schützt, eine bessere Waage besorgen oder eben nur Modelle bis 4 Kg (auf deiner Waage) zum Einsatz bringen.

Wie du letztlich sicherstellst dass das Modell die richtigen Parameter hat ist egal - trotzdem bist du in der Pflicht.
 
Hallo Gallier,

auf deutschen Autobahnen kannst Du mit großer Wahrscheinlichkeit straffrei schneller fahren, als erlaubt. Wenn dann doch mal kontrolliert wird oder was passiert, bist Du halt dran.
Genauso wird es bei Überschreiten der 5 kg Grenze sein. Vor dem Start wird keiner kontrollieren können und selbst wenn: Du warst ja noch nicht in der Luft, hast also noch nichts böses getan. Nach der Landung bist Du wieder im Limit, es sei denn jemand kontrolliert den Flieger ganz genau und entdeckt die Vorrichtung zur Aufnahme von Wasserbalast, dann bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Nachweispflicht, diese Vorrichtung nicht benutzt zu haben. Im Schadensfall sowieso.
Das Risiko erwischt zu werden ist gering, das Risiko im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dazustehen dagegen hoch.

Grüße, Nick
 

S_a_S

User
Sorry, wenn du eine nicht kalibrierte Chinawaage verwendest...
Martin,
böse Unterstellung. Nix China.

Das ist eine digitale Soehnle mit LEDs (bevor Soehnle zu Leifheit kam) und sie wurde vor Jahren kalibriert (weil sie vorher auch falsch angezeigt hatte).

Aber nie geeicht. *)

Wäre ohnehin nicht geeignet, da sie nur bis 2kg anzeigt, also Flächen, Rumpf, Leitwerke und Wasser separat gewogen werden müssten.
Aber im Prinzip gut als "Beweismittel" auf der grünen Wiese, weil die Kontrolleure (falls es sie denn gäbe) vermutlich auch keine geeichte Waage dabei hätten.

Nur dürfen/können die Dich und den Flieger dann bis zur Feststellung amtlicher Daten erstmal in Verwahrung nehmen. Und im entsprechenden Schadensfall tun sie es sicher.

Deshalb der ";)"

Grüße Stefan

*) Eine geeichte Waage muss auch nicht zwingend kalibriert worden sein. Und durch das Wissen der Abweichung ist die falsch anzeigende Waage auch kalibriert. Aber nicht justiert.
 
Merkt hier eigentlich noch jemand was?
Wie sind denn einige Kollegen so drauf? Im Mittelalter hättet ihr euch bestimmt freiwillig für den Scheiterhaufen gemeldet. Was?
Dieser Hörigkeitswahn ist doch nicht mehr normal. Dass wir die Vorschriften einhalten, ist doch okay. Aber dass wir jetzt vielleicht noch amtlich geeichte Waagen anschaffen sollten, um nicht den Knast zu riskieren, ist doch echt ein wenig zu weit geschossen!!! Um es mal nett auszudrücken...

Gruß Mirko
 
Hallo Gallier,

...Nach der Landung bist Du wieder im Limit, es sei denn jemand kontrolliert den Flieger ganz genau und entdeckt die Vorrichtung zur Aufnahme von Wasserbalast, dann bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Nachweispflicht, diese Vorrichtung nicht benutzt zu haben. Im Schadensfall sowieso.
Das Risiko erwischt zu werden ist gering, das Risiko im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dazustehen dagegen hoch.

Grüße, Nick

Hei Nick,

So verstehe ich dich/das.
Um Ärger zu entgehen sollte in einem Gebiet mit 5kgr Grenze der Ballastbehälter (zB. Im Rumpf) entfernt werden falls der Flieger mit gefülltem Behälter über die 5kgr wiegen würde.
Und wie könnte das gehandhabt werden mit zB. festeingebauten Behälter im Flügel ? Entleerungsventil ausbauen/abklemmen?

Gruß aus dem schönen Elsass

Asterix
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Einfacher: Entfernbares Anschlusskabel zum Empfänger, oder Verlängerungskabel. So dass ohne das Teil ein Anschluss und damit Verwendung unmöglich ist. Damit ist die Ballasteinrichtung erkennbar und sicher stillgelegt, ohne dass man ewig viel ausbauen und fummeln muss.
 
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