fallschirmjuergen
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Liebe Modell-Springer bzw. deren Piloten,
gem. § 13 Abs.1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen verboten. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 Luftverkehrs-Gesetz (LuftVG) sind Flugmodelle Luftfahrzeuge.
Das heißt, ich darf aus einem Flugmodell keine Gegenstände oder sonstigen Stoffe abwerfen.
Für mich als jemand, der gern ins Modell-Fallschirmspringen einsteigen möchte, klingt das erstmal nicht gut.
Aber wie verhält es sich wirklich mit dem Modell-Fallschirmspringen? Braucht man auf einem Modellflugplatz eine separate Genehmigung für's Absetzen von Springern? Falls nein - gibt es irgendwas schriftliches, worauf man sich berufen kann, falls jemand "dumme" Fragen stellt?
Mit Holm- & Rippenbruch und Blue Skies,
Jürgen
gem. § 13 Abs.1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen verboten. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 Luftverkehrs-Gesetz (LuftVG) sind Flugmodelle Luftfahrzeuge.
Das heißt, ich darf aus einem Flugmodell keine Gegenstände oder sonstigen Stoffe abwerfen.
Für mich als jemand, der gern ins Modell-Fallschirmspringen einsteigen möchte, klingt das erstmal nicht gut.
Aber wie verhält es sich wirklich mit dem Modell-Fallschirmspringen? Braucht man auf einem Modellflugplatz eine separate Genehmigung für's Absetzen von Springern? Falls nein - gibt es irgendwas schriftliches, worauf man sich berufen kann, falls jemand "dumme" Fragen stellt?
Mit Holm- & Rippenbruch und Blue Skies,
Jürgen