Petition "Modellflug auf Flugplätzen"

PETITIONSTEXT ORIGINAL

PETITIONSTEXT ORIGINAL

Das hätte ich auch früher schreiben können, ich doof.

Der Originaltext ist etwas zerrissen worden, ich werde eine Richtigstellung anregen.

PETITIONSTEXT ORIGINAL

Anliegen:
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des §16 LuftVO beschließen, um Modellflug auf Flugplätzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung grundsätzlich zu erlauben. Hierunter sollen auch Drachen, Schirmdrachen und alle Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5 kg fallen. Bei einem Abstand von weniger als 1,5 km zu Ortschaften, sollen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb zustimmungsfrei sein.

Begründung:
Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf in Deutschland grundsätzlich keiner Erlaubnis. Für viele Flugsportvereine ist der Modellflug die Basis einer erfolgreichen Jugendarbeit.

Weiterhin wird Modellflug auf Flugplätzen, auch durch die Mitglieder der ansässigen Vereine betrieben.
Aufgrund der aktuellen Regelung dürfen weder Kinderdrachen, Ballone noch Modellflugspielzeuge auf (Segel)Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten, benutzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt.

Mit dem §16 LuftVO ist Modellflug auf Flugplätzen generell erlaubnis-/beantragungspflichtig. Die Erlaubnis/Zustimmung der Luftfahrtbehörde ist gebührenpflichtig und zieht weitere, erhebliche Kosten für Gutachten und pauschale Naturschutzausgleichszahlungen nach sich.

Das jetzige Verfahren ist bürokratisch, teuer und hat keinen erkennbaren Nutzen. Es ist nicht artikuliert, warum der Flugbetrieb langfristig und aus der Entfernung von einer Behörde begutachtet werden soll, wenn diese Beurteilung auch aktuell und vor Ort von der jeweiligen Luftaufsicht oder der Flugleitung vorgenommen und so schnell aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Die Luftaufsichtsstelle oder die Flugleitung vor Ort kann den Flugbetrieb überschauen und hat somit Überblick über das Gelände. In dieser Funktion kann vor Ort entschieden werden, Modellflug zu gestatten oder zu untersagen. Mit der angeregten Änderung können auch gefährdende Handlungen, z. B. Drachen im Endanflug, untersagt werden.

Außerhalb der Betriebszeit (wenn der Flugplatz wieder eine Wiese ist) soll auf Flugplätzen die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist.

Weitere Anregungen:
Das Verbot vom Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen erscheint in diesem Zusammenhang auch überzogen und sollte auf 1,5 km begrenzt und mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung erlaubt werden.
 

dreischarpflug

User gesperrt
Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass Modellflug auf und neben Flugplätzen genehmigungspflichtig sein sollte. Und auch wenn andere Leute meinen, dass der Sicherheitsgedanke immer nur vorgeschobenes Argument ist, so denke ich trotzdem, dass dies relevant ist. Alle Bestimmungen in UNSERER Aufstiegserlaubnis sind nachvollziehbar, begründet und akzeptabel. Und sie dienen nur einem Zweck, sie sollen verhindern, dass Menschen oder Sachen zu Schaden kommen. Diesem Ziel sollten wir ALLE anderen Befindlichkeiten unterordnen.

@ Fliegerassel,

du hast es leider immer noch nicht verstanden. Deshalb hier nochmal ausführlich:


Regelung bisher:

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung fliegen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und die manntragenden Flieger nicht gestört werden. Dies entscheidet ein FLUGLEITER, also die Person, die auch die Starts und Landungen der großen Flieger koordiniert und dazu in der Lage sein sollte.

Regelung neu:

Modellflieger muß Aufstiegserlaubnis für Flugplatz beantragen. Folge: hohe Kosten wie bereits dargestellt, lange Wartezeit für Genehmigungsverfahren hohe juristische Hürden.
Wenn die Erlaubnis dann erteilt ist, passiert exakt das gleiche wie bei der bisherigen Regelung!!!!!!!!!

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung....... siehe oben!!!!

Was bitte soll denn der Bürokrat machen, damit es MIT einer Genehmigung noch sicherer läuft??? Das ist doch absurd!


Tut mir leid, wenn ich hier etwas grob werde, aber sowas läßt bei mir den Blutdruck explodieren.


Mfg
 
Na du könntest mal ruhig bleiben und vor allem immer die ganzen und nicht nur die halben Tatsachen wiedergeben. Denn Fakt ist, dass nach der alten Regelung Modellflug auf Flugplätzen für Verbrennermodelle und über 5 Kg ebenfalls genehmigungspflichtig gewesen ist. Das verschweigst du mal eben in deinen Ausführungen. Im Interesse einer sachlichen und vor allem objektiven Diskussion ist das jedoch nicht.

Und genau deshalb habe ich meine oben zu lesenden klaren Fragen formuliert. Bevor du jetzt also wieder zum Vulkan wirst, lies dir die Fragen doch wenigstens mal durch und versuche sie zu beantworten.

Zu deiner Frage, was der Bürokrat tun soll:
Der kann die Genehmigung erteilen, wenn unter anderem der Gutachter festgelegt hat, welche konkreten Maßnahmen zur Gewährleistung der Flugsicherheit ergriffen werden müssen. Diese finden sich doch dann in der Genehmigung wieder. Und dann ist diese Aufstiegserlaubnis ein wunderbarer "Leitfaden" für den Modellflieger sowie den Flugleiter und alle sonstigen am Modellflug beteiligten Personen. Das hört sich jetzt vielleicht doof an. Aber ich habe unseren Vereinsmitgliedern jahrelang die Aufstiegserlaubnis zitiert, bis auch der Letzte begriffen hat, wie der Flugbetrieb auf unserem Platz sicher und regelkonform gestaltet werden kann/muss.

Und von all dem unabhängig kannst du mir doch meine Meinung lassen. Wenn du schlüssige Argumente dagegen bringst, werde ich sie vielleicht auch ändern. Aber dazu müsstest du oder andere mich schon ÜBERZEUGEN.

Mirko
 
Fakt ist

Fakt ist

Hi Assel,

das ist nicht richtig:

Denn Fakt ist, dass nach der alten Regelung Modellflug auf Flugplätzen für Verbrennermodelle und über 5 Kg ebenfalls genehmigungspflichtig gewesen ist.

Früher (ganz früher) waren 3 km Abstand zu geschlossenen Ortschaften (nicht einzelne Häuser), 5 kg Grenze, Zustimmung Grundstückseigentümer, zum genehmigungsfreien Verbrennerflug erforderlich (glaub mir, ich habe selbst einen Platz zugelassen und war 10 Jahre Vorsitzender). Dann wurde auf 1,5 km verkürzt. An den 5 kg will ich gar nichts geändert haben (siehe Petitionstext oben).

Guck mal hier:
http://daec.de/
Die Idee kann so schlecht nicht sein, ich hab noch nicht mal um Unterstützung gebeten.

Der kann die Genehmigung erteilen, wenn unter anderem der Gutachter festgelegt hat, welche konkreten Maßnahmen zur Gewährleistung der Flugsicherheit ergriffen werden müssen. Diese finden sich doch dann in der Genehmigung wieder. Und dann ist diese Aufstiegserlaubnis ein wunderbarer "Leitfaden" für den Modellflieger sowie den Flugleiter und alle sonstigen am Modellflug beteiligten Personen. Das hört sich jetzt vielleicht doof an.

Das angebliche "Gefährdungspotenzial" (vgl. Einmischpotenzial von Behörden) wird bekanntlich an der Abflugmasse (5 kg) festgemacht, überall in Deutschland, nur nicht auf Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeit. Warum ist das plötzlich von der Lokation abhängig?

Aber ich habe unseren Vereinsmitgliedern jahrelang die Aufstiegserlaubnis zitiert, bis auch der Letzte begriffen hat, wie der Flugbetrieb auf unserem Platz sicher und regelkonform gestaltet werden kann/muss.

Das lasse ich jetzt mal selbstredend so im Raum stehen, gelle.
 
Hallo Mirko,
je nach Bundesland wurde das bisher anders praktiziert, die einen verlangten in einem recht einfachen Verfahren eine Genehmigung für Modellflugbetrieb, die anderen nicht.
Der § 16 war hier unpräzise und auslegbar formuliert.

Das Bürokratiefass zur Genehmigung das heute auf gemacht wird hat damit aber nichts mehr zu tun, das übersteigt jeden vernünftigen Rahmen. Und dies wird nicht etwa als Folge vom § 16 grundsätzlich verlangt, sondern die Länderbehörden die ALLEINE für die Ausführung des § 16 bzw des Luftrechts verantwortlich sind satteln hier immer weiter auf und nutzen den jetzt neu gegebenen Spielraum, uferlos aus.
Helfen kann hier nur eine erneute Umformulierung oder der Erlass von Ausführungsbestimmungen des Bundes als Ergänzung zum § 16 Beides kann der Petitionsauschuss veranlassen.

Was du in Bezug auf die AE als Anleitung für einen regulären geordneten Betrieb geschrieben hast ist für Modellfluggelände perfekt.

Aber auf Manntragenden Plätzen hast du viel großzügigere Platzverhältnisse, diese ermöglichen meistenteils Sicherheitsabstände die eine Sicherheitseinrichtung (Zaun)gegen Start u Landeunfälle unnötig machen.

Weiter hast du eine Flugleitung die sehr genau und mit dem Flugsprechfunkgerät in der Hand auch den stattfindenden Modellflugbetrieb überwacht. Viel besser, als dies auf Modellflugplätzen üblicherweise geschieht.

Insofern hat dein etwas frustrierter Vorredner also den Nagel genau auf den Kopf getroffen.

Gruß
Eberhard

Hallo Jo,
ich hab den DAeC angerufen..;) Mann muss doch nicht alles alleine machen... Gemeinsam gehts viel besser.
 
Warum das Gefährdungspotential eines Flugmodells von der Location abhängig ist? Die Frage kann sich doch wohl jeder selbst beantworten. Oder?

Aber meine zentrale Frage hat bis jetzt noch niemand auch nur im Ansatz beantwortet. Warum soll ein Segel- oder Elektromodell (<5 Kg) auf einem Flugplatz ohne Genehmigung fliegen dürfen und das schwerere bzw. verbrennergetriebene Modell eben nicht? Wo ist hier der Unterschied zwischen diesen Modellkategorien? Und dabei rede ich schon vom Gefährdungspotential, welches im Übrigen real vorhanden ist und daher nicht in "" gesetzt werden muss.

Bite beantwortet mir doch mal diese einfache Frage, ohne mit "ganz alten Regelungen" zu argumentieren. Das lenkt doch nur ab.

Gruß Mirko
 
Weil das Luftrecht gravierende Unterschiede macht.
Schon durch die Fibrationsbelastung hat der Verbrenner ein höheres Gefährdungspotential.
Ansonsten eine rethorische Frage. Siehe mein Beitrag oben der dir entgangen zu sein scheint.
Vom §16 ist jeglicher Modellflug auf Flugplätzen erst mal untersagt.
 

OSZ

User
Hallo zusammen,

mit großem Interesse habe ich alle Beiträge zu dieser "sinnlosen Neuregelung" gelesen. Wenn man hier verfolgt was am grünen Tisch wiedereinmal ausgebrütet wurde, können sich einem nur alle Nackenhaare sträuben und sämtliche Blutgefäße platzen. Ich selber fliege neben Fläche und Heli auch noch Raketenmodelle, und betreibe dies auch wettbewerbsmäßig. Auch wir haben speziell bei unseren Flugtagen alle derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Ich finde diese auch, speziell aus dem Sicherheitsaspekt herraus, i.O. und aktzepabel.

Prinzipiell spräche ja nichts gegen eine formelle Genehmigung durch das jeweilige Regierungspräsidium, wenn diese nicht automatisch mit einer entsprechenden überzogenen Kostennote, und was weitaus schlimmer ist, mit jährlichen Folgekosten verbunden wäre. Hier wäre doch auch mal zu prüfen (z.B. durch DAEC oder DMFV) ob so eine Abgabe überhaupt zweimal zulässig ist.

Was ich nun nicht mehr verstehe, ist die Tatsache dass ich auf einem zugelassenen Sportflugplatz mit Genehmigung des Flugleiters nicht mehr fliegen darf. Entferne ich mich aber 1,5km, habe die Einwilligung des Grundstückeigentümers und befinde mich dann auch noch im zugelassenen Luftraum, so ist es zulässig ??????

In diesem Sinne sollte diese Petition von allen unterschrieben werden, egal ob Modell oder Manntragend.
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Also "Sowohlalsauchflieger" mal ein paar Worte von mir zu dem Thema

Zuersteinmal: Die Petition hab ich natürlich auch schon Mitgezeichnet, vielen Dank an den Initiator.

Jetzt mal zum Thema "wen betrifft das". Ich bin schon auf vielen Segelflugplätzen gewesen, aber hab eigentlich noch keinen kennengelernt, auf dem nicht (vor oder nach Flugbetrieb) einige Vereinsmittglieder richtig Spaß dabei hatten kurz noch 1 oder 2 Flüge mit dem Modell zu machen. Bei uns im Verein sind wir 50 Mitglieder, davon fliegen inzwischen etwa 10 auch Modell, das sind immerhin 20%. Sehr viele Segelflieger haben in der Jugend mit Modellflug angefangen. Der Modellflug leistet also hier gründliche "Jugendarbeit" auch für den Segelflug. Eine möglichkeit, auch auf dem Flugplatz zu fliegen bringt also eine deutliche vereinfachung für diese Modellflugkollegen, beiden Hobbys nachzugehen und so für den Modellflug nicht "verlorenzugehen"

Zum Thema Sicherheit:
Die bisherige Regelugn war ja, der Flugleiter muß den Flug genemigen. Der Flugleiter auf einem Segelflugplatz hat Funkverbindung zu den Flugzeugen in der Luft, und weiß vor allem sehr genau, wer gerade in der Luft ist bzw beobachtet den Luftraum um den Flugplatz genau um unangemeldete "Fremdankömmlinge" zu entdecken. Er ist also durchaus (meiner Meinung nach als Einziger) in der Lage, festzustellen ob Modellflug gerade ohne Schwierigkeiten durchführbar ist. Diese Sicherheitsstufe ist wichtig und ja auch im aktuellen Gesetz mit verankert. Denn wenn Gefahr besteht, daß sich Modell und Groß in die quere kommen, wird jeder Flugleiter den Modellflug untersagen.

Die Aktuelle Verschärfung zieht auf eine Begutachtung des Platzes ab, was soll da begutachtet werden?

Gefährdung?
Wo 2t schwere Motorflugzeuge (relativ) gefahrlos für die allgemeinheit Fliegen können ist ein 5kg Modellflieger auch kein Problem (Die Gefährdung des Motorflugzeugs durch das Modell wird ja vom Flugleiter ausgeschlossen)

Umweltschaden?
Was unterscheidet hier ein Modellflugzeug von einem echten? Ich sag mal ganz grob, je größer, je schlimmer und der Umweltschaden durch die großen ist ja schon bei der Zulassung des Flugplatzes bewertet und für vertretbar bewertet worden.

Also alles in allem mal wieder nur ein weiterer Schritt in Richtung Überregulierung und ausschalten des gesunden Menschenverstandes.
 
Georg Funk schrieb:
Der Flugleiter auf einem Segelflugplatz hat Funkverbindung zu den Flugzeugen in der Luft, und weiß vor allem sehr genau, wer gerade in der Luft ist bzw beobachtet den Luftraum um den Flugplatz genau um unangemeldete "Fremdankömmlinge" zu entdecken.


Den Funkkontakt hat er aber mit den Modellflieger nicht.
Und weiss auch nicht unbedingt genau was gerade in der Luft ist.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Le concombre masqué schrieb:
Den Funkkontakt hat er aber mit den Modellflieger nicht.
Und weiss auch nicht unbedingt genau was gerade in der Luft ist.
Doch, weiß er, weil er auch mit den Modellfliegern in Funkkontakt ist - wie sollten die sich denn sonst die Starterlaubnis von ihm holen - reitender Bote? ;)

Der Kontakt der Modellflieger benötigt dazu ein Sprechfunkzeugnis.
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Auf kleineren (und das ist meistens so) hat der Flugleiter zum Modellflugpiloten direkten Sprechkontakt, soll heißen, der Modellflieger ist so nahe am Flugleiter, daß dieser einfach, rufen kann: außerplanmäßige Landung in xx Min. sofort runter/ oder z.B. sofort in den Flugraum nördlich des Platzes. Dazu braucht dann keiner ein Sprechfunkzeugniss.

Die von Konrad beschriebene Methode ist aber auch sehr gebräuchlich (gewesen).
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Eric

Beides ist möglich, sowohl Funkkontakt als auch Rufkontakt.

Ich unterschreibe jetzt. Du dürftest in Deiner Meinungsfindung inzwischen auch soweit sein, oder?
 

Harry342

User
Hallo!!!

Ich möchte an dieser Stelle mal darauf aufmerksam machen, dass ich in Zukunft Beiträge die, provokativ, einfach nur dumm oder von Interessenlosigkeit nur so strotzen, sofort löschen werde.

Gruß Harald
 
Claus Eckert schrieb:
Hallo Eric

Beides ist möglich, sowohl Funkkontakt als auch Rufkontakt.

Ich unterschreibe jetzt. Du dürftest in Deiner Meinungsfindung inzwischen auch soweit sein, oder?


mmmhh


ich weiss nicht, einerseits mag ich diese ganzen "Verbote" die der Staat einem aufliegt gar nicht.

Anderseits habe ich auch nicht alle Elemente in der Hand warum das Gesetz geändert wurde.Hier haben sich ja nur direkt oder indirekte betroffene Modellbauer geäussert, ist ja auch legitim.

Ich möchte aber gerne wissen warum und aus welchem Grund dieses Gesetz geändert wurde, und das konnte mir bisher keiner erklären.

Solche Pauschalaussagen wie " Die Bürokratie hat Schuld, die kennen sich eh nicht aus" kann ich ja nur einordnen wenn ich auch die Argumente der Gegenseite kenne, und die fehlen nun mal hier.

Vielleicht hat das Ganze ja auch einen sehr guten Grund, den der Modellflieger einfach übersieht weil er sich direkt in seinem Freiraum angegriffen fühlt.
 
Flugplatzgegner unter uns

Flugplatzgegner unter uns

Hallo und guten morgen!

Manche hier argumentieren eher wie Flugplatzgegner.
Was wollt ihr?
Noch mehr Bürokratie?
Absolute Sicherheit?

Ich stehe hinter der folgenden Aussage:
Absurde Regelungen und ausufernde Bürokratie bedrohen den Luftsport in Deutschland. Das Land, in dem Otto Lilienthal die Grundlagen des modernen Luftverkehrs erforscht hat, macht es seinen Bürgern immer schwerer, Luftsport zu betreiben.


Da melden sich selbsternannte Experten zum Thema Luftraum, Vereinsblockwarte, Funker mit der Forderung nach Spechfunkzeugnis, Reichsbedenkenträger, Psychologen (Ego-Thema), Flugplätze (kontrolliert/unkontrolliert), Mauerwiederaufbauer, Rechtschreibfehlerkorrigierer, InFRAnachtsrumdüser, Partikularinteressenschützer, Sicherheitsfaktorparanoiker, Betroffenenzähler, Formulierungszerreder, Parkplatzwächter, Nullerfolgprognostizierer, Gefahrenpotentialverteidiger, Aufstiegserlaubnisundbürokratiebefürworter, Wiesenundf3akenner, 5kggewichtheber, Kinderhasser, Aufstiegserlaubniszitierer, usw.

Darüber hinaus noch Menschen, die mit der komplexen Gesetzeslage überfordert sind, für die habe ich allerdings volles Verständnis.

Sorry, es mag arrogant wirken, aber ich kann den Kollegen "peter hegemann" verstehen. Mittlerweile bin ich auch eher amüsiert von Beiträgen die von himmelschreiender Ahnungslosigkeit geprägt sind und sich damit selbst disqualifizieren.

Ich frage mich, warum es Menschen gibt, die in völliger Unkenntnis der Sachlage einfach Behauptungen aufstellen und diese dann als "Fakt" verkaufen.

Bei Fachfragen stehe ich gern zur Verfügung skype: jozwei

Überlegt euch, auf welcher Seite ihr steht.
Like it or change it, unterschreibt oder nicht, basta!
 
cumulonimbus schrieb:
Hallo und guten morgen!



Da melden sich selbsternannte Experten zum Thema Luftraum, Vereinsblockwarte, Funker mit der Forderung nach Spechfunkzeugnis, Reichsbedenkenträger, Psychologen (Ego-Thema), Flugplätze (kontrolliert/unkontrolliert), Mauerwiederaufbauer, Rechtschreibfehlerkorrigierer, InFRAnachtsrumdüser, Partikularinteressenschützer, Sicherheitsfaktorparanoiker, Betroffenenzähler, Formulierungszerreder, Parkplatzwächter, Nullerfolgprognostizierer, Gefahrenpotentialverteidiger, Aufstiegserlaubnisundbürokratiebefürworter, Wiesenundf3akenner, 5kggewichtheber, Kinderhasser, Aufstiegserlaubniszitierer, usw.



Bei Fachfragen stehe ich gern zur Verfügung skype: jozwei

Überlegt euch, auf welcher Seite ihr steht.
Like it or change it, unterschreibt oder nicht, basta!


Meinst Du wirklich, dass Du mit dieser Antwort, in der Du jeden, der sich hier geäussert hat, angreifst und beleidigst, mehr Zustimmung findest.

Ich habe (und werde) nicht unterschreiben, da ich davon ausgehe, dass der Petitionsausschuss sehr genau den Wortlaut einer Petition prüft.

Eine Petition sollte daher nicht von jemandem geschrieben werden, der sich (nach eigener Aussage) sehr viel Mühe gegeben hat, sondern von einem unserer Verbände, die sich auskennen, im Parlament Gehör finden und über einen entsprechenden Rechtsbeistand verfügen.

Dann unterschreibe ich auch !
 
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