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Thema: DA und ZG Motoren 5 Jahres Garantie bei Verkauf nicht übertragbar !

  1. #1
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    Standard DA und ZG Motoren 5 Jahres Garantie bei Verkauf nicht übertragbar !

    Hallo,

    da ich gerade auf der Suche nach einem DA85 bin, habe ich auch mal auf der Page von TC vorbei geschaut.
    Und musste mit Entsetzten feststellen, dass die Garantieansprüche für die Extra Garantie (5Jahre) von TC NICHT auf 2. und 3. etc... Käufer übertragbar sind.
    D.h. wenn man einen gebrauchten DA100 kauft hat man nur noch die normale Hersteller Garantie.

    Hat im Forum damit schon mal jemand Erfahrung gemacht ?

    http://www.toni-clark.com/deutsch/motoren/garantie.htm

    gruss
    sam
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  2. #2
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    Standard

    Die Klausel ist rechtswidrig und läßt sich bei Bedarf auch einklagen bzw. abmahnen.
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  3. #3
    Vereinsmitglied Avatar von f3d
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    Standard Garantie

    Die ganze Garantie von TC ist sowieso mehr als fragwürdig.

    Im Falle des Falles habe ich mit TC mehr als schlechte Erfahrungen gemacht.
    Nur Ausreden und pla ,pla , pla.

    Das beste ist in Amerika kaufen und Geld sparen und auf TC schei....

    MFG Michael
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  4. #4

    Standard Garantie, Service

    Hallo Michael,

    ob TC oder Gerd R. im Garantiefall daran festhalten weiß ich nicht, fakt ist das hier ein TOP Service geboten wird. Von Bla, Bla habe ich hier noch nichts gemerkt. Im gegenteil, Gerd Reinsch ist hier jederzeit hilfsbereit. Und die Preise für Servicearbeiten sind schon fast peinlich gering.

    Ich habe nur Positive Erfahrung mit T.C und G.R gemacht.

    Gruss

    Michael
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  5. #5
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    Standard

    Hallo

    Bin zwar kein Anwalt oder so, aber da ist in meinen Augen nichts Rechtswidrig.

    Der Hersteller ist laut Gesetz zu 2 Jahren Garantie verpflichtet, aber nach dem die weiteren 3 Jahre ein freiwilliger Zusatz ist, kann doch die Firma Practical Scale auch bestimmen unter welchen Vorraussetzungen diese gilt.

    Also zusammendfassend denke ich ist es so: Wenn du einen halbes Jahr alten ZG kaufst und ein Defekt vorliegt ist die Firma verpflichtet die gesetzliche Garantie zu leisten. Was nach den 2 Jahren passiert gilt halt nur zu den Bedingungen von Toni Clark.

    Sollte die Gesetzeslage anders sein, laß ich mich gerne eines besseren belehren.

    Gruß Andreas
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  6. #6
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    Standard

    Hallo,

    was ist denn mit denn mit den DA Motoren, die von Firmen vertrieben werden die TC beliefert ?? Da gib´s auch 5 Jahre Garantie !

    Also auch, wenn ich bei Fa. XYZ einen DA kaufe und der Motor eine TC Seriennummer hat, gibs 5 Jahre Garantie !

    Aber wie schon Michael geschrieben, es gibt schon hin und wieder mal viel bla bla bla, wenn´s um Garantieleistungen geht, denn wir sind ja alle doof und machen nur Bediehnugsfehler etc. etc.

    Anderseits, werden Reparaturen wirklich promt und technisch korrekt,so wie auch Kostengünstig erledigt !

    Grüße
    Ben
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  7. #7
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    Standard

    Vorsicht ihr verwechselt schon wieder Garantie mit gesetzlicher Gewährleistung!
    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung!

    2 Jahre Gewährleistung auf Neuwaren schreibt der Gesetzgeber vor. Davon unberührt bleibt eine herstellerseitige Garantie!

    Die Gewährleistung soll nur gewähren, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt Sachmangelfrei war. Das bedeutet aber, wenn eurer Motor kaputt geht, müsst ihr nachweisen, dass zum Kaufzeitpunkt diese Mangel schon vorhanden war. Könnt ihr das nicht, dann habt ihr auch kein Anspruch.
    In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung greift aber eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss nachweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht vorhanden war.

    Eine Garantie ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers bzw. Herstellers. Er kann auch seine Bedingungen uneingeschränkt festlegen. Das wiederum bedeutet, dass die nicht Übertragbarkeit auf Nachbesitzer rechtens ist und dahingehend Toni Clark durchaus eine Garantieleistung ablehnen darf.
    Er kann zum Beispiel auch in seinen Garantiebedingungen festlegen, dass der Motor bei Nichtbenutzung generell in Blattgold eingewickelt sein muss, sonst gibt es keine Garantieleistung...

    Grüße
    Robert
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  8. #8
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    Mir scheint,
    daß das einzige Argument für den Preis, den TC für die
    DAs fordert, die 5-jährige Garantie und der zumindest von
    einigen bestätigte gute Service ist.

    Auf alle DAs, die nicht durch TCs Hände laufen (dabei wird natürlich die Ser.No erfasst), werden diese 5 Jahre nicht gewährt. Sonst könnte ja jeder
    einen DA in US kaufen und im Falle dem Toni hinschicken. Warum aber auch
    gebraucht erworbene DAs ausgeschlossen sind, macht von daher keinen Sinn.
    Oder man kauft dann lieber gleich einen Neuen (bei TC).
    Wenn er wirklich zu seinen Aussagen steht, sollte er dieses Gebahren besser
    sein lassen.

    Mich würde mal interessieren, ob TC wirklich bei einem Garantiefall nach 4,5 Jahren zu seinem Wort steht. Bei den drei Wes ist es ja oftmals der ach so dumme "Endverbraucher" der an allem Schuld ist. Kommt der Motor zurück, stellt man fest, hier was getauscht, da was geöffnet gewesen, aber der Prüfbericht sagt: "Kein Fehler festgestellt, Motor läuft fehlerfrei...."
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  9. #9
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    Zitat Zitat von gexx
    Eine Garantie ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers bzw. Herstellers.
    Mitnichten! Eine Garantie bietet dem Vertragspartner einen vertraglichen Anspruch und hat deshalb gerade nichts mit Kulanz zu tun. Anders als die gesetzliche Gewährleistung unterliegt der Garantieanspruch jedoch (soweit er über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinausgeht) als vertraglicher Anspruch der totalen Parteiautonomie der Vertragspartner, ist also frei verhandelbar.

    Gruss
    JC
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  10. #10
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    Standard

    Natürlich ist die Garantie ein vertraglicher Anspruch. Aber nur, wenn der Händler auch eine gibt und dazu ist er nicht gezwungen. Es ist seine Kulanz überhaupt eine Garantie zu geben...und das aber nur nach seinen Bedingungen...

    Grüße
    Robert
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  11. #11
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    Standard

    Nein, Du vermischst hier Kraut mit Rüben.

    Eine Garantie wird vertraglich vereinbart. Du hast also die Möglichkeit mit dem Händler vor Vertragsschluss Deinen Garantieanspruch auszuhandeln. Die künftigen Vertragspartner haben aus rechtlicher Sicht die gleiche Verhandlungsmacht. Ganz einfach ausgedrückt: Wenn Dir der Garantieanspruch nicht passt, kaufst Du eben woanders.

    Die Kulanz kommt erst nach Vertragsschluss zum tragen. Hier kann der Verkäufer über seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und die vertraglichen Garantieansprüche hinaus aus Kulanz leisten.

    Im Gegensatz zu Garantieansprüchen sind Kulanzansprüche nicht einklagbar. Daher sind die beiden Begriffe nicht miteinander zu verwechseln.

    Eine andere Frage ist dann vielleicht noch, ob ein Verkäufer beim Vorliegen eines Mangels aus "Kulanz" ein Garantieversprechen abgeben kann, welches diesen rechtlich verpflichtet. Diesfalls liegt m.E. ein nachträglich vereinbartes vertragliches Garantieversprechen vor, welches wiederum einklagbar ist.

    Gruss
    JC

    Zitat Zitat von gexx
    Natürlich ist die Garantie ein vertraglicher Anspruch. Aber nur, wenn der Händler auch eine gibt und dazu ist er nicht gezwungen. Es ist seine Kulanz überhaupt eine Garantie zu geben...und das aber nur nach seinen Bedingungen...

    Grüße
    Robert
    Geändert von Gast_2482 (13.05.2008 um 16:00 Uhr)
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  12. #12
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    Ja du hast recht, meine "Kulanz"-Definition ist etwas daneben. Es sollte nur klarstellen, dass dem Hersteller es frei steht, überhaupt eine Garantie anzubieten. Es wird weder vom Gesetzgeber, noch jemand anderem dazu gezwungen. Wenn er dann allerdings eine Garantie gibt, muss er sich klar an die Bedingungen halten. Das ist richtig...

    Aber am Beispiel von TC ist die Nichtübertragbarkeit eine klare Bedingung, die eindeutig rechtens ist.

    Grüße
    Robert
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  13. #13
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    vielen Dank an alle, d.h. für mich wer nicht teuer mit viel Garantie neu kaufen will in D, sollte in USA neu kaufen, da TC & Co. noch nicht zum fairen Dollar Kurs anbieten und derzeit wohl guten Reibach machen, aber das ist ein anderes Thema.

    gruss
    sam
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  14. #14
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    Wobei man noch sagen muss, dass bei TC alle Motoren geöffnet und geprüft werden. Das muss sich natürlich auch im Preis wiederfinden und in den USA wird das sicherlich nicht gemacht...

    Grüße
    Robert
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  15. #15

    Standard

    Zitat Zitat von gexx
    Wobei man noch sagen muss, dass bei TC alle Motoren geöffnet und geprüft werden. Das muss sich natürlich auch im Preis wiederfinden und in den USA wird das sicherlich nicht gemacht...

    Grüße
    Robert

    die Motoren werden bei DA auf dem Prüfstand Überprüft, eingestellt und dann ausgeliefert.
    öffnen und prüfen seitens TC macht hier keinen Sinn, kann mir auch nicht vorstellen das Toni das tatsächlich noch macht- Du verwechselst hier ZG mit DA !!!

    klar, kauft euch doch alle den DA direkt, viel Spaß im Schadensfall, Senden nach Amerika, Reparatur und zurückschicken -und WARTEZEIT !!! -schon ist die Saison vorbei...

    wer rechnen kann, Versand ,STeuer usw kommt fast auf den gleichen Preis wie TC -was lohnt sich dann mit Direktkauf noch daran ???

    schön das Ihr mal alle wieder so viel Ahnung habt

    MFG,Chris
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