Wildflieger sorgt für Störungen auf Modellflugplatz

Polzi

User
Hallo !
Gestern (Sonntag) war ein schwarzer Tag auf unserem genehmigten Modellflugplatz. Erst bin ich beim Schulen im Landeanflug mit dem Schulflugzeug aufgrund einer Störung (nicht die zwischen den Ohren) abgestürzt. Die Schüler waren natürlich frustriert und ich genervt. Wir vermuteten allerdings eher einen technischen defekt als eine Funkstörung.
Kurze Zeit später ist eine Mustang mit über zwei Metern Spannweite bei einer Landekurve aufgrund einer Störung heruntergefallen. Das Modell hat nicht mehr reagiert. Auch hier haben wir uns nicht allzu viele Gedanken gemacht, da auch hier ein technischer Defekt am Modell möglich gewesen sein könnte.
Mit unsicherem Gefühl bin ich zu einem weiteren Flug auf einem anderen Kanal gestartet, habe diesen Flug allerdings aufgrund massiver, auch für Laien sichbarer Störungen mit einer Sicherheitslandung beendet. Für uns war der Flugtag damit gelaufen und wir haben uns auf den Nachhauseweg begeben.
Mir fiel beim Nachhauseweg ein Auto mit geöffneter Motor- und Kofferraumhaube auf einem ca 500 Meter entfernten Feld hinter einer Waldecke auf. Wir sind auf Verdacht hingefahren und haben die zwei umstehenden Personen nach gefragt, ob sie zufällig Modellflieger gesehen hätten. Hierauf antwortete der Autobesitzer stolz: Ja, ich bin gerade geflogen. Bei der Frage nach dem Kanal, antwortete dieser "Kanal 62 " also meiner. Die havarierte Mustang hatte Kanal 61.
Angeblich ist der Modellflieger nur etwa 15 Minuten da gewesen und hat nur einen Akku verflogen und hat nicht gewußt, das in unmittelbarer Nähe ein Modellflugplatz ist, obwohl er laut eigenen Angaben auf dieser Wiese schon des öfteren geflogen ist.
Nun zu meinen Fragen:
Ist der Modellflieger, welcher mit einem genehmigungsfreien Elektromodell, versichert und mit Postgenehmigung, fliegt für unsere Schäden haftbar ?
Kann es sein, das die Mustang auf Kanal 61 beim Landeanflug, wobei sie näher am Wildflieger als an unserem Flugplatz ist, so gestört wird, das Fail safe eingreift ?
Wie können wir Wildflugbetrieb in unmittelbarer Nähe unterbinden ?

Interessanterweise ist nachdem der Wildflieger verschwunden ist noch ein Kollege am Flugplatz gestartet, was wir deutlich hören konnten. Außerdem mußten wir bei der Abfahrt über den Feldweg von der Wiese direkt auf unseren Flugplatz schauen...soviel zu "habe ich nicht gewußt..."
...beim weiterfahren ist mir ein weiteres Auto in einer Wiese aufgefallen, welches gerade nach dem schließen der Motorhaube losgefahren ist. Ich vermute hier unsere Kanal 76 Störungen...

Ich will keine Wildflieger verurteilen, aber hier habe ich es in meinen Augen mit verantwortungslosen Handeln zu tun, und ich habe keine Lust, falls soetwas nochmals passiert, den Schaden weiterhin aus meiner Tasche zahlen zu müssen. Ich hatte schon einmal eine Phase, in der ich mehrere Modelle aufgrund ungeklärter Ursachen verloren habe. Das Einschicken der Anlagenteile brachte nie irgendwelche Fehler zu tage.

Grüße,
Robert
...ups, ist etwas lang geworden...

[ 27. Mai 2002, 15:36: Beitrag editiert von: Polzi ]
 

Rob

Vereinsmitglied
Hallo Robert,

für solche Leute habe ich überhaupt kein Verständis, denn die wußten was sie tun. Ich würde mir mein Geld von denen wieder holen.

Zur Frage der Frequenzüberschneidung: bei uns können zwei Jungs nicht gleichzeitig fliegen, obwohl sie benachbarte Frequenzen haben. Das ist aber der einzige Fall wo es Probs gibt, obwohl unsere Kanäle teilweise 8-fach belegt sind. D.H. sieben kommen primi mit dem Nachbarkanal klar, nur einer hat ein Problem. Warum auch immer!
 
@Rob,

Na ja, ob die wirklich wußten was sie taten bezweifle ich - immerhin fallen sie bei Doppelbelegung ja eventuell selbst runter.

Was die Störung durch direkte Nachbarkanäle angeht: Auch Quarze haben Toleranzen und wenn es der Zufall will, sendet ein Sender ein paar kHz zu hoch und der darüberliegende Empfänger arbeitet auf einer etwas tieferen Frequenz ... (oder umgekehrt natürlich). :) Jürgen
 

XTREME

User
Hallo zusammen,
interessant wäre bei diesem Thema wenn möglich die Meinung eines Juristen.
Habe selbst schon mehrmals Bekanntschaft mit Wildfliegern gemacht, die nur wenige Grundstücke neben unserem zugelassenen Modellflugplatz geflogen sind! Nachdem ich Sie auf unseren Flugbetrieb und die möglichen Schäden angesprochen habe, wurde dies jedesmal recht locker genommen und es wurde wohl immer auf gut Glück die Fernsteureung in Betrieb genommen, auch wenn in unmittelbarer Nähe auf dem Modellflugplatz geflogen wurde. Da ihnen wohl bewußt war welche Folgen ihr fahrlässiges Verhalten haben kann, habe ich absolut kein Verständnis dafür.
Wie ist hier die Rechtslage (in Deutschland), wenn einfach in der Nähe eines offiziellen Modellflugplatzes , eventuell auch auf dem eigenem Grundstück,geflogen wird? Bei weiteren solchen Fällen möchte ich dagegen vorgehen, da wir jetzt problemlos Modelle mit bis zu 25Kg fliegen dürfen, kann somit leicht mehr als "nur" Sachschaden geben.
 

ufisch

User
Wie wollt Ihr denn einem Wildflieger rechtskräftig! beweisen, dass er Euer Modell vom Himmel geholt hat? Die Möglichkeiten für Ausreden sind ja vielfältig: „Bin gerade gar nicht geflogen“ „Meine Fernsteuerung war aus“ „Fliege gar nicht Kanal XYZ“ „Du kannst nur nicht fliegen“ „Bestimmt haben Eure Handys gestört“ usw. usw. :(
 

Polzi

User
Hallo !
...genau das ist etwas worüber ich mich unheimlich aufregen könnte. Er ist tatsache, das wir aufgrund Störungen heruntergefallen sind. Dies haben mehrere Beobachter auch bestätigt, das es sich nicht um Pilotenfehler handelt.
...aber zum Hauptägernis. Eigentlich handelt es sich, gesetzt den Fall, sie wußten nicht was sie tun, wirklich um einen einfachen Versicherungsfall. Warum muß man dann noch Ausreden und Lügengeschichten erfinden ???
Grüße,
Robert
 

PW

User gesperrt
Hallo Polzi,

aus meiner Sicht besteht nur die Möglichkeit, wenn der Wildflieger wußte oder aber hätte wissen können, dass sich in der Nähe in Modellfluggelände befand.

Als nächster Schritt müßte ihm nachgewiesen werden, dass er wirklich die Anlage mit demselben Quarz eingeschaltet hatte, als Eure Modelle vom Himmel fielen.

Interessant wäre auch, ob dieser Wildflieger vom Grundstückseigentümer die Erlaubnis hatte, auf der Wiese zu fliegen und auch versichert ist.

Die postalische Anmeldung hat mit einem eventuellen Versicherungsschutz gar nicht zu tun. Auch wenn ich die Anlage nicht angemeldet habe, besteht Versicherungsschutz (vorausgesetzt, ich bin natürlich versichert).

Das Nichtanmelden der Anlage wird mit einer Geldstrafe belegt.

Gruss

PW
 

leinel

Vereinsmitglied
hi,
soweit ich weiss, darf man zwar mit einem sagen wir kleinen elektrosegler ziemlich ueberall fliegen, aber nicht (ich glaube 1,5km) neben einem flugplatz oder modellflugplatz.

wenn also wildflieger vielleicht 500m neben einem modellflugplatz (einem mit aufstiegserlaubnis usw.) fliegen, so duerfen sie das nicht. ich meine, dass in RCO seinerzeit mal in einigen freds gelesen zu haben.

wenn ihr hingeht und es ihnen sagt, koennen die auch nicht mehr sagen "sie wussten nicht". vielleicht ist es auch gut, auf in frage kommenden wiesen neben dem modellfluggelaende mal ein schild aufzustellen, dass wegen dem modellflugplatz nicht geflogen werden darf samt einladung zum gastfliegen. :)
wenn das kind schon in den brunenn gefallen ist, werden die fuer schaeden aufkommen (und ich denke, das werden sie auch tun, falls sie versichert sind oder sonst irgendwie "in ordnung sind"). prozesse wuerde ich deswegen allerdings nicht fuehren, lohnt nicht den herzkasper.

gruss rainer
 
Hallo Freunde.
Gleich um alle Diskussion aus zu schliessen hat unserem Verein ein Scanner gekauft von SM services:
http://smservicesuk.co.uk/acatalog/S_M__Services_Index_Test_Units_5.html
Das gerät ist ausgezeichnet auf ein Modellflugplatz zu verwenden, wegen gut sichtbare LEDs, und arbeitet auf Akkustromversorgung.
Zwar wird es ein fehlerhaft eingeschalteten Sender nicht verhindern, aber gleich nach den Crash kann man jedenfalls sehen ob es ein zweites Signal gab, oder Störungsbrunnen.

Ebenso wie ein Zaun soll ein Verein sich kümmern die Mitglieder die beste Hilfe bieten, sicher(er) zu Modellfliegen.
 
Hi,

etwas zur technischen Seite von Nachbarkanalstörungen, somit auch das 'Warum sollte die Piloten nahe beeinader stehen'.

Die Tolleranzen von Quarzen halte ich (bei einem fehlerfreien Quarz) für unbedetend. Adererseits stehen einige technische Aspekte im Raum:

1. - Das HF Teil besteht aus Quarzstabilisiertem Oszilator, Verstärker(n), Filter(n), (De-)Modulator etc. All diese Baugruppen besitzen nicht zu vernachläsigende Tolleranzen und müßen richtig abgeglichen sein. Gerade durch Alterung kann der Abgleich mehr oder wehniger vom seinem Sollpunkt wegdriften. Somit sendet unser HF-Teil u.U. im höheren Alter etwas schräg ;) . Gleiches gilt natürlich auch für den HF-Bereich des Empfängers. Wer also Sender / Empfänger in gewissen Abständen vom Hersteller prüfen läßt sorgt für erhöhte Sicherheit für sich und die Anderen.

2. Filter haben die Eigenschaft nicht wie ein Schalter zu funktionieren. Sie lassen z.B. einen bestimmten Frequenzbereich bevorzugt durch, außerhlb dieses Bereiches blocken sie (je nach Bauart und Typ mehr oder wehniger schnell) zunehmend, aber ebend nich abrupt.

3. Teile der HF Anlage müßen so ausgelegt sein, das sie das komplette (z.B. 35MHz) Band mit möglichst konstanter Qualität verarbeiten. Auf Empfangsseite wird erfolgt erst in der sogenannten Zwischenfrequenzstufen eine kanalselektive Weiterverarbeitung. Hier ist z.B. der Doppelsuper (zwei ZF Stufen) dem Einfachsuper (eine ZF-Stufe) in sachen Selektivität und Störsicherheit konstruktiv deutlich überlegen.

4. Räumliche Ausbreitung ist dadurch kekennzeichnet, das die Energie mit der DRITTEN Potenz der Entfernung im Zusammenhang steht. D.h. doppelte Entfernung bringt nur noch ein achtel der Energie am Ziel.

5. Auch ein NF-Teil (PPM oder PCM Impulserzeugung) im Sender kann zu erhöhter Störstrahlung führen wenn es nicht korrekt geformte Impulse erzeugt und diese vom Modulator des HF-Teiles verarbeitet werden.

Stehen nun zwei Piloten weit (das können beim tiefen Uberflug oder an der Hangkante nur 20m/30m sein) kann folgende Situation entstehen. Der Flieger (Empfänger) ist näher an Pilot B mit einer Frequenz in der Nähe des steuernden Piloten A. Da weder Sender noch Emfänger einen abrupten übergang von Nutzsignal zum 'nichts tun' haben brüllt der nähere Sender von Pilot B den Emfänger von Pilot A mit dem Rand seines Signales an und der Empfang wird gestört. In extremen Fällen wird der gestörte Empfänger zutal zugebrüllt :( . Alle oben beschriebenen Fehlerquellen kommen in einer solchen Situation natürlich wesentlich deutlicher zum Tragen. Stehen beide Piloten dicht beieinader schaut die Situation wesentlich besser aus.

Gerade im angesprochenen Falle eines 'Wildfliegers in unmittelbarer Platznähe kann auch ein scheinbar weit entfernter Kanal zu starken Störungen führen wenn das modell in großer Entfernung vom Piloten in den Nahbereich des Wildfliegersenders kommt. In extremen Situation (selbst getestet) kann sogar ein mit 40MHz arbeitender Auto- oder Schiffsmodellsender stören.

Hier eine kleine Grafik zu verdeutlichung der Situation:

nebensprechen.jpg


[ 29. Mai 2002, 13:30: Beitrag editiert von: Thomas Vogel ]
 
Also das mit dem 40MHz Sender der einen 35MHz Empfänger beeinflußt halte ich persönlich für ein "Ammenmärchen", während die Toleranzen von Quarzen (Sender und Empfänger!) eindeutig meß- und nachweisbar sind. Neben fertigunsgbedingten Schwankungen spielt auch Alterung eine Rolle bei Quarzen. :) Jürgen
 

ufisch

User
Original erstellt von leinel:
hi,
soweit ich weiss, darf man zwar mit einem sagen wir kleinen elektrosegler ziemlich ueberall fliegen, aber nicht (ich glaube 1,5km) neben einem flugplatz oder modellflugplatz.

gruss rainer
Die Aussage kann man doch bestimmt vertiefen. Ist das so, das es um einen Modellflugplatz eine Sperrzone gibt? ... und wenn ja wie groß ist sie?
 
Hi,

ufisch: nein, soweit mir bekannt ist dem nicht so, im Gegensatz zu Flugplätzen haben Modellflugplätze keine Schutzzone.

Jürgen: glaube mir, ich habe es gesehen, konnte aber nur in einer 40 MHz Sender/ 35 MHz Empfänger Kombination nachvollzogen werden. Leichte Zucker auf allen rudern wenn der 35 MHz Sender weit weg war unf der Empfänger (zugegebenermaßen ein billiger Einfachsuper) im Nahfeld des 40 MHz Senders. Sicher ist dies nicht die Regel, darum auch 'in extremen Situationen kann ...' Eventuell wies ja auch eines der beteiligten Geräte einen Fehler auf, allerdings funktionierten alle beteiligten Komponenten unter normalen Betriebsbedingungen problemlos.
 
Hallo Jürgen,

in RCO wurde mal berichtet, dass ein 35 MHz-Empfänger ohne weitere Umrüstung (Abstimmung) mit 40 MHz-Quarzen im 40 Mhz-Band im Nahbereich funktioniere. Die Quintessenz war, dass das keinesfalls zu empfehlen ist und mit allen guten Empfängern (auch Einfachsuperhets) eh nicht geht. Aber einige Empfänger (i.allg.leichte Billigempfänger, bei denen Gewicht und Preis durch Weglassen der Eingangsfilter verringert werden) sind in ihrer Eingangsstufe wohl so breitbandig, dass sie mit 40Mhz-Quarz zumindest im Nahbereich funktionieren - mit Einbußen in Reichweite und sicher mit deutlichen Einbußen in der Kanaltrennung zu 35 Mhz.

Umgehehrt könnte dann der Demodulatir eines solchen, schlechten Empfängers, wenn er auf 35 MHz betrieben wird, von einem sehr nahen 40 MHz-Sender unter ungünstigen Bedingungen so zugeblasen werden, dass er von seinem 'eigenen' 35-MHz Sender nichts mehr empfängt. (Z.B. wenn die Sendeantenne aufs Modell zeigt und die Empfängerantenne auf den Sender und der Sender 30 mal weiter weg ist als der Störer auf 40 Mhz...).
Selbst probiert oder gesehen habe ich das aber noch nicht.

@ Tomas
Du hast mit Deinen Schlußfolgerungen recht, aber die Ausbreitung der Energie geht mit der zweiten Potenz: die Energie verteilt sich auf einer (mit Lichtgeschwindigkeit wachsenden) Kugeloberfläche.

Grüsse,
Frank
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo,

ich vermute hier ein schwerwiegendes Dilemma :(

Auf die Technik möchte ich eigentlich nicht eingehen. Andere Sender, vor allem wenn dem Modell nahe, stören in jedem Fall das Eingangssignal des Empfängers. Ob die Störung bemerkbar ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab.

Es ist Unfug, einen RC-Modellflieger/-fahrer ein paar Wiesen entfernt, wenn er vielleicht einen Unfall 'verursacht' hat, nach seiner Funkerlaubnis, der Erlaubnis vom Grundstückseigentümer oder sonstwas zu fragen, das nicht ursächlich mit dem Problem zu tun hat. Vielleicht ist er mit seinem Auto über einen der Landwirtschaft vorbehaltenen Weg gefahren, das bringt der Gemeinde 20 €, hat aber einfach nichts mit dem Problem zu tun.

Es gehört in einfacher Konsequenz zur Gefährdung, die mit dem Betrieb eines Flugmodells einhergeht, dass die Funkverbindung gestört werden kann.
Ob der Verursacher einer Störung für das, was er tut, eine Genehmigung hat, ist dagegen eher unwichtig. Kein Modellflugplatz kann davor sicher sein, dass in der Nähe eine Urlauberfamilie parkt, das Modellauto/den Slowflyer auspackt und damit spielt.

Zur Abgrenzung: Wenn jemand sich neben einen Modellflugplatz stellt, um mit seiner Fernsteuerung Modelle vom Himmel zu holen, ist das etwas anderes, denn er weiß um die von ihm verursachte Gefährdung (wenn nicht, wird es ihm schnell jemand sagen).

Ich bin Wildflieger, und untersuche neues Gelände erst mal (schon aus Eigennutz) mit dem Scanner. Dies ist aber keine Pflicht, und in einer Zeit, in der Parkflyer komplett mit FS im Versandhaus angeboten werden, kann man auch nicht vom Familienvater, dessen Sohnemann sich sowas gewünscht hat, erwarten, dass er darüber Bescheid weiss.

Es dürfte damit in der Verantwortung der Flugleitung des Modellflugplatzes liegen, die ja einen sicheren Betrieb gewährleisten will, auf Nebensignale zu achten.

Grüße, Ulrich Horn
 

Polzi

User
Hallo Ulrich !
Wenn ein Urlauber...
Dafür habe ich mit einen Scanner zugelegt, damit ich erstmal das Band scannen kann, nachdem ich vorher das umliegende Gelände in Augenschein genommen habe.
...ist in diesem Falle allerdings echt wurscht !
Es handelt sich hier um einen Ortsansässigen, der nach eigenen Angaben schon länger fliegt. Hier gibt es für mich nicht mehr viele Entschuldigungen.
Es ist durch unachtsames Verhalten evtl. auch Unwissen erheblicher Sachschaden entstanden. Mich interessiert nun, wer haftbar ist und wie das Ganze in Zukunft vermeidbar ist.

Du forderst in Deinem letzten Posting, so habe ich es zumindest verstanden, das es die Pflicht des Flugleiters ist, das Band zu scannen. Im gleichen Posting schreibst Du das Band scannst,weist aber nochmals extra darauf hin, das dies nicht Deine Pflicht ist. Hier habe ich ein Problemchen.
Ist doch der Platz extra dafür da, das Modellflieger zusammen fliegen können und Probleme mit Nachbarschaften, Frequenzen und Umweltinteressen vermieden werden. Fliegt Jemand Wild, so sollte er sich schon um seine Umgebung schlau machen. Zumal nette Gastflieger bei eigentlich fast jedem Platz, den ich kenne gerne willkommen sind.
Grüße,
Robert

[ 31. Mai 2002, 07:53: Beitrag editiert von: Polzi ]
 
Hi Thomas,

Ich glaube dir ja auch, daß du was gesehen hast, aber kann es sein, daß die Ursache für irgendwelche "Zuckungen" vielleicht garnicht am 40MHz Sender lagen sondern einfach nur weil jemand mit dem Sender (Frequenz egal) im Weg stand und dadurch den Empfang verschlechterte?

MfG, Jürgen
 
Hi,

Frank: ja - haste recht, Funkausbreitung is 'nur' quadratische zur Entfernung ... hatte ich wohl 'n Konoten im Hirn ;)

Alle: Bitte das Beispiel mit der 40MHz Anlage nicht überbewerten. Ich hatte es eigentlich nur angeführt, um zu zeigen, das Störungen durch starke Sender (in diesem Falle Nahbereich) auch auftreten können wenn der störende Sender auf einer recht weit entfernten Frequenz arbeitet. Im Falle von zwei entfernt stehenden Modellpiloten im 35 MHz (A-)Band ist jedenfalls deutlich nachzuvollziehen, das ein naher Nachbarkanal zu Störungen führt, wenn die von mir zitierten Bedingungen erfüllt sind. Unter den von Polzi am Anfang genannten Bedingungen ist nich unbedingt eine echte Doppelbelegung nötig um für einige am Platz genutze Anlagen die verfügbare Reichweite deutlich zu reduzieren. Dies muß übrigens nich unbedingt der direkte Nachbarkanal sein.
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo Robert,

ich schrieb ja schon: Dilemma.
Um es auf Dein Eingangsposting zu beziehen: Wenn ein Wildflieger weiss, dass er sich in der Nähe eines Modellflugplatzes befindet, handelt er selbst fliegenderweise fahrlässig, wahrscheinlich sogar frob fahrlässig. Er kann sich nicht damit herausreden, dass das, was er macht, keiner Genehmigung bedarf, spätestens dann nicht, wenn man ihn einmal auf die von seinem Tun ausgehende Gefährdung für sich und andere aufmerksam gemacht hat.
Somit ist er auch für die durch sein Handeln entstehenden Schäden haftbar.. wie man diese allerdings beweist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Wildflieger (oder -fahrer) eben nichts von dem Modellflugplatz in der Nachbarschaft weiss. Wer ein RC-Car auf dem Parkplatz auspackt und damit herumfährt, handelt nicht fahrlässig.
Ich habe nicht geschrieben, dass das in die Pflicht oder die Verantwortung des Flugleiters fällt, schon gar nicht, dass er dieses Problem mit einem Scanner lösen kann. Dieses Risiko nimmt jeder in Kauf, der ein Modell in die Luft bringt.

Du hast eine 'juristische' Frage gestellt, und da geht es um dürfen oder müssen. Insofern hielt ich es nicht für nötig, extra darauf hin zu weisen, dass es ein entweder dummes oder asoziales Verhalten ist, in der Nähe eines Modellflugplatzes zu fliegen ;)

Grüße, Ulrich Horn
 
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