Ich gebe mal ein paar kurze Antworten auf die Frage:
- Anzeige erstatten: Kannst du machen, bringt aber nichts, denn 1. liegt nach den Fakten die du genannt hast keine Straftat vor, zumindest ist es nicht offensichtlich ein Betrug. 2. Wäre dies ein strafrechtliches Verfahren, welches dir dein Geld auch nicht bringt. Du musst auf dem Zivilrechtsweg was erreichen.
- Wie komme ich an das Geld: Das hängt sehr stark davon ab, in welchen Stand sich das Verfahren befindet. Auch in der Insolvenz kann noch Geschäftsbetrieb stattfinden (siehe zB Märklin), dh es ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass die Bestellung auch bearbeitet wird. Ist allerdings schon keiner mehr erreichbar (wann war Bestellung und wann hast Du es zuletzt versucht?) dann könnte (!) es sein, dass die Forderungen schon hätten angemeldet werden müssen. Andernfalls (hast Du vllt. den Namen des Insolvenzverwalters?) solltest du schleunigst Deine Forderung anmelden (bei ihm).
- Was zahlt die Versicherung: Ich kenne Deine Versicherung natürlich nicht, aber wenn Du wirklich schon gezahlt hast, sorry - was soll die Versicherung zahlen? Ich bin etwas verwirrt, wofür die Versicherung eine Rechnung haben will - den Schaden auf Grund dessen Du die Neubestellung gemacht hast, hat sie ja wohl schon reguliert. Dass das Geld nun evtl. bei einer Insolvenz hopsgegangen ist, interessiert die Versicherung nicht mehr und muss das auch nicht.
Ich kann mich in einem Punkt aber nur meinen Vorrednern anschließen. Überlege Dir, ob Du das Geld in eine anwaltliche Beratung investieren willst. Wenn ja, dann zügig zum Anwalt gehen. Es geht immer auch um Fristen, da kann jeder Tag zählen. Ansonsten verbuche es unter Lebenserfahrung. Es ist zwar wirklich bitter, aber manchmal nicht zu verhindern.
Grüße
hg