Modellbaufirma pleite überwiesenes Geld weg?

Hallo!

Habe durch einen Versicherungsschaden Einen neunen Segler bestellt.

Das Geld wurde überwiesen leider kam keine ware.

Die firma sit nicht mehr ereichbar.
Die Versicherung will aber nur noch bezahlen wenn sie eine Rechnung hat.

Wie soll ich vorgehen?

habe jetz Nen kaputten Fleiger und Dazu noch ca 250 euro verlust.

Grüße

Kai
 

egge

User
Und Du hast eine Bestellbestätigung/Vorabrechnung nach der Du überwiesen hast ?
 

egge

User
hmm, dann hast Du doch für die Versicherung eine (Vorab)Rechnung die beglichen wurde. Nur (noch) keinen Lieferschein.
 
die vorab rechnugn ist ja nur die bestellung wo der preis und die steuer ausgewiesen ist.

die versicherung will nun aber ne richtige rechnung haben sonst zahlt sie nicht das ist mein problem.

ich meine ich fühle mich bei der ganzen Sache ein wenig verarscht.

Flieger Futsch und Geld weg.

dazu 4 Monate generve.

sollte ich vielicht einfach zur Polizei gehen und ne Anzeige gegen die Firma stellen?
 

egge

User
Zeig lieber die Versicherung an !!
Die sollen Schäden begleichen, also kaputte Flieger zahlen ! Nicht den Neuen.
Ich würde dann verstehen das die eine alte Rechnung wollen.
(Sagst eben das der Flieger dieses Jahr das doppelte kostet und sie mit der alten Rechung besser wegkommen:D )
Dann kaufst wo anders nen Flieger.


Zumindest war das so bei meinem Autounfall. Die Versicherung bekam die alten Rechnungen von der Musikanlage (der Wert vom Auto wurde eh nach Liste ersetzt).
Meine Musianlage habe ich aber nach den alten Rechnungen ersetzt bekommen (also die beschädigten Teile) und mir dann damit neue Sachen ins neue Auto gekauft.

Und evtl. bekommst nach der Ferienzeit doch noch einen Segler von der Firma. Dann haste zwei.
Oder mal beim Amtsgericht in dem Ort nachfragen ob ein Insolvenzantrag eingegangen ist.
Nicht erreichbar heißt ja nicht gleich verschwunden.
 
tja leider habe ich keine alte Rechnung mehr vom Segler.

ich seh es ja auch so das die versicherung verpflichtet ist mir die austehende Summe zu bezahlen. dazu nen neuen Segler.
 

egge

User
dann wirds ätzend ! :rolleyes: Wäre so einfach gewesen.
Hoff mal das die nur im Urlaub sind.
Falls Insolvenz dann gilt Insolvenzrecht, und dann werden erstmal die anderen Gläubiger ausbezahlt die bereits geklagt haben und die bereits noch länger als Du auf Ihr Geld von der Firma warten.
Solange was im Topf ist.
Anzeigen würde ich aber nur wenn irgendwo schwarz auf weiß steht das die "Pleite" sind ! Sonst kann auch das noch teuer werden.
 
Servus Harlekai,

besorg dir eine sachlich korrekte Rechtsberatung bei den entsprechenden Fachstellen und erkundige dich, wie der formal richtige Weg beschritten werden muss mit den entsprechenden Formularen.

Mit Vermutungen und "gefühltem" Recht kommst du so, insbesondere mit Internet Diskussionen de facto nicht weiter, auch neigt man dort dazu mit scheinbar ähnlichen Sachlagen zu vergleichen, die rechtlich rasch vollkommen unterschiedlich zu behandeln sind. Das kostet dich nur Nerven und vor allem Zeit.

Sollte dem so sein, wie du vermutest solltest du dich zudem zeitnah informieren um Fristen nicht verstreichen zu lassen.
 

egge

User
Aber das Amtsgericht in dem Ort hat doch ein Telefon und ein Handelsregister wo drin steht was abgeht.
Falls die sagen die sind Pleite, dann gehst am besten zu nem Anwalt.
Geht dann ungefär so ab wie im "xxxxxx-unvollständigen Bausatz erhalten" Threat.
Kann was werden oder auch nicht. Da ists verdächtig ruhig...
 
habe eigendlich keine lust auf die ganzen kosten und den nerv mit dem Anwalt.

Muss ich erst eine Anzeige stellen oder bekomme ich auch so als Kunde der bezahlt hat an mein Geld oder Segler?


Fragen über Fragen
 
Harlekai schrieb:
tja wem stell ich die Fragen denn?

Du bittest einen Rechtsanwalt um ein beratendes Gespräch, oder du suchst 5min in Google.

hab ich mal für dich gemacht, das kann dir evtl. schon die Richtung weisen.

http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

Suchbegriff "Mahnbescheid", das gibt zumindest einem Blick auf die Komplexität der Materie frei.

So oder so ist es definitv nix, was du an einem Stammtisch geklärt bekommst.
 

jstremmler

User gesperrt
Gute Beratung

Gute Beratung

Gute Rechtsberatung gibt es auch von den Verbraucherzentralen. Auch die ist allerdings nicht kostenlos, aber günstig.

mfg

Jürgen
 

hahgeh

User
Ich gebe mal ein paar kurze Antworten auf die Frage:

- Anzeige erstatten: Kannst du machen, bringt aber nichts, denn 1. liegt nach den Fakten die du genannt hast keine Straftat vor, zumindest ist es nicht offensichtlich ein Betrug. 2. Wäre dies ein strafrechtliches Verfahren, welches dir dein Geld auch nicht bringt. Du musst auf dem Zivilrechtsweg was erreichen.

- Wie komme ich an das Geld: Das hängt sehr stark davon ab, in welchen Stand sich das Verfahren befindet. Auch in der Insolvenz kann noch Geschäftsbetrieb stattfinden (siehe zB Märklin), dh es ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass die Bestellung auch bearbeitet wird. Ist allerdings schon keiner mehr erreichbar (wann war Bestellung und wann hast Du es zuletzt versucht?) dann könnte (!) es sein, dass die Forderungen schon hätten angemeldet werden müssen. Andernfalls (hast Du vllt. den Namen des Insolvenzverwalters?) solltest du schleunigst Deine Forderung anmelden (bei ihm).

- Was zahlt die Versicherung: Ich kenne Deine Versicherung natürlich nicht, aber wenn Du wirklich schon gezahlt hast, sorry - was soll die Versicherung zahlen? Ich bin etwas verwirrt, wofür die Versicherung eine Rechnung haben will - den Schaden auf Grund dessen Du die Neubestellung gemacht hast, hat sie ja wohl schon reguliert. Dass das Geld nun evtl. bei einer Insolvenz hopsgegangen ist, interessiert die Versicherung nicht mehr und muss das auch nicht.

Ich kann mich in einem Punkt aber nur meinen Vorrednern anschließen. Überlege Dir, ob Du das Geld in eine anwaltliche Beratung investieren willst. Wenn ja, dann zügig zum Anwalt gehen. Es geht immer auch um Fristen, da kann jeder Tag zählen. Ansonsten verbuche es unter Lebenserfahrung. Es ist zwar wirklich bitter, aber manchmal nicht zu verhindern.

Grüße
hg
 
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