Vor allem sind Modellflugzeuge und ihr Zubehör doch nunmal Spielzeug.
Modelleisenbahnen sind auch Spielzeug, obgleich sie meistens von erwachsenen Männern benutzt werden![]()
Ciao, Steffen
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Vor allem sind Modellflugzeuge und ihr Zubehör doch nunmal Spielzeug.
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Ciao, Steffen
Hallo 9Z Freunde,
ich fliege mit der ersten 9Z Generation seit 2004, habe die Anlage selber aus den USA importiert. Rücksprache mit robbe ergab, dass das Lehrer-Schüler Modul angeblich anders und nicht zugelassen ist. Die Behauptung, dass das Modul im Servicefall deaktiviert werden würde hat mich leicht geschockt,da der Sender weiterhin perfekt funktioniert sehe ich das eher gelassen.
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Gruss, Martin
dass hätte "seit 1994" sein sollen.![]()
Hallo zusammen
Ich möchte hiermit kurz mein (Halb-) Wissensstand zum Thema beitragen. Das Thema hat mich selbst vor einigen Wochen sehr interessiert (Kauf 9Z).
(Vorbemerkung: Im folgenden Text und den Links beziehen ich mich auf CH-Gesetze. Da die Schweiz aber die entsprechenden strengeren europäischen Normen übernommen hat, dürfte die Regelung in Deutschland sehr ähnlich bis gleich sein)
Die Kernfrage ist doch, weshalb kein ausser-europäischer Händler Fernsteuerungen anbietet und schriftlich oder auch nur schon mündlich deren rechtlich zulässiger Betrieb für Deutschland oder die Schweiz garantiert? Die Preisdifferenzen sind ja gewaltig und solche Direktimporte sind in einer freien Wirtschaft nicht verboten.
Nun ich vermute folgenden Zusammenhang:
Das Fernmeldegesetz und die zugehörigen Verordnungen fordern das Vorliegen einer so genannten „Konformitätserklärung“ für den Betrieb einer Funkfernsteuerung.
http://www.bakom.ch/de/geraete/recht/ch/index.html
Welche technischen Voraussetzungen (z.B. EN-Normen) erfüllt sein müssen, damit für eine bestimmte Fernsteuerung eine Konformitätserklärung ausgestellt wird, ist in den Verordnungen/Reglementen zum Fernmeldegesetz festgehalten (siehe unterer Link: Nr. 1-14).
(Die immer wieder zitierte CE Norm genügt anstelle oder für die Konformitätserklärung eindeutig nicht)
http://www.bakom.ch/imperia/md/conte...ir/rir1007.pdf
http://www.bakom.ch/imperia/md/conte...rir1007_02.pdf
(Ausgestellt werden diese Konformitätserklärungen, soweit ich weiss, von einer dazu akkreditierten europäischen Kommission).
Liegt vor der ersten Inbetriebnahme einer Fernsteuerung keine genügende Konformitätserklärung vor, so ist der Betrieb der Anlage nicht legal!
Das Gesetz regelt weiter, dass die Verantwortung für das Vorhandensein einer genügenden Konformitätserklärung beim offiziellen Importeur eines Herstellers oder im Falle eines Direktimportes bei der jeweiligen Privatperson liegt. D.h., wer seine Steuerung regulär einkauft braucht sich nicht um eine Konformitätserklärung zu kümmern; die selbst importierende Privatperson hingegen schon!
Und genau an diesem Punkt scheitert meiner Ansicht nach der Direktimport. Denn eine Privatperson kann diesen Nachweis nicht erbringen! Da erstens das Verfahren sehr teuer ist und zweitens nur der Hersteller die dazu nötigen technischen Daten liefern kann – dies wird er nur in Zusammenarbeit mit seinem jeweiligen Importeur tun.
Über das Fernmeldegesetz kommt so der Importeur zu einer quasi Monopolstellung und kann daher seine Preisdiskriminierung ausspielen.
Natürlich ist es denkbar, dass die Konformitätserklärung des offiziellen Importeurs auch Direktimporte identischer Anlagen abdeckt und eine Kopie zur Erlangung der Betriebserlaubnis genügen würde. Erstens gibt es aber dazu keine gesicherte Auskunft (zumindest weiss ich von keiner) und zweitens weiss niemand ausser dem Hersteller wirklich ob z.B. die 9Z aus Fernost wirklich exakt baugleich ist mit einer 9Z für den europäischen Markt. Sicher bleibt da nur, dass über die Seriennummer eindeutig bestimmbar ist, von wo die Anlage kommt.
Von den bekannten ausser-europäischen Vertreibern von RC-Anlagen ist mir keiner bekannt, der bei verbindlicher Nachfrage garantiert, dass der Betrieb seiner Funkfernsteuerungen in der Schweiz/Deutschland legal ist. Ich vermute, dass diese Händler über die geforderte Konformitätserklärung bestens informiert sind und genau wissen warum sie keine Bestätigung über die rechtliche Zulässigkeit abgeben.
Daraus schliesse ich für mich, dass der legale Betrieb eben nicht (ohne weiteres) gegeben ist.
(Bsp. dazu : http://www.futaba-rc.net/ - kein Import aus USA/Fernost, um die bestehenden Unsicherheiten auszuschalten)
Gruss Jürg
Hallo Jürg,
danke für die sehr ausführliche "Aufklärung".
Aus der Perspektive von jemanden der in der Hich-Tech Branche beschäftigt ist kann ich mir kaum vorstellen, dass Futaba Sondervarianten der 9Z Anlage für unseren Markt herstellt. Dass Futaba die Konformität nur für die in Europa verkauften Sender garantieret jedoch schon. Auf diese Art & Weise können sie das Problem der günsitgeren Auslandspreise auch relativ gut im Griff bekommen. Ist auch eine übliche Massnahme um das "Transshipping" Problem in Griff zu bekommen.
Unser Markt für Fernsteuerungen deckt ca. 25% vom weltweiten Umsatz ab. Mich würde es sehr überraschen wenn unser Anteil am Handsendermarkt höher als 5% liegen würde. Ob sich eine Sondervariante unter diesen Umständen rentieren würde?
Viele Fliegergrüße Martin
Hallo Martin
Danke für Deine Antwort. Ich tendiere auch zur Annahme, dass z.B. eine „Hong Kong“ 9Z 35/40 MHz, 10 kHz technisch identisch mit einer 9Z für den „europäischen“ Markt ist.
Für die Beurteilung, ob der Betrieb der Anlage legal ist, ist dies aber wahrscheinlich unerheblich. Ich verstehe die Konformitätserklärung ähnlich wie der Fahrzeugausweis beim PKW. Ohne Fahrzeugausweis keine Betriebserlaubnis für den Strassenverkehr - unabhängig davon, ob das Auto technisch zulassungsfähig ist/war oder nicht.
Ob der legale Betrieb einer Funkfernsteuerung im Modellflug relevant ist, ist natürlich wieder eine andere Frage für sich. Ebenso weiss ich auch nicht, ob ein Haftpflichtversicher seine Leistung im Falle eines Unfalles verweigern bzw. Regress nehmen kann, nur weil keine Konformitätserklärung vorlag.
Gruss Jürg
Ich habe mich mit einer e-mail an Herrn Perkuhn (Fachreferent Funk im DMFV) gewandt und ihn um Beantwortung des hier behandelten Thema´s gebeten.
Aus seiner ausführlichen Beantwortung geht hervor, daß aus dem Ausland importierte Sender hier in Deutschland betrieben werden dürfen, wenn der Betreiber gewährleisten kann, daß der Sender die hier geltenden "Richtlinien" erfüllt.
Eine von Herrn Perkuhn selbst durchgeführte Messung an Sendern von JR und Futaba aus dem Ausland hat ergeben, daß keine Abweichung von den in Deutschland geltenden Bestimmungen festzustellen war.
Mein Fazit also: Sender von JR und Futaba aus den USA dürfen in Deutschland betrieben werden!
Hallo B.E-Know
Danke für Deine Abklärungen. Im Sinne einer verbindlichen und nachvollziehbaren Antwort wäre es schön, wenn Du offen legen könntest, auf welche Gesetzesartikel sich Herr Perkuhn bei seiner Antwort bezieht. Insbesondere wie der Nachweis erfolgen muss damit er dem Gesetz genügt (genügt das CE zeichen oder brauchts eine DoC usw.).
http://europa.eu.int/comm/enterprise/rtte/dir99-5.htm (Directive 1999/5/EC)
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/...de00100028.pdf (in Deutsch)
http://europa.eu.int/comm/enterprise/rtte/implem.htm (Länder die sich der Richtlinien angeschlossen haben, wobei Unterschiede immer noch möglich sind)
Gruss Jürg
[ 21. Dezember 2004, 16:02: Beitrag editiert von: juwe ]
Also ich versuche mal, die Kernsätze wiederzugeben:
Die früher übliche FTZ-Nr. gibt es nicht mehr. Die Geräte werden nicht mehr von einer offiziellen Behörde geprüft. Der Betreiber ist verantwortlich dafür, daß die in einer "Richtlinie" (dies ist nicht näher spezifiziert)niedergelegten Parameter wie abgestrahlte Leistung, Nachbarkanalleistung, Oberwellen, Frequenzhub, Frequenzgenauigkeit usw. eingehalten werden. Das CE-Zeichen bedeutet lediglich, daß der Hersteller bzw. Importeur versichert, daß das Gerät konform ist mit den europäischen Bestimmungen. Die Nr. nach dem CE-Zeichen ist die Nr. des Prüblabors, welches im Auftrag des Herstellers/Importeurs die Überprüfung vorgenommen hat. Deshalb steht beispielsweise auf den neueren HF-Modulen von Graupner und Multiplex die gleich Nr. Vorgeschrieben ist diese Prüfung nicht. Allerdings lassen die meisten Hersteller/Importeure eine solche Prüfung durchführen, um sich abzusichern.
Als Fazit aus meinen Erläuterungen können Sie entnehmen, daß in Eigenregie importierte Geräte in Deutschland betrieben werden dürfen.
Hallo B.E-Know und Interessierte
Die Angesprochene Richtlinie ist die von mir oben genannte Directive=Richtlinie 1999/5/EC. Diese regelt welche grundlegenden Normen (oder harmonisierte Normen) eingehalten werden müssen. Weiter verlangt die Richtlinie, dass der Hersteller/Importeur/“Inverkehrbringer“ die Einhaltung der Richtlinie und Normen in einer Konformitätserklärung (DoC) schriftlich festhält. Der Hersteller/Importeur/“Inverkehrbringer“ kann diese DoC selbst ausstellen oder sich an eine benannte Stelle wenden, eine Zulassung ist nicht mehr erforderlich (diese neue Regelungsart läuft in der EU unter der Bezeichnung „New Approach“).
Die Konformitätserklärung muss zwingend vorliegen und ist nicht etwa freiwillig! Freiwillig ist nur, ob sich der Hersteller/Importeur dafür an ein benanntes Prüflabor wendet oder ob er die Prüfung selbst vornimmt, so er dazu selbst in der Lage ist.
Als Privatperson wird man sich ohne Mithilfe des Herstellers keine DoC ausstellen können, da man den Nachweis nicht genügend (im Sinne der Normen) erbringen kann. Nicht umsonst stehen ja selbst für die Hersteller die offiziell benannten EU Prüfstellen zur Verfügung. Bei vorliegen der Konformitätserklärung, darf das CE Zeichen angebracht werden. Ein CE Zeichen ohne Konformitätserklärung ist aber im EU Raum verboten.
Damit bleiben beim Import aus USA/Fernost eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Entweder diese Anbieter oder der Hersteller selbst legen eine Konformitätserklärung bei (die der Richtlinie genügt) oder die Konformitätserklärungen von Robbe bzw. des CH-Importeurs decken automatisch auch Produkte ab, die nicht über sie importiert wurden.
Hier noch der Link zur Konformitätserklärung von Robbe für die 9Z:
http://data.robbe-online.net/robbe_p...20_1-F8008.pdf
Die Konformitätserklärung für die Schweiz sieht im Layout gleich aus und verweist ebenfalls auf die Richtlinie 1999/5/EG. Trägt aber im Unterschied zu jener von Robbe noch die Unterschrift eines Vertreters von Futaba Japan und weicht in der Bezeichnung einer Norm leicht ab.
Soweit mein Wissen zum Thema bis jetzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Gruss Jürg
[ 22. Dezember 2004, 14:18: Beitrag editiert von: juwe ]
Hallo zusammen,
Ich habe mich über dieses Thema beim Bakom (Schweiz) per Anruf informiert, auch weil ich selber eine Futaba 9Z und FF9 bei einem Händler in Japan erworben habe. So wie mir das erklärt wurde braucht man zum Betrieb dieser Anlagen keine Konformitätserklärung, sofern diese direkt importierten Sender mit den Leistungsdaten übereinstimmen, welche in der Konformitätserklärung für die vom Importeur vertriebenen Sendern aufgeführt sind (vorausgesetzt dass eine Legale Frequenz benützt wird).
Es macht auch keinen Sinn nochmals eine Konf.erkl. neu zu erstellen für einen Gerätetyp welchem schon längst eine Konformität bescheinigt wurde.
Probleme beim Import kann es beim Zoll geben, weil dort die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Im Fall von Futaba kann die Konformitätserklärung bei Robbe heruntergeladen werden (EU-Norm, ist auch für die Schweiz gültig).
Grüsse, Rolf
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