Regeländerungen

Meine Interpretation:
Wenn man im 3 Längen-Kreis vor der Luvtonne unterwendet, hat man keine Innenposition. Einzige Lösung- warten oder an der Tonne vorbeifahren.
 
Diese Regel gilt aber schon das ganze Jahr.
Hmmm... Auf der Seite der Yacht steht eindeutig Änderung 01.01.2010.

Oder andersrum würde ich dann gerne wissen, weshalb solche Tatsachen bei der WM Barbados nicht von den Umpireren geahndet wurden. Es war häufiger festzustellen, daß die Boote in dem 4-Längen-Kreis unterwendeten und an der Tonne hochzogen (bis in den Wind).
 
Wenn man sich die Änderung der eigentlichen ISAF Regel ansieht ist es eindeutig. Bisher war die Regel so, dass die Regel 18.2(b) ihre Wirkung verloren hat wenn einer durch den Wind gehen musste.

Zukünftig bezieht es sich nur auf den, der früher Innenraum durch Unterwenden erreichen konnte. Dieses ist heute nicht mehr möglich. Wer an der Tonne wenden muß um den Kurs richtig abzusegeln muß sich für die Wende ein Plätzen suchen das niemanden behindert.

Wenn dieses auf Barbados nicht angewenet wurde ist das traurig, denn dieses hat in 2009 die Situation an Bojen grundlegend verändert.
 
nunja

nunja

Hallo,
ich glaube bisher war Unterwenden solange ok, solange niemand dadurch behindert wurde, man hatte allerdings auch auch keinen Innenraum. Das scheint sich nicht bis in die Karibik rumgesprochen zu haben:eek: zu viel Rum oder so...
Die Neue Regel scheint einen Verstoß auch dann zu begründen, wenn beim Unterwenden keiner behindert wurde, das heißt, unterwenden ist grundsätzlich ein Regelverstoß wenn dadurch ein Platzvorteil eintritt.

Gespannt bin auf die Diskussionen ob ander ohne Unterwenden klar voraus gewesen wären...
Gruß Stephan
 

GER 52

User
@Frühstart
Wenn Du nochmal richtig liest was in dem Artikel steht bemerkst Du da Deine Annahme nicht richtig ist.

(30.11.2009/dl) Regel 18.2(c) wurde umgeschrieben, dass es einem Boot künftig verboten ist, kurz vor dem Erreichen einer Bahnmarke zu wenden, um durch dieses Manöver Wegerecht gegenüber Booten zu erlangen, die beim Erreichen der Drei-Bootslängen Zone klar voraus gelegen hatten.

Es ist , so verstehe ich das, lediglich verboten zu unterwenden und dann auf Wegerecht zu bestehen. Denn Du hast dann keins.
Wenn ich mich richtig erinnere steht das aber auch in den Wegerechtsregeln 2009-2012. Wer im 2 bzw. 4 Längenkreis wendet hat kein Wegerecht gegenüber Booten die vorher schon in der Zone waren.

Aber es wäre Doch viel einfacher das für solche Fragen zuständige Ausschußmitglied zu fragen.
Gerhardt Schmidt ist zuständig für Wegerechts-Fragen und hat bestimmt eine Möglichkeit
das richtig aufzuklären.
Sonst haben bei der nächsten Regatta 3 Segler 5 Meinungen zu dem Thema.
 
@Frühstart

Es ist , so verstehe ich das, lediglich verboten zu unterwenden und dann auf Wegerecht zu bestehen. Denn Du hast dann keins.
Wenn ich mich richtig erinnere steht das aber auch in den Wegerechtsregeln 2009-2012. Wer im 2 bzw. 4 Längenkreis wendet hat kein Wegerecht gegenüber Booten die vorher schon in der Zone waren.
/QUOTE]

Ja eben, ich sehe bei Deiner Auslegung keinerlei Änderung zu der ja schon in diesem Jahr geänderten und geltenden Regel, und wie Michael schon geschrieben hat, die neue Regel soll ja erst ab 01.01.2010 gelten. Irgendwas muss also neu sein.

Aber Du hast ja Recht, wozu haben wir Fachleute! GERHARD RÜCKS RAUS WIES IST :D
Gruß Stephan
 

JB 359

User
von unterwenden steht doch da überhaupt nichts.
Das war bisher nicht verboten und ist es jetzt auch nicht (??).

Wenn mehrere Boote mit StbB in die 3 (4) Längenzone kommen, dann bekommt das Luvboot als Innenlieger Wegerecht nach R 18. Wenn dann aber ein Boot weit in Lee wendet und hat BbB, bekommt es Wegerecht weil R 18 nicht mehr gilt (bisher).
Das hat immer wieder zu Problemen geführt, weil viele sagen, wieso ich hab doch Innenposition...

Das dürfte mMn die Situation sein, die damit ausgeschlossen werden soll (?).
 
von unterwenden steht doch da überhaupt nichts.
Das war bisher nicht verboten und ist es jetzt auch nicht (??).

Irrtum: In der Vergangenheit konnte ein Stb Boot beim Eintritt in den 4-Längenkreis Innenraum gegenüber einen BB Boot verlangen und nach dem Unterwenden weiterhin Raum von den aussenliegenden Booten verlangen.

Nach der neuen Regel 18.2(c) verliert das Innenliegende Boot nach der Wende seine Ansprüche aus Regel 18.2(b) und muß somit in der Flotte seine lücke suchen um die Bahnmarke zu passieren.
 
Nach der neuen Regel 18.2(c) verliert das Innenliegende Boot nach der Wende seine Ansprüche aus Regel 18.2(b) und muß somit in der Flotte seine lücke suchen um die Bahnmarke zu passieren.

Das war nach der alten Regel auch schon so. Es wurde lediglich die Formulierung "if either boat passes head to wind" gegen "if the boat entitled
to mark-room passes head to wind" ausgetauscht. Egal, ob unter der alten oder neuen Fassung, wenn das von dir angesprochene innenliegende Boot gewendet hat, ist Regel 18 außer Kraft gesetzt.

Grüße aus Kiel,
Cord
 
Moin moin,

ich glaube nicht, dass die Regeländerung in 18.2(c) mit "Unterwenden" zu tun hat, und ich weiß auch nicht, ob die Regeländerung im "Yacht"-Artikel so gut beschrieben ist..

Man schaue besser auf die ISAF-Seite und ziehe sich die Regeln von dort rein.

Bei Booten, die überlappen oder klar voraus/achteraus sind, geht es um Boote auf dem selben Bug, d.h.. Sie kommen sozusagen aus einer Richtung auf die Tonne/Zone zugefahren.
Statt "eines der Boote, das ... durch den Wind geht" wird nur noch das "Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum" benannt.

Ich sehe das hauptsächlich so, dass für den "Ablauf" und die "Veränderung der Situation" allein zu beachtede Boot das zu Beginn mit Wegerecht fahrende Boot ist und kein anderes. Nur die Manöver dieses Bootes bestimmen die Dauer der Regel 18.2(c).

Die Definitionsveränderung "Hindernis" ist anscheinend eine "Kollisionsbeseitigung" mit Wegerechtsregeln, da hier bisher Boote, denen man "Raum und Bahnmarkenraum" gewähren müßte, auch als Hindernisbegründung hätten gelten können - is nich mehr.
 
Das war nach der alten Regel auch schon so. Es wurde lediglich die Formulierung "if either boat passes head to wind" gegen "if the boat entitled
to mark-room passes head to wind" ausgetauscht. Egal, ob unter der alten oder neuen Fassung, wenn das von dir angesprochene innenliegende Boot gewendet hat, ist Regel 18 außer Kraft gesetzt.

Grüße aus Kiel,
Cord

Cord, kein Wiederspruch. Jörg (JB 359) meinte Unterwenden war und ist nicht verboten.
 
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