Jürgen Steinbach
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Deswegen "unklare Rechtslage", denn so ein Modell kann je nachdem wie der Richter an dem Tag gefrühstückt hat durchaus darunter fallen.
Hier ein Beispiel aus der Vergangenheit wie manche Richter unterschiedlich frühstücken:
" Hakenkreuz an einem Scale-Modell bringt einen Jet-Piloten vor Gericht:
Freispruch vor dem Landgericht Ingolstadt am 09.11.2004!!
Stein des Anstoßes war der Auftritt einer originalgetreu nachgebauten und mit Hakenkreuzen versehenen ME 262 (2x Jetantrieb, Spannweite 2,60m) bei einem Schaufliegen an einem Flugtag in Neuburg/Donau am 07. September 2003. Am Folgetag fand sich ein Bild des Modells in der Regionalzeitung, worauf ein Leser "Anzeige gegen Unbekannt" wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" erstattete.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte und machte als Piloten des Modells Herrn XXXXXXXXXXX aus XXXXXX ausfindig. Dieser erhielt zunächst einen Strafbefehl über 1.000 Euro (20 Tagessätze á Euro 50 oder ersatzweise 20 Tage Haft). Da er gegen diesen Strafbefehl Widerspruch einlegte, kam es am 26. April 2004 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuburg/Donau, bei der er zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt wurde.
In der stattgefundenen Revisionsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt am 09. November 2004 wurde der Beklagte vom Gericht freigesprochen.
Das Hakenkreuz kann also auf dem Modell bleiben. Sinngemäß begründete der vorsitzende Richter das Urteil mit dem Argument, dass das Anbringen eines Hakenkreuzes an einem vorbildgetreuen Flugmodell nicht mit einer politischen Gesinnung gleichgesetzt werden kann. "