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Thema: Aufsteigserlaubnis fürs Rollen

  1. #1
    User
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    24.06.2002
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    Moosthenning / Forst
    Beiträge
    1.305

    Cool

    Hi Folks !

    Folgende Analogie: Wenn ich (z.B.) einen empfangsbereiten Fernseher in der Wohnung habe, muss ich GEZ abdrücken. Wenn ich nun mit meinem - sagen wir - 18 kg Motormodell am Boden Rolltests machen brauche ich dann auch eine Aufstiegserlaubnis ?

    Danke + Grüße TurboSchroegi
    EWD 1,5 Grad und V-Form 1,5 Grad (oder auch etwas
    mehr meinertwegen) und der Schwerpunkt liegt bei gut 1/3
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  2. #2
    Vereinsmitglied
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    09.04.2002
    Ort
    Braunschweig
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    3.975

    Beitrag

    Moin,

    das ist eine wirklich gute Frage.

    Zumindestens darfst du ohne Aufstiegserlaubnis keine "Störung" bekommen, die zu ersten "Hopsern" führt .

    Da dies aber zu Rollversuchen irgendwo dazugehört, würde ich das lieber auf einem zugelassenen Platz machen, zumal die ersten Versuche ja auch immer die kritischsten sind.
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  3. #3
    User
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    21.06.2002
    Ort
    Maxdorf
    Beiträge
    514

    Zwinkern

    Und wer baut schon einen 18kg-Flieger und hatt nicht den entsprechenden Platz dazu?
    Sanfte Grüße, Bürger :)
    Tom
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  4. #4
    User
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    16.04.2002
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    64732 Bad König
    Beiträge
    999

    Beitrag

    Hallo TurboSchroegi,
    wie das Wort "Aufstiegserlaubnis" schon sagt dreht es sich hier um`s aufsteigen des Modells.Aber ab wann kann man von aufsteigen reden !? Ich sehe das so wie mit einem PKW ohne TÜV - auf dem eigenen Gelände kann man damit herumfahren...
    Gruß,Thomas
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  5. #5

    Beitrag

    Soviel ich weiß, benötigt man schon für die INBETRIEBNAHME die Aufstiegserlaubnis.
    Immer Luft nach unten lassen!
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  6. #6
    User Avatar von Sebastian St.
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    11.04.2002
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    Reinbek
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    2.352

    Beitrag

    Ich weiß,daß man ein zulassungsplichtiges Modell,schwerer 25 kg erst nach erfolgter Abnahme in Betrieb nehmen darf,sprich z.B.den Motor anwerfen.

    Seppel
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