Moin,
da wären wir am nächsten wunden Punkt angekommen. Was sind einklagbare, zugesicherte Eigenschaften? Wer ist derjenige, von dem ich die einfordern muß?
Die Hersteller halten sich da teilweise ziemlich bedeckt aber seit ich bei einem Modellbauhändler mal mitbekommen habe, wie er vollen Ernstes den Kirchoff außer Kraft setzen wollte, denke ich, daß ich mich auf eine Beratung durch beispielsweise speziell diese Person nicht verlassen kann, es hängt in dem Laden aber auch eine 3m Kunstflugmaschine unter der Decke zwecks Verkauf, wo auch dieser technische Aspekt interessant sein dürfte, nämlich bei der Servostromversorgung. Ich denke, daß er den Zusammenhang immer noch nicht kapiert hat, schließlich hat er sich damals dagegen heftigst gewehrt und seine praktischen Beobachtungen wehement falsch begründet.
Gut, wenn er mir einen Empfänger empfehlen würde, wäre ich mir sicher, daß der Empfänger nicht unterdimensioniert ist, da er so möglich immer die Topmodelle empfielt aber um beim Thema zu bleiben: Wenn man einen Händler hat, der einem für einen speziellen Anwendungsfall ohne Ahnung von der Materie zu haben, eine Komponente empfielt, die ungeeignet ist, kann der Hersteller nichts dazu.
Wie willst du nun deine Forderungen gegen den Händler durchsetzen? Von schriftlichen Kaufverträgen über einen "Jetmodellempfänger" habe ich noch nichts gehört und die Beweislage dürfte da schlecht sein. Wer hat schon den halben Verein als Zeugen dabei?
Wenn man Glück hat, hat man einen größeren Modellbauhändler vor Ort mit mehreren Verkäufern, die alle aktive Modellbauer sind und alle was anderes betreiben. Wie oft kommt aber so geballte Kompetenz vor?
da wären wir am nächsten wunden Punkt angekommen. Was sind einklagbare, zugesicherte Eigenschaften? Wer ist derjenige, von dem ich die einfordern muß?
Die Hersteller halten sich da teilweise ziemlich bedeckt aber seit ich bei einem Modellbauhändler mal mitbekommen habe, wie er vollen Ernstes den Kirchoff außer Kraft setzen wollte, denke ich, daß ich mich auf eine Beratung durch beispielsweise speziell diese Person nicht verlassen kann, es hängt in dem Laden aber auch eine 3m Kunstflugmaschine unter der Decke zwecks Verkauf, wo auch dieser technische Aspekt interessant sein dürfte, nämlich bei der Servostromversorgung. Ich denke, daß er den Zusammenhang immer noch nicht kapiert hat, schließlich hat er sich damals dagegen heftigst gewehrt und seine praktischen Beobachtungen wehement falsch begründet.
Gut, wenn er mir einen Empfänger empfehlen würde, wäre ich mir sicher, daß der Empfänger nicht unterdimensioniert ist, da er so möglich immer die Topmodelle empfielt aber um beim Thema zu bleiben: Wenn man einen Händler hat, der einem für einen speziellen Anwendungsfall ohne Ahnung von der Materie zu haben, eine Komponente empfielt, die ungeeignet ist, kann der Hersteller nichts dazu.
Wie willst du nun deine Forderungen gegen den Händler durchsetzen? Von schriftlichen Kaufverträgen über einen "Jetmodellempfänger" habe ich noch nichts gehört und die Beweislage dürfte da schlecht sein. Wer hat schon den halben Verein als Zeugen dabei?
Wenn man Glück hat, hat man einen größeren Modellbauhändler vor Ort mit mehreren Verkäufern, die alle aktive Modellbauer sind und alle was anderes betreiben. Wie oft kommt aber so geballte Kompetenz vor?