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Thema: Wildflieger

  1. #16
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    - vielleicht hat es auch einen Grund, dass der Kollege auf der Wiese fliegt?
    - das man sowas nicht gleich vor Ort klärt, statt hier, erschliesst sich mir nicht...
    - mittlerweile wird für die einfachsten Sachen Rat in einem Forum geholt...

    wie findet man eigentlich ohne Forum ein Forum?
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  2. #17
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    Hallo Jürgen Heilig,

    Du bist der einzige der das Problem erkannt hat.
    Wenn etwas passiert, sind die Schuld, denen das genehmigte Fluggelände gehört.
    Der Wildflieger ist weg.
    Dieser gibt uns weder seinen Namen , noch zeigt er uns eine Versicherung. Eine freundlich Einladung unseres Vereins ,
    wird damit abgetan ``Das kostet ja Geld ``
    Auf solch Wildflieger kann verzichtet werden.
    Im Übrigen habe ich von einigen Forenteilehmern so viel Blödsinn gehört, dass auf weitere Stellungnahme verzichtet werden kann.

    Anscheinend hatten alle noch nicht mit der Landesbehörde Mobilität zu tun und Strafen bis 50000 € angedroht bekommen sonst würden
    sie so ein Zeug nicht schreiben.

    Gruß
    Diwo ( Dieter )
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  3. #18
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    Zitat Zitat von diwo Beitrag anzeigen
    Dieser gibt uns weder seinen Namen , noch zeigt er uns eine Versicherung.
    Je nun, muß er auch nicht. Das einzige, was ihr machen könnt, ist den Grundstückeigenr ausfindig zu machen, und nachfragen, ob der dort Modellflug erlaubt hat. Wenn ja, ist das so.

    Das Thema "Erlaubnisfreier Modellflug" direkt neben oder auch auf Modellflugplätzen führt auch hier im Forum regelmäßig zu endlosen Diskussionen.

    Oliver
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  4. #19
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    Hallo,

    - Nummerschild aufschreiben und Halterauskunft (vielleich Bild per Handy machen, auch von der Person zur Beweissicherung)
    - Datum und Uhrzeit exakt festhalten
    - Polizei informieren, damit diese kommt und die Sache aktenkundig macht
    - nach der Halterauskunft den Grundstückseigentümer anrufen und fragen, ob Erlaubnis vorlag oder nicht
    - ferner sofort die zuständige Luftauffsichtsbehörde informieren

    so kann der Verein - sollte er dann wegen des Wildfliegers Ärger bekommen - sich schadlos halten. Ferner würde ich bereits jetzt mal die Luftaufsicht anrufen und mich sachkundig machen.

    Man stelle sich vor:

    der Verein hat eine Mittagpause einzuhalten und just in dieser Zeit "knattert" ein Wildflieger mit seinem Verbrenner direkt neben dem Modellflugplatz oder überfliegt Regionen, die der Verein laut AE vielleicht nicht überfliegen darf (Thema Flugsektor).

    Wer dann den Ärger bekommt, kann sich jeder denken. = der Verein und der muss vielleicht dann dicht machen wegen des Wildfliegers bzw. zumindest hat der Vorstand erhebliche Probleme sich zu rechtfertigen.


    Ich finde es schon echt merkwürdig, als Wildflieger direkt neben einem Modellflugplatz zu fliegen. Mit "etwas Gripps im Kopf" macht man so was nicht, um den Verein nicht in Probleme laufen zu lassen.

    Gruss

    PW
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  5. #20
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    Hi Dieter

    Jeder der Beiträge hat seine Berechtigung.
    Das ist ja Dilemma in Deutschland, alles wird geschützt nur wir haben da keine Berechtigung.
    Wir müssen zwar für eine AE alles Mögliche an Auflagen erfüllen, aber haben keine oder sehr wenige Rechte.
    Warum kann man nicht unseren genehmigten Luftraum schützen ? währe doch eine Möglichkeit um sowas wie euch passiert ist zu vermeiden.
    Durch eine Person, die keine Verantwortung zeigt müssen andere die Geld und auch Zeit für ihren Verein und Platz investieren sich Ärgern.
    Ich sehe das Problem in Deutschland, das der Egoismus immer größer wird, darum muss bei uns immer mehr Reglementiert werden.
    Es heißt zwar wir haben genügend Gesetze und Verordnungen aber wenn dann solche Leute auftauchen ist das Verlangen nach einer gesetzlichen Regelung groß.
    Aber wie schon geschrieben ,die einzige Möglichkeit ist her raus zu finden wem die Grundstücke die um euren Platz liegen gehören,und mit den Besitzern mal reden
    und euer Problem schildern.
    Ich hoffe für euch ,das ihr das Problem in den Griff bekommt.

    Gruß,Herbert
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  6. #21
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    Zitat Zitat von Herbert1 Beitrag anzeigen
    Warum kann man nicht unseren genehmigten Luftraum schützen ?
    Gruß,Herbert
    ganz einfach: weil der Luftraum bei uns glücklicherweise noch relativ frei ist...
    Sperrzonen gibts bei uns nur für:
    - Atomkraftwerke: Radius 1,5 km
    - Kontrollzonen Verkehrsflughäfen (meist relativ klein!)
    - militärische Anlagen
    - Regierungsviertel Berlin (nachdem ein UL auf dem Rasen vor dem Reichstag sein Leben in einen Brandfleck hinterlies...)
    - Flugplätze, Landeplätze, Segelfluggelände > Modellflug 1,5 km

    Wenn jetzt Schutzzonen für Modellflieger eingerichtet werden, was kommt als nächstes? Paragleiter, UL, Fallschirmspringer (deren ständige Sprungplätze sind zwar veröffentlicht, aber nicht geschützt!) Bussard, Raben, Möwen, Finken, Störche?
    Bis zu welcher Höhe werden sie eingerichtet?
    Bei mir gibts im 15 km Umkreis 8 Modellflugplätze, 3 Hänge, 2 Fluggelände Motor / Segelflieger, 2 Paragliderstartplätze und manche Wiese, auf der auch geflogen wird... wir sind ein Fliegerland...

    Die Zonen müssen bekanntgemacht werden, wo soll das passieren?
    Die grossen dürfen dann Slalom fliegen um die zig Modellflugplätze?

    Vergiss es, sei zufrieden und fliege...

    @DIWO: wer gleich den kompletten Sachverhalt schildert, muss nicht über unpassende Antworten klagen, ein Forum ist kein Automat, der nur die gewünschten Antworten ausspuckt. Ob euer Verein auf Fremde einladend wirkt, wissen wir aber nicht, bei mir in der Nähe sind auch Vereine wo ich nicht fliegen möchte...

    @PW: schön, dass du deine Kenntnisse hier auch mal einbringst!
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  7. #22
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    Zitat Zitat von PW Beitrag anzeigen
    Ich finde es schon echt merkwürdig, als Wildflieger direkt neben einem Modellflugplatz zu fliegen. Mit "etwas Gripps im Kopf" macht man so was nicht, um den Verein nicht in Probleme laufen zu lassen.
    Es gehört sich nicht, ist aber nicht verboten. Und niemand hat das Recht, von einer anderen Person Auskunft zu Name, Autokennzeichen, Versicherungsschutz u.ä. einzufordern. Das dürfen i.d.R. nur die Behörden. Und was soll die tun, wenn jemand nichts verbotenes tut?

    Da würd ich mich als freier Bürger ganz schön aufregen, wenn ich eine legitime Tätigkeit ausübe und jemand, der denkt, es besser zu wissen oder im Recht zu sein, meint, sich als Hilfspolizist aufspielen zu müssen. Das kann für den übrigens auch nach hinten losgehen (Nötigung?).

    Wenn der Wildflieger mit 35 Mhz fliegt und vorher keine Absprachen getroffen hat (bei denen der Verein aber auch keine Vorrechte hätte), dann könnte man ihm was ankreiden. In den Zeiten von 2,4 Ghz ist der beschriebene Sachverhalt völlig irrelevant, auch sicherheitlich gesehen.
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  8. #23
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    Mal ne Gegenfrage, habt ihr den Wildflieger angesprochen und zu euch an den Platz eingeladen?
    Fliegt er dort regelmässig oder war das nur Ausnahmsweise?

    Ich bin mit meinem Bruder auch schonmal bei ihm um die Ecke mit meinem E Segler aufgestiegen, 20 Minuten später kam dann ein netter Herr und wir haben uns dann nett unterhalten....wie sich raus stellte war es der Vorstand von einem Verein, der ca 500m entfernt seine Wiese hatte (wussten wir nicht da die Wiese ziemlich unauffällig war). Er hat uns dann eingeladen doch dort zu fliegen um eventuelle Störungen zu vermeiden.
    Den Rest vom Tag verbrachten wir dann dort und es war ein ausgesprochen netter Nachmittag!

    So kann es eben auch gehen, und das Hobby wird gemeinschaftlich betrieben.

    Oder gibt es noch Gründe warum der Wildflieger bei euch nicht vorbei schaut???

    Gruß
    Markus
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  9. #24
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    Hallo Larx,

    Autokennzeichen kann ich aufschreiben und dann eine Halteranfrage durchführen und schon habe ich den Halter. Ferner kann ich den Eigentümer aufsuchen und fragen, ob er dem Wildflieger eine Erlaubnis erteilt hat.

    Ferner gibt es den schönen Paragraph " Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"....

    Dass z.Bsp. einer Verein in der AE eine Mittagspause hat, hat ja seinen Sinn. Dieser Zweck kann ja wohl nicht dadurch unterlaufen werden, wenn ein Wildflieger einfach wenige Meter neben dem genehmigten Flugplatz "knattert" oder einen Flugsektor nutzt, der für den genehmigten Verein vielleicht verboten ist.

    Da passt dann der schöne "Gummi §§" = Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung recht gut gegen den Wildflieger, so dass die Polizei auch einschreiten kann; egal, ob erlaubnisfreies Fliegen oder nicht. Auch bei einem erlaubnisfreien Fliegen kann ein Wildflieger nicht machen, was er will. Das erlaubnisfreie bezieht sich auf den Luftverkehr, daneben gibt es aber noch zog andere öffentliche Vorschriften oder auch zivilrechtliche Normen.


    Maggi:

    dass, was Du geschrieben hast ist zu 100 % der richtige Weg ..(sofern der Wildflieger einsichtig ist)


    Gruss

    PW
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  10. #25
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    Zitat Zitat von PW Beitrag anzeigen
    Dass z.Bsp. einer Verein in der AE eine Mittagspause hat, hat ja seinen Sinn.
    Vermutlich den gleichen Sinn, den auch die geforderten 1,5km Abstand von Modellen mit Verbrennungsmotor zu Wohngebieten hat. Ist der Wildflieger weiter weg, dann fliegt der da, egal, was in der AE des benachbarten Modellfluggeländes steht. Denn die AE gilt für ihn nicht.

    Oliver
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  11. #26
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    Zitat Zitat von stopfohr Beitrag anzeigen
    Vermutlich den gleichen Sinn, den auch die geforderten 1,5km Abstand von Modellen mit Verbrennungsmotor zu Wohngebieten hat. Ist der Wildflieger weiter weg, dann fliegt der da, egal, was in der AE des benachbarten Modellfluggeländes steht. Denn die AE gilt für ihn nicht.

    Oliver
    Hi Oliver
    Das ist ja da Paradoxon in Deutschland.
    Mit einer AE dürfen es nicht ,der Wildflieger darf.

    Hänschen
    sicher ist es schwierig und fast unmöglich alle Modellflugplätze in Karten an zu zeigen,aber die Großflieger haben eine Mindesthöhe bei Überlandflügen ein zu halten,
    das ist ja für uns schon mal was . Umsonst sind nicht auf Modellplätzen in der AE Flugleiter vorgeschrieben.
    Nur die Regeln für den Wildflug sind schon sehr Großzügig, was wiederum für den Wildflieger gut ist aber wie man sieht, für einen Verein mit Platz kann das zu einem Problem werden.
    Aber mit etwas gutem Willen von beiden Seiten sollte vieles aus der Welt zu schaffen sein.

    Gruß,Herbert
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  12. #27
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    Zitat Zitat von stopfohr Beitrag anzeigen
    Ist der Wildflieger weiter weg, dann fliegt der da, egal, was in der AE des benachbarten Modellfluggeländes steht. Denn die AE gilt für ihn nicht.
    Zitat Zitat von Herbert1 Beitrag anzeigen
    Das ist ja da Paradoxon in Deutschland.
    Mit einer AE dürfen es nicht ,der Wildflieger darf.
    Nicht ganz,

    auch ein Wildflieger unterliegt den bestehenden Vorschriften wie z.B. der NFL I 76/08, etc.
    Die in dieser NFL maximalen festgelegten Emmissionspeghel gelten auch für den Wildflieger!

    Wichtig auch, wie PW schon aufzeigte auch folgender Absatz:
    "2.2.1 Der Modellflugbetrieb darf nicht zu Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche
    Sicherheit oder Ordnung führen."
    Gruß Berti
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  13. #28
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    Zitat Zitat von PW Beitrag anzeigen
    Hallo Larx,

    Autokennzeichen kann ich aufschreiben und dann eine Halteranfrage durchführen und schon habe ich den Halter.
    Gruss

    PW
    Soviel ich weiß, gilt in Deutschland so ne Art Datenschutzgesetz, das unterbindet die Herausgabe dieser Halterdaten an beliebige Personen. Es müssen schon gute Gründe vorliegen, dass die Strassenverkehrsämter hier Namen und Anschrift des Fahrzeughalters herausgeben, einfach mal so, um "mal ein paar ernste Worte mit demjenigen zu wechseln. weil dieser mit seinem ferngesteuerten Spielzeughubschrauber in 350 Metern von unserem Modellflugplatz entfernt geflogen ist" ist nicht. Jedenfalls könnte sich die Person beim Strassenverkehrsamt, die aufgrund eines solchen Ansinnens Namen und Anschrift herausgibt, dem Vorwurf des Datenmissbrauchs ausgesetzt sehen. Solltest Du als Anwalt aber wissen, Peter.

    Ferner kann ich den Eigentümer aufsuchen und fragen, ob er dem Wildflieger eine Erlaubnis erteilt hat.
    Was im Einzelfall auch so ne Sache sein kann: Erstmal muss man wissen, wer der Eigentümer ist, nicht an jeder Wiese steht ein Schild mit Namen und Anschrift des Eigentümers, da muss man erstmal zum Katasteramt, um die genaue Flurbezeichnung herauszubekommen und auch dann verweigern einem die Ämter die Auskunft, wer der Eigentümer ist, falls man nicht ein ganz bestimmtes, persönliches Interesse vorweisen kann. Auch dabei wird es Erklärungsnotstände geben, denn der Eigentümer selber hat ja gar nichts gemacht, was die Herausgabe seiner Identität gegenüber dem Verein in 350 Metern Entfernung rechtfertigen würde, auch der hat Anspruch auf die Wahrung seiner Privatsphäre (selber erlebt, dass die Ämter sehr zurückhaltend sind mit der Herausgabe von Grundstücksbesitzernamen, da müsste man schon kräftig lügen, damit die das tun).

    Hat man dann dennoch mal die Identität herausgefunden und diesen kontaktiert, was hilft es Dir, wenn der sagt: "Ist mir egal, ob da jemand drauf rumläuft", und dann?

    Ferner gibt es den schönen Paragraph " Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"....
    Durch die Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges? Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf, Peter.

    Dass z.Bsp. einer Verein in der AE eine Mittagspause hat, hat ja seinen Sinn. Dieser Zweck kann ja wohl nicht dadurch unterlaufen werden, wenn ein Wildflieger einfach wenige Meter neben dem genehmigten Flugplatz "knattert" oder einen Flugsektor nutzt, der für den genehmigten Verein vielleicht verboten ist.
    Diese Auflagen gelten nur für den genehmigungspflichtigen Modellflug! Nicht für den genehmigungsfreien!!!! Sollte Dir aber auch bekannt sein, Peter.

    Da passt dann der schöne "Gummi §§" = Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung recht gut gegen den Wildflieger, so dass die Polizei auch einschreiten kann; egal, ob erlaubnisfreies Fliegen oder nicht.
    Blödsinn, Peter, seit wann ist das Wildfliegen mit genehmigungsfreien Modellflugzeugen grundsätzlich "Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung?"


    Grüße
    Udo
    Diejenigen, die zuletzt lachen, denken am langsamsten!
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  14. #29
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    In dem Forum hier kann Gott sei dank jeder mitlesen. Mitschreiben nicht, auch Gott sei dank.
    Was hier schon einigen interessierten an Tipps gegeben wurde, wie man eine AE ganz legal gefährden
    kann und einem Verein ganz legal ans Bein pinkeln kann ist schon toll.

    Wieso glauben eigentlich sogar juristisch einschlägig vorgebildete hier an die Generierung besonderer
    Rechte der Nutzer eines Modellfluggeländes?
    Ihr dürft nur unter bestimmten Bedingungen normal nicht erlaubtes - das war es. Dieses Previleg kostet
    aber auch was.
    Werden andere Nutzer von nicht in der AE erfassten Geländeteile in ihren Rechten eingeschränkt? Nein.
    Wieso und mit welchem Recht auch.
    PW: mach mal einfach so eine Halterabfrage. Viel Spass dabei.

    Wie schon öfter angemerkt: Birne einschalten und mit den Leuten reden. Weniger rumjammern und
    noch weniger schreiben.
    Grüße Uwe
    Träume nicht dein Leben, lebe deine Träume.
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  15. #30
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    Zitat Zitat von Herbert1 Beitrag anzeigen
    Hi Oliver
    Das ist ja da Paradoxon in Deutschland.
    Mit einer AE dürfen es nicht ,der Wildflieger darf.
    Über den Gültigkeitsbereich einer AE für erlaubnisfreien Modellflug auf Modeflugplätzen dreht es sich hier ungefähr in jedem zweiten Thread. Und ja, du darfst erlaubnisfreien Modellflug auch auf einem Modellflugelände völlig unabhängig von der AE betreiben, wenn du die Bedingungen dafür erfüllst, und der Verein das zulässt. Aber das ist eine ganz andere Baustelle.

    Oliver
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