Mir ist's zu lächerlich, ich bastle jetzt lieber um am Wochenende wild zu fliegen. Vielleicht sogar per Bodenstart vom Feldweg. Ihr dürft gerne klagen, wenn ihr es nicht lassen könnt. Nur zu.
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Mir ist's zu lächerlich, ich bastle jetzt lieber um am Wochenende wild zu fliegen. Vielleicht sogar per Bodenstart vom Feldweg. Ihr dürft gerne klagen, wenn ihr es nicht lassen könnt. Nur zu.
Da hast Du Recht, die Widmung von Wegen hat nichts mit dem Thema "Wildfliegen" zu tun, aber rein gar nichts. Siehe mal hierzu den Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Widmung_%28Recht%29. Wer sich die Mühe macht, den mal anzuklicken (keine Angst, ist nicht viel) der wird unschwer erkennen, dass es mit der Widmung nur um unterhaltsrechtliche Fragen geht, die explizite Nutzung wird damit keineswegs angesprochen oder auch nur erwähnt und schon gar nicht kann man aus einer Widmung eines Weges ableiten, dass gerade hier die Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges verboten wäre, wer das behauptet, hat schlicht und einfach Unrecht.
Ich muss es leider nochmal erwähnen:
- Bei uns in der BRD gilt das Rechsstaatprinzip, das heißt, das alles was verboten sein soll, auch explizit verboten werden muss. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass alles, was nicht explizit verboten wurde, eben erlaubt ist.
- Will eine Gemeinde, eine Stadt, ein Kreis nicht, dass generell oder auf bestimmten Grundstücken, die der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis gehören bestimmte Tätigkeiten/Verrichtungen ausgeführt werden, wie z. B. die Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges, so hat sie hierzu explizite Verbote zu erlassen und diese bekannt zu geben.
- Durch solche Verbote, die nur die der Gemeinde gehörenden Flächen betreffen, sind natürlich die angrenzenden Privatgrundstücke nicht betroffen.
- Gleiches gilt für Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete und ähnliches, wenn in den Statuten dazu nicht generell die Ausübung des Modellflugsportes verboten wurde, ist dieser eben erlaubt.
- Ein direkt daran anschließendes Privatgrundstück ist davon ebenfalls nicht betroffen.
In diesem aktuellen Fall, wo ein Wildflieger nur ca. 300 Meter von einem Modellflugplatz entfernt geflogen ist, müsste man also zunächst die Frage stellen, ob denn für diese Fläche die zuständige Gemeinde das Modellfliegen verboten hatte oder nicht, falls der Wildflieger dazu Gemeindegrund betreten hatte. Ich gehe davon aus, dass das wohl kaum der Fall ist, denn sonst macht der genehmigte Modelfllugplatz in unmittelbarer Nähe keinen Sinn, dann müsste der auch verboten werden.
Also ist dieses Geschwafel um die Widmung von Wegen nur ein Nebenkriegsschauplatz, um vom Kern der Angelegenheit abzulenken.
Grüße
Udo
Diejenigen, die zuletzt lachen, denken am langsamsten!
Nicht schon wieder. Das hatten wir doch jetzt schon x-Mal (und das letzte Mal ist noch garnicht so lange her):
http://www.rc-network.de/forum/showt...=1#post2584513
Jürgen
Irgendwie merkt man richtig, das es inzwischen zu dunkel zum Fliegen ist und dass das Wetter heute dazu wohl zu schlecht war...
Grüße Uwe
Träume nicht dein Leben, lebe deine Träume.
wie üblich: nichts konkretes...
der Rest des Posts wurde schon tausendmal erwähnt, ist sicher allen wohlbekannt.
Zum Thema "Widmung eines Weges, Strasse, etc.": ich habe es weiter oben schon erwähnt: das LVG verlangt eine Genehmigung des Grundstückseigentümers, fertig. Die Widmung ist damit wohl uninteressant, Golf, Reiten, Joggen, Radfahren, Reiten ist eine andere Baustelle.
Z.B.: Reiten und Radfahren: die beiden Punkte sind separat geregelt.
Grundsätzlich wichtig ist immer unser Verhalten: wird niemand belästigt, gestört, gefährdet, gibts seltenst Probleme.
Die Praxis beweist es...
Diese ständige Stimmungsmache hier gegen uns, die Ihr Hobby ohne Verein in der freien Natur ausüben, kann ich nicht nachvollziehen, Freunde macht sich damit sicher keiner.
Ich hatte schon Polizeistreifen als Zuschauer..., habe mein Hobby schon sowohl in Dänemark, wie auch auf Malta ungestört genossen...
, selbst in West-Berlin...
Hallo,
na, hier ist ja genug Zündstoff vorhandenDa muss ich doch auch mal....
Ich bin überzeugter Wildlflieger, alles mit Verbrenner und Segler bis 5kg. Versichert beim DMFV. Für die Ausübung dess Hobbies nutze ich Feldwege
im "Niemandsland" weit weg von Siedlungen, also keine Ackerflächen aber auch solche mit Erlaubnis des Eigentümers, sofern ermittelbar. Werde ich
angemacht, zb vom Ordunungsamt oder Polizei gehe ich wieder. Mehr als ein Platzverweis geht nicht und auch der muss begründet sein. Segler fliege ich überall, der wird ausgepackt bei landschaftlich schöner Ecke und hoch damit. Angezeigt worden bin ich zweimal, einmal von einer Gruppe Jägern, einmal von einem Passanten.
Beidemale zog die Polizei wieder ab und ich flog weiter, es fand sich einfach kein Grund warum ich da nicht fliegen durfte. Dennoch grad Verbrenner hin und wieder las Gast bei Vereinen, davon gibt es einige in der Nähe. Vorzüge sind die Gleichgesinnten, nette Gespräche, Hilfestellungen usw. Aber Mitglied werden? Nein! Im Wesentlichen deshalb nicht, weil man sich in einem Verein den Regeln anderer unterwerfen muss, egal wie schwachsinnig diese auch sein mögen.
Reglementierungswut: Manche übertreiben es masslos, Flugleiter agieren wie Despoten auf dem Flugfeld.
Geh nach links, geh nach rechts... mach den Motor vor der Linie aus..... geh nicht vor die Linie, stell dich in den Kreis.... pass auf den Motor auf, der dreht
sich.....wenn ich fliege hast du unten zu bleiben ..... das Sitzen im Liegestuhl beim Fliegen ist verboten..... was man auch macht, es ist immer "falsch".
Und wehe man befolgt den "guten rat" nicht gleich, dann ist man sofort ein "Unbelehrbarer". "Der Schwerpunkt ist zu weit hinten...... mach da mal Blei vorne rein! ...... A: Der Schwerpunkt ist genau da wo ICH ihn haben will!"
"Mit der Funke kannst bei uns nicht fliegen, die ist nicht sicher! Erlaubt sind nur ..... (Markenaufzählung)" Ich ging sofort wieder. Womit ich fliege ist meine
Sache. Was heisst das überhaupt: Die Funke ist nicht sicher? Nur weil sie 79 Euro kostet? Nachweise, Belege? Fehlanzeige..... reine Willkür. Ebenso die Bestimmung
als Gastflieger eine gelbe Warnweste zu tragen. Was soll der Blödsinn? Besondere Gefahrenstelle?
Wer sich mit alledem arrangieren kann und ein Vereinsmeier ist, der möge dieses tun. Aber es gibt andere, die das nicht wollen und deswegen finde ich es auch unmöglich
als Wildlflieger in Threads angepfiffen zu werden, quasi sowas wie ein Aussätziger, ein Vandale, Rambo der Wiesen usw. Ich sage niemandem was er zu tun und zu lassen
hat. Es sollte klar sein, dass man nicht neben einem Modellflugplatz als Wildflieger fliegt, das riecht sofort nach Ärger, weil das als Provokation empfunden wird und Kanalkonflikte passieren können. Da verstehe ich die auch, das würde ich mir auch nicht bieten lassen.
Wer das hier berücksichigt kann sorglos wild fliegen gehen, das ist Gesetz.
§ 16 LuftVO
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten;
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung;
Leben und leben lassen......
Hi
Da würde ich mal sagen Glück gehabt das die Polizisten kein Ahnung hatten und du in diesem Moment die besseren Argumente mit denen du sie in die Flucht geschlagen hast,denn wer gibt schon gerne zu das er keine Ahnung von der rechtlichen Seite zu dieser Sache hat.
Es gibt kein Niemandsland.
Gruß,Herbert
Denkbar in der eigentlich Problemstellung hier ist ja auch, dass der Wildflieger seiner Zeit mal versucht hatte dem Verein bei zu treten, dies aber eben nicht geklappt hat aus oft verbreiteten Vereinsproblemen (Grüppchenbildung z.B.)!
Tja lieber Vereinsmeier, nicht nur Ihr habt eben ein Exlusivrecht für die Ausübung eures Hobbys, sondern eben jeder, und da muss man sich halt mal die Frage stellen, ob ein ordentliches Miteinander nicht besser ist, als ein offensives gegeneinander....als Verein hat man eben mehr zu verlieren als ein Wildflieger, und das sollte man sich immer in seinen Entscheidungen auch mal voraugen halten was das kleinere Übel dann ist.
Also Herbert, dann gib mir bitte nochmal den Rechtstext, wo drin steht dass ich mit einem Modell (egal ob Flugzeug oder Auto) keinen Feldweg befahren darf!!!
Hi
Maggi
DerVereinsmeier
ist halt gewohnt nach vorgegebenen Regeln sein Hobby zu betreiben.
Der Wildflieger sieht oder sagen wir mal so viele Wildflieger sind in der Auslegung der Bestimmungen etwas Großzügiger.
Dann schreiben sie noch voller Stolz und setzen Videos von ihren Aktionen ins Netz.
Das sollte eigentlich dem seriösen Wildflieger auch nicht Recht sein.
Man muss sich doch auch mal Fragen ,warum immer mehr Auflagen,Verbote kommen, eben weil viele Menschen meinen sich nicht an Regeln halten zu müssen.
Es ist halt nur Schlimm dass das Wenige auslösen aber die Mehrheit darunter leiden muss.
Dass das dem Vereinsmeier der sich an den Regeln die seine Platzordnung vorschreibt halten muss natürlich stört ist für mich verständlich.
Nachdem unser Modellsport in der Öffentlichkeit keine so große Lobby hat, hat eben wieder dieser Vereinsmeier die Angst das noch mehr Auflagen unser Hobby beeinträchtigen könnte.
Den Wildflieger stört das weniger , dann zieht er eben weiter, aber der Vereinsmeier kann seinen Platz nicht der Hosentasche weg tragen.
Es sollten natürlich alle Menschen mit- und für einander da sein, was natürlich in unserer heutigen egoistischen Gesellschaft immer schwerer wird.
Viele Grüße,Herbert
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