Ich würde mir bezüglich der Emmissionspegel einfach mal das Deckblatt sowie 1.1. und 1.2. der NFL I 76/8 anschauen.
Das hilft bei der Anwendung und macht die Identifikation der davon betroffenen ziemlich leicht.
Ansonsten bitte gerne die Anwendung auch auf den genehmigungsfreien Modellflug belegen und nicht hineininterpretieren.
Und 2.2.1. ist 2.2. vorangestellt, sogar als Überschrift, die da lautet Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung.
Wildflieger = erlaubnisfreier Modellflug wird nicht mal in Ansätzen genannt.
Wildflieger betreiben erlaubnisfreien Modellflug. Der wird durch gar nichts von der genannten NfL I 76/08 tangiert.
Da von Euch irgendwas kontrollieren, regeln oder abfragen zu wollen setzt die Mitarbeit des Wildfleigers voraus.
Alles andere machen Mitarbeiter von Behörden.
Schon mal viel Spass bei der Formulierung der "Aufforderungen" dazu und noch mehr bei den Antworten.
Halteranfrage und §39 hilft auch noch, Rest bekommen die "Kundigen" selbst heraus.







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