Zitat Zitat von Berti.H Beitrag anzeigen
Nicht ganz,

auch ein Wildflieger unterliegt den bestehenden Vorschriften wie z.B. der NFL I 76/08, etc.
Die in dieser NFL maximalen festgelegten Emmissionspeghel gelten auch für den Wildflieger!

Wichtig auch, wie PW schon aufzeigte auch folgender Absatz:
"2.2.1 Der Modellflugbetrieb darf nicht zu Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung führen."
Ich würde mir bezüglich der Emmissionspegel einfach mal das Deckblatt sowie 1.1. und 1.2. der NFL I 76/8 anschauen.
Das hilft bei der Anwendung und macht die Identifikation der davon betroffenen ziemlich leicht.

Ansonsten bitte gerne die Anwendung auch auf den genehmigungsfreien Modellflug belegen und nicht hineininterpretieren.

Und 2.2.1. ist 2.2. vorangestellt, sogar als Überschrift, die da lautet Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung.
Wildflieger = erlaubnisfreier Modellflug wird nicht mal in Ansätzen genannt.

Wildflieger betreiben erlaubnisfreien Modellflug. Der wird durch gar nichts von der genannten NfL I 76/08 tangiert.
Da von Euch irgendwas kontrollieren, regeln oder abfragen zu wollen setzt die Mitarbeit des Wildfleigers voraus.
Alles andere machen Mitarbeiter von Behörden.
Schon mal viel Spass bei der Formulierung der "Aufforderungen" dazu und noch mehr bei den Antworten.
Halteranfrage und §39 hilft auch noch, Rest bekommen die "Kundigen" selbst heraus.