Weltjugendtag Köln
1. Allgemeines
Im Rahmen des XX. Weltjugendtags in Köln und Umgebung wird rund um den Hauptveranstaltungsort Marienfeld ein Gebiet mit Flugbeschränkungen eingerichtet (NfL I-163/05).
2. Ausmaße des Flugbeschränkungsgebiet
2.1 Seitliche Begrenzung
Kreis mit einem Radius von 30 NM um N 50 53 12 E 006 44 42.
Der Kreisbogen wird im Süden und Norden wie folgt unterbrochen:
von N 50 26 45 E 006 22 27 entlang der deutsch/belgischen Grenze – N 50 30 06 E 006 14 36
von N 50 31 53 E 006 11 28 entlang der deutsch-belgischen und deutsch-niederländischen Grenzen – N 50 59 07 E 005 58 08,
von N 51 05 55 E 006 01 38 entlang der deutsch-niederländischen Grenze – N 51 10 35 E 006 05 54.
2.2 Vertikale Begrenzung
GND – FL 100
3. Zeitliche Wirksamkeit
Die Beschränkungen gelten vom
18 AUG 2005 – 21 AUG 2005-08-10
Die täglichen Aktivierungszeiten werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH am Vortag per NOTAM bekannt gegeben.
4. Art der Flugbeschränkung
4.1 „Marienfeld 1“
Im Umkreis von 10 NM um N 50 53 12 E 006 44 42 sind VFR-Flüge untersagt.
4.2 „Marienfeld 2“
Im Umkreis von 30 NM um N 50 53 12 E 006 44 42 sind VFR-Flüge untersagt.
Sofern die Verkehrslage es zulässt, können VFR-Flüge durchgeführt werden. Sie bedürfen einer Freigabe seitens der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle. Freigaben können über Sprechfunk bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle Langen beantragt werden. Die Frequenzen werden durch NOTAM bekannt gegeben. Luftfahrzeuge, die eine Freigabe für den Einflug in das Gebiet beantragen, müssen mit einem betriebsbereiten Transponder Mode A/C ausgerüstet sein.
ICAO Karte in größerer Auflösung siehe Aeroclub NRW (605KB)
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