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Thema: Welche Gesetze/Vorschriften für autonome Flüge außerhalb der 12-Meilen-Zone?

  1. #1
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    Standard Welche Gesetze/Vorschriften für autonome Flüge außerhalb der 12-Meilen-Zone?

    Hallo, Ihr Rechtskundigen!

    Über dem Binnenland ist das Testen autonomer Flieger (Drohnen) praktisch nicht legal möglich. Man darf auch nicht sehr hoch oder schnell oder extrem laut. Das wird aber alles durch nationale Gesetze geregelt, deren Wirkung knapp 25km vor der Küste endet. Sollte es möglich sein, daß man über internationalen Gewässern fliegen lassen darf, was und wie man will?

    Wo kann man nachlesen, was auf hoher See bzw. in der Luft darüber erlaubt ist und was verboten?

    Gruß, Nic
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  2. #2
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  3. #3
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    http://de.wikipedia.org/wiki/Chicagoer_Abkommen

    Oh ja, danke! Die eigentlichen Bestimmungen sind aber wohl in diesen "ICAO-Annexen" formuliert und die will mir der dänische Server (http://dcaa.slv.dk:8000/icaodocs/) nicht herausgeben. Funktioniert der Link bei Euch?

    Gruß, Nic
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  4. #4
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    Eine auf hoher See von einem Trägerschiff abgefeuerte autonome Drohne hat aber wohl kaum noch etwas mit diesem Modellbauforum zu tun, oder? Das geht in Richtung Waffensystem und fällt wohl unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Nach diesem Gesetz ist aber bereits die Planung und der Bau einer solchen Drohne hier im Inland genehmigungspflichtig und die Ausfuhr sowieso. Ob bereits die Bereitstellung von Tipps zum Betreiben einer solchen Drohne gegen irgendwelche Gesetze verstoßen, kann ich nicht sagen. Als Forenbetreiber würde ich hier einschreiten, um nichtmal einen Anfangsverdacht aufkommen zu lassen.



    Grüße
    Udo
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  5. #5
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    Vergesst mal das Wort "Drohne", das ist ein UAV, oder ein unbemanntes, selbststeuerndes Fluggerät.
    Mit einem Waffensystem hat das nichts zu tun, Abgeschossen wird es wohl auch nicht...
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  6. #6
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    Zitat Zitat von hänschen Beitrag anzeigen
    Vergesst mal das Wort "Drohne", das ist ein UAV, oder ein unbemanntes, selbststeuerndes Fluggerät.
    Mit einem Waffensystem hat das nichts zu tun, Abgeschossen wird es wohl auch nicht...
    Und dessen Zweck ist ......... ?

    Egal, welchen Namen man da vergibt, ob man das als UAV oder als Drohne bezeichnet, es bleibt ein Projekt abseits vom fernsteuerbaren Modellflugzeug. Egal, ob das "abgeschossen" oder einfach nur gestartet wird ...... die "Heron"-Drohnen, die die Aufklärungsarbeit zur Zeit in Afghanistan machen, sind auch nur fernsteuerbare, etwas größere Modellflugzeuge (ca. 5 Meter Spannweite, mancher Modellsegelflieger ist größer), die autonom starten, fliegen und landen können und die mit einer Sensorik zur Aufklärung ausgerüstet sind. Die Dinger starten ganz normal von der Piste und landen auch so. Trotzdem sind das Kriegswaffen, obwohl sie selber unbewaffnet sind.

    Also nochmal: Welcher Zweck wird mit solchen UAVs verfolgt? Das Steuern kanns ja nicht sein, wenn das Teil autonom fliegen soll. Mit Modellflug hat das rein gar nichts mehr zu tun.


    Grüße
    Udo
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  7. #7
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    Zitat Zitat von udogigahertz Beitrag anzeigen
    Und dessen Zweck ist ......... ? Grüße Udo
    egal, dass ist nicht das Thema...
    Vielleicht Freude an der Technik, oder was auch immer.
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  8. #8

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    Zitat Zitat von udogigahertz Beitrag anzeigen
    Und dessen Zweck ist ......... ?

    Egal, welchen Namen man da vergibt, ob man das als UAV oder als Drohne bezeichnet, es bleibt ein Projekt abseits vom fernsteuerbaren Modellflugzeug. Egal, ob das "abgeschossen" oder einfach nur gestartet wird ...... die "Heron"-Drohnen, die die Aufklärungsarbeit zur Zeit in Afghanistan machen, sind auch nur fernsteuerbare, etwas größere Modellflugzeuge (ca. 5 Meter Spannweite, mancher Modellsegelflieger ist größer), die autonom starten, fliegen und landen können und die mit einer Sensorik zur Aufklärung ausgerüstet sind. Die Dinger starten ganz normal von der Piste und landen auch so. Trotzdem sind das Kriegswaffen, obwohl sie selber unbewaffnet sind.

    Also nochmal: Welcher Zweck wird mit solchen UAVs verfolgt? Das Steuern kanns ja nicht sein, wenn das Teil autonom fliegen soll. Mit Modellflug hat das rein gar nichts mehr zu tun.
    Manche betreiben den Modellflug halt etwas extremer als andere. Einer fliegt selber mit seinem Multicopter, ein anderer steigt auf mehrere Tausend Meter auf (legal). Andere wollen vor dem Eifelturm 3D Heli fliegen.

    Manche wollen halt UAVs entwickeln. Da die Gesetzeslage da sehr einschränkend ist, sucht er vielleicht einfach eine legale, erschwingliche Methode das zu testen. Bei einem autonomen Segelboot schreibt ja auch keiner von Piraterie oder Terrorismus, das ist einfach Forschung.

    Drohne ist ein ganz allgemeiner Begriff, der halt inzwischen einen besondere Bedeutung bekommen hat. Am Anfang war das einfach nur ein Beobachtungsgerät, wie annodazumal ein Heißluftballon. Genau die Verwendung hat es immer noch z.B. für Datengewinnung nach Katastrophen (wird das eigentlich schon real eingesetzt ?).

    Als Waffe wird nach WIKI eine Menge bezeichnet, aber nichts das nur der Aufklärung dient. Dann wären ja alle die im Flugzeug aus dem Fenster schauen auch schon Kämpfer !?

    RK
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  9. #9
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    Udo, deine Beiträge werden wirklich immer abstruser. Da fragt jemand, wie man herausfindet, was legal ist. Du leitest daraus ab, dass er evtentuell etwas Illegales vorhaben könnte und man daher vorsorglich einschreiten sollte. Mit autonom agierenden Flugzeugen, Booten und Fahrzeugen beschäftigen sich nicht nur Militärs, auch wenn es sicherlich für diese Geräte immer auch militärische Anwendungen gibt. Zivile Anwendungen gibt es nämlich auch, und wenn es nur das Interesse an der Technik ist.
    Rettet den Forenfrieden!
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  10. #10
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    Udo, ich erwarte jetzt keine Antwort mehr auf die von dir skizzierte "Problematik", die ich aus Sicht des Themenerstellers auch nicht sehe. Insofern kann ich den Beitrag von Yeti vor mir voll umfänglich unterschreiben.
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  11. #11
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    Hier mal einige zivile Projekte
    ETH Zürich: http://www.sensesoar.ethz.ch/doku.php?id=project
    TH Wildau: http://www.th-wildau.de/im-studium/f...rttechnik.html
    TU Braunschweig: https://www.tu-braunschweig.de/press...r=2008&pinr=55

    Vielleicht findet man dort Ansprechpartner, wie die rechtliche Situation gelöst wurde. Im Fall des ETH-Fliegers war es vorgesehen, die ersten autonomen Flüge in einem militärischen Sperrgebiet durchzuführen. Ich bin aber seit zwei Jahren nicht mehr in dem Projekt involviert und weiß nicht, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.
    Rettet den Forenfrieden!
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  12. #12
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    Hallo Leute!

    Mich hatte einfach nur interessiert, wie TAM5 (http://de.wikipedia.org/wiki/TAM_5) und Aerosonde (http://de.wikipedia.org/wiki/Aerosonde) legal den Atlantik überqueren konnten und ob man einen Langstreckenwettbewerb mit weniger personellem Aufwand (zwei Teams auf zwei Kontinenten) durchführen kann. Die Antwort darauf wäre ein Rundkurs über dem Meer, der sich nicht abkürzen lässt, z.B. um die britischen Inseln herum.
    Auf die Idee bin ich durch ein Onboardvideo aus einem kleinen autonomen Elektroflieger gekommen, den jemand um einen Leuchtturm wenige Kilometer vor der Küste herumfliegen ließ (wahrscheinlich illegal, aber immerhin ohne Flugzeugträger).

    Zivile autonome Fahr- und Flugzeuge gibts massenhaft. Man kann sogar betriebsfertige Autopiloten aus amerikanischen Webshops kaufen (http://store.diydrones.com). Wenn die als Teile von Waffensystemen angesehen würden, wäre der Export verboten.

    Naja, mir ist die Lust an einer Diskussion etwas vergangen. Schade, daß ich immer noch nicht schlauer bin als vorher.

    Gruß, Nic
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