Wie hoch darf man fliegen?

Die Sage von Ikarus und Dädalus lehrt uns, nicht zu hoch zu fliegen. Für den Modellflugbetrieb stellt sich dabei die Frage einer Flughöhenbegrenzung. Vor einigen Jahren war die Handhabung bei den Landesluftfahrtbehörden der Länder zu diesem Thema nicht einheitlich. So waren in zahlreichen Aufstiegserlaubnissen feste Flughöhenbegrenzungen von 100 bis 150 Meter enthalten.

Gegen diese grundsätzliche Flughöhenbegrenzung ist der DMFV insbesondere in den Jahren 2005 und 2006 in zahlreichen Gerichtsverfahren erfolgreich vorgegangen, mit der Folge, dass die in den Aufstiegserlaubnissen enthaltenen Flughöhenbegrenzungen aufgehoben wurden. Ein Ergebnis dieser vom DMFV erfolgreich geführten Verfahren war die Feststellung in den aktuellen „Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO“ (NfL I 76/08) in Nr. 2.2.3: „Eine Höhenbegrenzung ist nur vorzunehmen, wenn die Nähe eines benachbarten Flugplatzes oder sonstige Belange der Luftfahrt dies erfordern.“

Trotz dieser eindeutigen Formulierung in den Richtlinien für die Landesluftfahrtbehörden, behielten zwei Landesluftfahrtbehörden in Deutschland generelle Flughöhenbegrenzungen in Aufstiegserlaubnissen bei. Im Rahmen erneuter Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten Aachen, Köln und Halle konnte erreicht werden, dass auch in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen-Anhalt grundsätzlich von Flughöhenbegrenzungen in Aufstiegserlaubnissen abgesehen wird. Zwar wird es nun keine festen Flughöhenbegrenzungen in Aufstiegserlaubnissen mehr geben, doch stellt praktisch der kontrollierte Luftraum eine Flughöhenbegrenzung dar. Für die Nutzung des kontrollierten Luftraums ist gemäß § 16a LuftVO eine Flugverkehrskontrollfreigabe notwendig, die die Modellflieger in der Regel nicht besitzen. Daher darf bis auf Ausnahmefälle der kontrollierte Luftraum nicht genutzt werden. Dieser kontrollierte Luftraum E beginnt zwischen 1.000 Fuß (304,8 Meter) und 2.500 Fuß (762 Meter), sodass je nach Standort eine Flughöhenbegrenzung in diesem Bereich gilt.

Um zu erfahren, ab welcher Höhe am eigenen Standort der kontrollierte Luftraum beginnt, kann man in die entsprechende Luftfahrer-Karte (ICAO-Karte) schauen, die auch im Internet über die Seite der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) einsehbar ist.
 
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