Ja!Zitat von Stephan Ludwig
Nein. Nochmal: Für den privaten Gebrauch darfst du alles kopieren, selbst wenn es durch Patente geschützt ist. Erst wenn du die Kopie des Rumpfes mit dem Ziel herstellst, ihn zu verkaufen, würde ein Schutzrecht greifen (gewerbliche Anwendbarkeit)....oder grenzwertig ?
Um ein Patent oder Gebrauchsmuster (sog. "kleines Patent") für eine Rumpfform zu beantragen, muss die Rumpfform bestimmte Eigenschaften aufweisen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und die es in der Form bislang noch nicht gegeben hat (Neuheit).
Bestimmte Formen kann man sich durch ein Geschmacksmuster schützen lassen. Ob das aber für einen IOM-Rumpf anwendbar ist, weiß ich auch nicht.
Aber diese Schutzrechte entstehen alle nicht von alleine (im Gegensatz zum Urheberrecht), sondern nur auf Antrag, Prüfung und nach Eintragung in die Patentrolle.Rechtsgrundlage ist das "Gesetz betreffend Urheberrechte an Mustern und Modellen" (Geschmacksmustergesetz oder Mustergesetz - GeschmMG). Geschützt sind äußere Farb- und Formgestaltungen (Designs) von Produkten. Schutzgegenstände können also nur Produkte mit ästhetischem Gehalt sein, z.B. Konsumartikel, Kleidung, wertvolles Geschirr oder anspruchsvolle Möbel. Geschützt sind die (äußeren) ästhetischen Merkmale, nicht die zugrunde liegenden Ideen oder Motive.
Voraussetzung für einen Schutz sind Neuheit, Eigentümlichkeit und gewerbliche Verwertbarkeit. Neu ist ein Muster, wenn es bislang kein bekanntes identisches Muster gibt. Im Anmeldeverfahren beim DPMA genügt eine fotografische oder grafische Darstellung des Musters. Der Mustergestalter, in dessen Person das Musterrecht entsteht, erwirbt aus der Eintragung im das Musterregister ein ausschließliches Recht zur Nachbildung. Wenn andere eine Nachbildung in Verbreitungsabsicht herstellen oder eine solche verbreiten, kann dies vom Rechteinhaber untersagt werden.
Gruß Yeti




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. Vielleicht fragt er nach Erfahrungen im Bau aber eigentlich ist er da wie gesagt unangefochten

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