F3F Deutschland-Tour - Kommunikator

mademax

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IPF_HESSELBERG

IPF_HESSELBERG

Sowohl Hesselberg, als auch der Ipf sind Naturschutzgebiete, Nutzung siehe LuftVO 21b! Momentan wird der Ipf von Flugmodellen und der Hesselberg von Flugmodellen und Gleitschirmen genutzt.
Inwieweit dies zulässig ist, konnte ich trotz Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht klären. Beide Vereine haben grundsätzlich nichts gegen einen F3F-Wettbewerb einzuwenden, diese Zusage stammt aber noch vor in Kraft treten der neuen LuftVO.
Soweit mir bekannt, wird zumindest der DAeC zur Nutzung solcher Gebiete durch Segelflugzeuge eine praktikable Durchführungsanweisung z.B. zum Fliegen über Naturschutzgebieten anfordern.
Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass sowohl der Ipf, als auch der Hesselberg mit entsprechenden Fahrrädern, durch Jogger usw. genutzt werden, aber das Segelfliegen über diesem Gebiet nicht, nur sehr eingeschränkt erlaubt ist.

Gruß Max
 
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